Muß Vermieter defekte Fliesen erneuern?

Hallo zusammen!

Wir wohnen seit mitte März in unserer neuen Wohnung.
Sind im großen und ganzen auch sehr zufrieden.Nur die Badezimmer sollen angeblich 3 Jahre sein,sehen aber aus wie schon 5 oder 6 Jahre. An den Fliesenspiegeln (haben 2 Bäder) sind sehr sehr viele Haarrisse,an manchen stellen sind die Fliesen schone etwas abgebrochen.Der Vormieter hat eine Duschstange so ungeschickt befestigt,dass ein Teil der Fliese herrausgebrochen ist.Die beiden Böden bekommen wir in den Bädern erneuert,weil alle Fliesen sich lösen.Jetzt zu meiner Frage.....

Muß der Vermieter (sind bei einer Gesellschaft) die Wandfliesen erneuern?
Vielleicht kennst sich noch jemand mit Gasthermen aus....unsere wurde 1994 erstmals in Betrieb genommen.Ab,wann ist der Vermieter verpfichtet eine neue einzubauen.

Lg,Nicole

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Hallo Nicole,

um überhaupt Ansprüche an die Mietsache beim Vermieter stellen zu können ist grundsätzlich eine schriftliche Mängelanzeige vorausetzung.

Den Zustand deines Bades (Fliesen) kannst du am besten beurteilen.

Das gleiche gilt für deine Gastherme.

Wende dich also mit einer schriftlichen Mängelanzeige an deinen Vermieter. Nur er kann dir deine Fragen beantworten.

Gruß
Nobility

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Kannst du mir erklären, wie der Vermieter nach mehreren Jahren hinter ein paar Fliesen gleicher Kolektiom und gleichem Brand, kommen soll.
Es sei sen er hat Glück, daß er selbst noch ein paar Fliesen, vom bauen aufbewahrt hat.

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Die Frage war doch, muss der Vermieter defekte Fliesen erneuern ?

Oder anders formuliert, sind defekte Fliesen ein Mangel und kann ich eine solche Mangelbeseitigung von meinem Vermieter verlangen?

Die Frage war nicht, wie der Vermieter einen solchen Mangel beseitigen soll und schon garnicht, wie ich für den Vermieter meinen Kopf zerbrechen soll. Also Bitte !!

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also Haarrisse oder Ecken ab an Fliesen sidn eigentlich keine Wohnmängel und hättest du vorm Vertragsabschluss klären sollen
bei Vertragsunterschrift hast du diese Mängel akzeptiert
etwas anderes ist es wenn sich die Fliesen lösen
da muss der Vermieter Abhilfe schaffen
Er muss aber nicht den ganzen Fliesenspiegel erneuern
kann wenn er möchte nur die Defekten austauschen !
ob die dann farblich " wirklich " zusammenpassen ist so*n Sache !!

und warum sollte die Therme erneuert werden ???
wenn sie noch funktionstüchtig ist und die Werte stimmen ???

LG
Beate

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Hallo,

mit den Fliesen kenne ich mich nicht aus.
Wenn das schon so war, als Ihr eingezogen seid und Ihr das nicht bemängelt habt, muß er nichts machen, vermute ich.

Gasthermen und sowas brauchen nicht erneuert zu werden, solange sie funktionieren und vorgeschriebene Werte einhalten.
15 Jahre ist auch noch relativ neu für sowas, da kenne ich ganz andere Geräte aus Mietwohnungen...

LG
Heike