Gartenzaun, wie hoch darf es zum Nachbargrundstück sein ??

Hallo,

meine Frage steht ja schon oben.
Wir haben eine Doppelhaushälfte gekauft wo die Grundstücke noch nicht getrennt sind. Unsere Nachbarn wünschen sich einen kurzen Zaun ( 60cm ) . Ich möchte aber einen Sichtschutz , die Nachbarn haben eine Wäschspinne vor zwei Wochen aufgestellt.

Das entschpricht optisch überhaupt nicht meinem Geschmack.
Wie kann man sich da einigen ?

Mein Mann hat gemeint wir machen einen Zaun hin und pflanzen dann Lebensbäume hin.

Was würdet ihr machen?????

Danke für Eure Antworten

Lorena & Family

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Wenn Du einen Sichtschutz willst, würde ich einen Lamellenzaun hinstellen.

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Das möchten die nicht ! :-(

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Und? Haben sie halt Pech gehabt.

Bei allem nachbarschaftlichen Respekt, aber gegen einen Sichtschutz können sie nichts tun.

Und ausserdem: Ihr zahlt doch, also macht es so, wie ihr wollt.

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Hallo Lorena,

die Details bezüglich Einfriedungen (Zäune, Hecken etc.) regeln die Nachbarrechte der Bundesländer. Hier das für NRW:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Zivilgericht/Einzelverfahren/miete/Nachbarrecht.pdf

Unter IV findet ihr die Regelungen zu den Einfriedungen. Wenn für Euer Grundstück ein Bebauungsplan gilt, können auch hier Regelungen zu den Einfriedungen getroffen sein.

Prinzipiell gilt: Auf der Grenze müssen sich beide Parteien einigen und die Kosten anteilig übernehmen.

An der Grenze, kann jede Partei ihren eigenen Bereich einfrieden.

lg Hanni

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Danke für diesen tollen Link

Lorena