Wer kennt sich aus? Was zahlt Vers. nach Hagelschäden im Garten/Pool??

Hallo, hier eine sehr eilige Sache.
Wir sind Mieter eines Doppelhauses mit Garten und Stahlwandpool. Der Pool wurde vom Vermieter vor ca. 5 Jahren zum Teil im Erdreich versenkt. Als mein Mann vor 3 Wochen diesen reinigen wollte, hatte er das Wasser abgelassen, der Pool wurde instabil, Erdreich rutschte in die Grube und die Katastrophe begann. Unser Vermieter war damit einverstanden, daß wir den Pool ganz versenken und er für die Baggerkosten aufkommt. Nach 3 Wochen harter Arbeit am Sonntag war es soweit. Der Pool mit neuem Wasser befühlt ( ca. 30m³ ) der Aushub ( es waren zwei riesige Berge )im Garten verteilt und damit etliche alten Unebenheiten ausgeglichen, neuer Rasen fachmännisch gesäht.
Da mein Mann eine Zement/Kalium…-Allergie hat, hatte er bei den ganzen Arbeiten seine Hände so beschädigt, daß er jetzt sogar Krankgeschrieben wurde weil die Wunden nicht heilen wollen.

Am Dienstag kam Tief „Telix“ über die Hallertau und unser Dorf. In einer halben Stunde wurde so einiges zerstört.

Durch die gewaltigen Winde und Hagelmassen wurde der frische Erdreich ausgeschwämmt, von woanders angeschwämmt und gegen die Poolwände gedrückt, so daß der unterspühlt wurde und nicht mehr rund ist. Etliche Pflanzen sowie Dach und Seiten vom Geräteschuppen wurden zerstört, der frische Rasen ist weg, der Garten ist wieder total ungerade.
Der Vermieter ( älteres Ehepaar ) gab uns die Vers.Police. Wir meldeten den Schaden und die Vers. hatte eine Entschädigung von 1000,00 € angeboten. Wir haben den ganzen Mittwoch nur zum aufräumen gebraucht und sind mit den Kräften am Boden. Aufgrund der Allergie kann mein Mann auch momentan gar nicht viel machen.
Wir haben eine Kopie der Vers. Police und es handelt sich hier um eine Wohngebäudeversicherung mit Sturm und Hagel. Folgende gefahrerhöhte Risiken sind versichert: ..Außenverkleidungen.., es wurde eine „Rund-ums-Geb-Vers.“ zusätzlich abgeschlossen: …Carport, Schwimmbecken…,Aufräumungskosten, Mietausfall…

Unser Vermieter ist schon alt und möchte keine rennereien, aber warum sollen wir für den Schaden mit unserer Kraft aufkommen. Wer kennt sich da aus, können wir Ihm die Aufräumarbeiten in Rechnung stellen? Ist der Schaden am Pool versichert, wird es durch die Vers. ersetzt, wenn wir eine Firma beauftragen?
Die Versicherung sagt: es müßte geprüft werden ob es sich um Hagelschaden handelt. Der Schaden ist aber eindeutig durch den Hagel entstanden und muß beseitigt werden. 1000 € werden da nicht reichen? Wir wollen nicht alles alleine machen müßen. Wir sind beide berufstätig und haben einen Sohn. Es geht nicht mehr. Bitte um INFOS

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Ihr verhaltet Euch nicht zielführend.

Es ist grundsätzlich Sache des Vermieters, dafür zu sorgen, dass der Pool (mitvermietet?) in Ordnung, sprich benutzbar ist. Was der Vermieter mit der Versicherung hat, ist überhaupt nicht Euer Problem. Der Vemieter kann auch nicht einfach den Pool entfernen, sofern er Euch mitvermietet wurde.

Fordert den Vermieter auf, sich selbst darum zu kümmern und bis zum (Datum von heute in 4 Wochen) den vermieteten Garten samt Pool in Ordnung zu bringen.

Gruß

Manavgat

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Viellen Dank Manavgat,

klar ist das Sache des Vermieters, der ist aber 77 und seine Frau schwer krank und somit sind unsere Sorgen für Ihn zweitrangig, daher hat er uns auch die Police gegeben. Wir wollen nicht den Sommer auf eine "Baustelle" verbringen, diesen Zustand hatten wir schon 3 Wochen. Und schließlich Zahlen wir auch Miete für den Garten.

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Ja eben! Ihr zahlt Miete für den Garten.

Auch ein 77-jähriger kann einen Handwerker beauftragen und auch bezahlen!

Darum geht es.

Gruß

Manavgat

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... ruft die Versicheurng an und sagt ihr gibt euch mit 1000.-e nicht einverstanden !
es wird dann ein Gutachter kommen und alles schätzen
also Instandsetzung + Arbeit + Material usw....
nur das kann dauern !
als bei uns letztes Jahr am 30. Mai der Hagel alles platt machte
ging es bei den Autoversicherung sehr schnell , wir hatten nach 10 Tagen unseren Scheck im Kasten
bei meinem Papa dauerte es bis in Sommer rein , bei ihm war es das Terrassendach !
welches jetzt erst gemacht wird , weil bei uns alle Dachdecker ausgebucht sind !!!!
und er keinen frührern Termin bekam !
Natürlich versuchen die Versicherungen durch Geldangebote , die meisten Schäden schnell vom Tisch zubekommen !
nicht einlassen > auf einen Gutachter bestehen !!!

Viel Glück !

Gruss
Beate

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Wenn die Idee mit dem Gutachter mal so schlau ist.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Pool durch den ersten "Zusammenbruch" schon vorbelastet war und die Erdarbeiten evtl. nicht 100% fachmännisch erledigt wurden....

Vielleicht bin ich zu skeptisch, aber m. E. kann das auch nach hinten losgehen.

LG

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Viellen Dank für die Antworten,

der Pool steht/stand wie eine eins, dem fehlt gar nichts. Es sollte lediglich die oberste Erdschicht sich in ruhe setzen und vor allem die Erde im Garten mit dem Rasen ( war alles frisch geebnet und gewalzt ) wieder zur einer schönen geraden Rasenfläche werden. Nun ist der Rasen sogar auf unserem Strand ( mit Unkrautfolie und Spielsand )wo Bananen und Palmen ( die haben keine Blätter mehr ) wachsen sollten. Das kann auch wieder alles neu angelegt werden.
Ich habe eben auch Angst, daß die Vers. das alles anders auslegt, daher die Frage an evtl. Betroffenen.Die Schäden am Wintergarten Abschlußblechen und das Dach/Wände vom Gerätehaus sind offensichtig und unstrittig.
LG