Kündigungsfrist bei Wohnung von 6 Monaten??

Hi Ihr

Wir wohnen in einem "2 Familienhaus". Oben wohnt der Vermieter und wir wohnen unten.

Nun will er uns kündigen. Und da er ja dabei wohnt und ohne Grund kündigen kann verlängert sich da ja die Kündigungsfrist um 6 Monate zum Schutz des Mieters.

Nun farg ich mich aber ob wir dann auch noch 6 Monate wohnen bleiben müssen oder nach den 3 Monaten raus können. Früher oder später wollten wir eh kündigen aber erst dann, wenn wir auch was passendes haben.
Bis jetzt haben wir noch nichts und da werd ich den Teufel tun und selbst kündigen.
Unser Vermieter geht von 3 Monaten Frist aus. Da wir ja Widerspruch einlegen können bis zu 4 Wochen nach Erhalt der Kündigung stellt sich halt die Frage, ob wir dann wirklich auch die 6 Monate bleiben MÜSSEN da es ja nur zum Schutz des Mieters ist.
Hab schon gegoogelt aber nix gefunden. Hat da wer Ahnung von???

LG, Melanie

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Ich denke wenn er euch eh raushaben will wird der euch wohl auch früher rauslassen. Kannst ja vllt in den Wiederspruch reinschreiben das du falls du vor ablauf der Frist von 6 Monaten ne geeignete Wohnung findest du gern auch früher ausziehen wirst.
LG
#bla

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Hallo,

Du kannst noch 6 Monate da wohnen, mußt aber nicht.
und wenn Ihr dann auch noch keine Wohnung habt kann er Euch auch nicht einfach auf die Strasse setzen.
Geh am besten zum Mieterverein und erkundige Dich
genau.

LG quaakfrosch#blume

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Huhu, also ich erkenn mich da grad wieder ;-) Unser Vermieter will uns raus haben, wegen KINDERHALTUNG :-[ Wortwörtlich von ihm so gesagt...

Du hast ja nun nen halbes Jahr, aber musst nicht bleiben. Wenn du früher eine Wohnung hast, ist es okay, denn es ist dir nicht zuzumuten, doppelt Miete zu tragen. So sagte es mir heut der Mensch vom Mieterbund. :-)

Ansonsten: www.mietrecht.de

Da wird einem KOSTENLOS supi geholfen.

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"Wenn du früher eine Wohnung hast, ist es okay, denn es ist dir nicht zuzumuten, doppelt Miete zu tragen. So sagte es mir heut der Mensch vom Mieterbund. "

Sorry, aber diese Aussage ich Käse !

Natürlich muss man sich auch als Mieter an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Dass man dann schlimmstenfalls 3 Monate doppelt Miete zahlen muss ist nicht Problem des Vermieters.

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Wieso habt ihr denn 6 Monate Kündigungsschutz ?

Wurde das nicht mal abgeändert, dass bei jeder Kündigung nur noch 3 Monate Kündigungsfrist besteht, egal wie lange man in der Wohnung gewohnt hat ??

ann #kratz

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Na weil der Vermieter bei nem 2 Fam.haus it dabei wohnt und er daher ohne Grund kündigen darf

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Na, ohne Grund kündigen darf er m.E. nicht.

Aber es stellt sich mir immer noch die Frage, wie er dann auf 6 Monate kommt. Wie lange wohnt ihr denn schon in der Wohnung und sagt euer Mietvertrag aus, dass ihr so eine lange Kündigungsfrist habt ?

ann

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Unter Einhaltung eurer vertraglichen Kündigungsfrist (idR. 3 Monate) könnte ihr auch kündigen.

Einfach ohne Kündigung/Aufhebungsvertrag früher raus "nur" weil ihr was andres habt allerdings nicht.

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Auch bei bereits vom Vermieter ausgesprochener Kündigung könnt ihr selbstverständlich innerhalb dieser 6 Monate selber unter Einhaltung Eurer 3 monatigen Frist kündigen.

Wenn der Vermieter Euch sowieso raushaben will, ist er aber auch mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden. In einem solchen Vertrag können Mieter und Vermieter zu einem beliebigen Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Frist die Aufhebung des Mietverhältnisses sofort oder zum Zeitpunkt X vereinbaren.