Sonderkündigungsrecht bei Einweisung ins Hospiz?

Hallo ihr Lieben,

die Frage steht schon oben, kurze Geschichte dazu:

meine Schwiemu leidet seit längerem an Krebs, die Chemo wurde im Januar bereits abgebrochen. jetzt ist sie wieder im Krankenhaus. Es sieht alles nicht besonders gut aus:-(

Die Ärzte raten dringend zu einer Verlegung ins Hospiz, um sie besser versorgt zu wissen und ihre Schmerzen erträglicher zu machen. Sie würden sie dorthin einweisen.
Jetzt ist es so, daß Schwiemu allein lebt, der Mietsvertrag läuft auf sie. Eine Kaution wurde nie erhoben.

Muß man, da es zwingend erforderlich ist in ein Hospiz umzuziehen, die 3Monate Kündigungsfrist einhalten, wenn sie jetzt ihre Wohnung kündigt? Die Wohnung würde von uns aufgelöst werden...
Kann der Vermieter dies in dem Fall verlangen oder gibt´s da ein Sonderkündigungsrecht? Im Mietsvertrag steht nichts darüber. Vor allem wer muß im fall der 3Monate Kündigungsfrist die Miete zahlen? Die Rente geht ja für das Hospiz drauf.

Vielleicht kennt sich jemand von euch damit aus und könnte weiter helfen? Dafür vorab schon #danke

Hoffe, die Frage paßt hier ins Forum, ansonsten bitte verschieben nach Gesundheit/Medizin(?)

Lg#blume

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Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Es gilt die reguläre Kündigungsfrist (also zum Ende August).

Zahlen muss theoretisch deine Schwiegermutter - wenn das Geld nicht da ist? Je nach Einkommen seid ihr dann teilweise unterhaltspflichtig...

Sprecht am bestern möglichst schnell den Vermieter an. Vielleicht ist er einverstanden, dass ihr einen Nachmieter sucht udn früher aus dem Vertrag rauskommt.

Gruß Julia

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Hallo julia,

#danke für deine schnelle Antwort.
Das ist natürlich Mist#aerger Hab gedacht in so einem Fall käme man da so irgendwie aus dem Mietsvertrag#kratz
Hab eigentlich wenig Lust da finanziell für grade zu stehen#aerger

Werden wohl das Gespräch mit dem Vermieter suchen müssen#schwitz

Lg

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Ja klar, aber der Vermieter hat halt auch keine Lust dafür gerade zu stehen oder?

Wie gesagt, redet mit dem Vermieter - nicht alle Vermieter sind Monster. Ich bin selber Vermieter und hätte da sicherlich Verständnis.

Gruß Julia

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Noch nichtmal wenn jemand stirbt (was wir hier ja alle nicht hoffen wollen) gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

Die Erben müssen noch 3 Monate Miete zahlen (es sei denn, das Erbe wird von allen ausgeschlagen und es kommt zum Nachlasskonkurs).

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#danke auch dir für deine Antwort.

Erbe wird selbstverständlich ausgeschlagen.
Werden mal in Ruhe mit dem Vermieter reden, vielleicht läßt er sich auf irgendwelche Kompromisse ein!?
Mist, daß keine Kaution gezahlt wurde, so hätte man diese event. verrechnen können...

Lg#blume

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"Mist, daß keine Kaution gezahlt wurde, so hätte man diese event. verrechnen können..."

Die Kaution "abzuwohnen" ist rechtlich auch nicht erlaubt.

Nur mal zur Info...

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Der Vermieter kann nichts dafür, dass deine Schwiegermutter ihre Wohnung verlassen muss. Daher kann man von ihm auch nicht verlangen die Kosten zu übernehmen.

Verträge müssen eingehalten werden!

Das gilt auch für Mietverträge und deinem Vermieter kann man kein vertragswidriges Verhalten anhängen.

Der Vertrag besteht aber zwischen deiner Schwiegermutter und dem Vermieter, also schuldet sie die Miete.


Warum meinst du, dass ihr jetzt dafür aufkommen müsst?

Sie MUSS die Miete weiterzahlen, denn dafür hat sie den Vertrag. Sie kommt dort nur mit Frist raus.

Also: Macht dem Vermieter ein Angebot, einen Nachmieter zu suchen und hofft, dass er diesen akzeptiert. Mehr könnt ihr nicht tun!

Gruß, H.H.

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Hallo H.H.


>>Warum meinst du, dass ihr jetzt dafür aufkommen müsst?<<<

Weil sie kein Geld hat, kleine Rente und die geht jetzt für das Hospiz drauf, darum werden wir es zahlen müssen.

Will dem Vermieter nix schuldig bleiben und mich an den Vertrag halten, das ist klar.

Die Frage war die, ob man ein Sonderkündigungsrecht geltend machen kann. Jetzt weiß ich das es nicht geht. Also bleibt nur zu reden oder 3Monate einzuhalten.

Wollte halt eben nur wissen, wie die rechtliche Lage ist.

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Hallo, sowas gibt es leider nicht. Letztes Jahr ist mein Vater gestorben und ich musste 3 Monate weiter zahlen :-(

LG

Tanja