Und nun? Ruinierter Tisch durch Enkel -zahlt Versicherung?

Hallo,

meine Kleine hat am Wochenende den sündhaft teuren Eßzimmertisch meiner Eltern ruiniert. Der Tisch war gedeckt, wir haben noch in der Küche die Platten aufgetan, sie hat sich hingesetzt und immer mit der Gabel (den Zacken) auf den Tisch gehauen. Trotz Wachstuchdecke hat der Tisch (Kirschholz mit Intarsien) jetzt regelrechte "Einschlaglöcher".
Man, 2 Minuten nicht aufgepasst - und nun? Kinder unter 7 sind ja sowieso nicht schuldfähig, also zahlt üblicherweise die Versicherung nicht.

Irgendeine Chance? Ich kann den Tisch nicht bezahlen - nicht meine Preisklasse, dafür müsste ich verdammt lange arbeiten. Meine Mutter erwartet das auch nicht, aber sie ist wirklich unglücklich, und es würde mir besser gehen, wenn ich ihr den Schaden ersetzen könnte.

Habe ich eine Chance, das über unsere Haftpflicht zu regeln?

gruß, schwarzbaer

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Hallo,
wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, dann ist doch alles kein Problem.
Ich meine damit, wenn du nicht richtig aufgepasst hast.

Solltest du deine Aufsichtspflicht NICHT verletzt haben und dein Kind unter 7 Jahre sein.
Dann haftet dein Kind natürlich nicht, DU aber auch nicht.

Der Geschädigte von solchen Schäden bleibt auf dem Schaden sitzen, egal ob Schwiegermutter oder irgendwer.

Also, Aufsichtspflicht verletzt, Versicherung zahlt den Schaden.
Aufsichtspflicht nicht verletzt, Geschädigter bleibt auf dem Schaden sitzen.

Ganz einfach ;-)

Gruß
Demy

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wir haben in unserer Haftpflicht für solche Fälle einen Zusatz mit eingeschlossen, kostet extra.

Dennoch war es uns wichtig, wenn unser Sohn was kaputt macht, daß es ersetzt wird.

LG
Caro

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Das haben wir auch gemacht. kostet für 2 Kinder (auch für mehr, das ist kein unterschied nur eingetragen müssen sie werden) 10 euro im jahr mehr.

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Die meisten Versicherungen zahlen innerhalb der Familie nicht!

Was steht denn in Deiner Police?

lg glu

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Tatsächlich? Teilst du uns auch die Quelle Deines Wissens mit?

Oder meintest Du Familienangehörige die in einem Haushalt zusammenleben?



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Du MUSST Deine Aufsichtspflicht verletzt haben, dann zahlt auch die Versicherung.
Es sei denn es steht was anderes in den klauseln

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Manchmal frage ich mich was so alles bei der Versicherung eingereicht wird. #augen

mal ganz ehrlich.... wenn der Tisch doch soooo edel ist, warum lässt man dann ein Kind dran sitzen und essen ?????????????

Wäre es nicht im normalen Menschenverstand das ein Kleinkind rumspielt und es dabei eben auch mal Kratzer o.ä. gibt ?

.... aber solche Leute kriegen ja immer Geld und kriegen solch eine sch*** durch !


... so, werde jetzt mal gucken gehen ob unser Tisch nicht auch Kratzer hat und es dann der Versicherung melden !!!!! #rofl

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Es sucht sich nicht jeder seine Möbel danach aus ob irgendwann mal ein Kind -egal ob inner- oder außerfamiliär- daran sitzen könnte.

Wo sollen sie denn bitte essen wenn ihr Esstisch ein höherwertiges teures Mobiliar ist, auf dem Boden?

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Nein, bestimmt nicht auf dem Boden....

aber ich finde es dennoch dreist sowas über die Versicherung abrechnen zu wollen.

Wenn es ein "fremdes" Kind wäre, ok.

Versicherungen sind da um WIRKLICHE Schäden zu bezahlen.
Wahrscheinlich bekommt jemand bei dem z.B. eingebrochen wurde nix bezahlt weil das Kontingent wegen solcher Lapalien schon ausgeschöpft ist.

#augen

#rofl

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Kommt darauf an ob ihr deliktunfähige Kinder mitversichert habt oder nicht

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"2 Minuten nicht aufgepasst "

Du schreibst es selbst, DU hast nicht aufgepasst.
Dein Sohn kann ja nichts dafür, weil er es nicht wissen kann. Aber warum bist DU so blöd und lässt ihn alleine an dem teuren Tisch sitzen #klatsch

DU bist schuld! DU bist versichert! Also reich es ein.

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Hallo!

Na, ich denke auch, dass Du der Versicherung sagen musst, wie es war - eben das Du kurz nicht aufgepasst hast.
Im übrigen finde ich auch, dass es ein Versicherungsfall ist, egal ob innerfamiliär oder außerfamiliär! Und wenn sogar noch ein Wachstischtuch drüber lag, dann hätte ich meinen Sohn auch kurz dort alleine sitzen lassen, das hat nichts damit zu tun, dass Du so "blöd" warst, wie es hier einige darstellen!
Ruf doch mal bei Deinem Versicherungsagenten an, der gibt Dir die richtige Auskunft!
LG, anca

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Hallo

Mal ne andere Frage... sieht man diese "Gabelspuren wirklich soooo doll? Mein Vater hat in seinem Tisch auch zwei "Gabel-Veredler" drin, nach denen muss man aber suchen, damit man sie findet.

LG
Biene

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Leider ja. Der tisch ist Kirschholz, mit Intarsien, hochglanzveredelt. Gerade bei hochglänzenden Flächen sieht man Spuren natürlich sehr schnell. Außerdem ist das gute Besteck meiner Eltern leider auch etwas massiver als normal und damit gut als "Waffe" zu gebrauchen. Normale Gabeln hätte das Wachstuch wahrscheinlich einigermaßen abgefangen...

Egal, ich habe einen Termin mit unserem Versicherungsmakler, dem werde ich das Problem wahrheitsgemäß schildern und wenn der sagt, das war Verletzung der Aufsichtspflicht und fällt deshalb unter die Haftpflicht, dann gut, und wenn nicht dann eben nicht.

gruß, schwarzbaer