Hallo! Was ist, wenn ein Kind über unsren Zaun klettert und von

unserem Hund gebissen wird ??

Das frage ich mich schon seit Tagen.

Wir haben hier einen Garten welcher mit einem 2 m Holzzaun vom Nachbarsgrundstück getrennt wird.

Jetzt habe ich schon öfters vom Balkon zufällig gesehen, daß ein Bub in unsrem Garten seinen Ball wieder geholt hat... NUR... wir haben einen Hund, der sich sehr sehr oft allein im Garten aufhält (deshalb haben wir ja auch einen Garten, wegen dem Hund).

Heute hab ich sogar bei der örtlichen Polizei angerufen, um mich zu erkundigen, ob wir haftbar gemacht werden können, sollte das Kind (wider Erwarten, unser Hund ist Kinder gewohnt -aber nix Genaues weiß man ja bekanntlich nicht) gebissen werden ?? Der Beamte wußte gar nix, ich sollte doch mal bei meiner Hundehaftplichtversicherung deswegen anrufen ... cool gell..'!

Ausserdem hat das besagte Kind schon nach unsrem neuen Trampolin gespechtelt. Der Pool wird auch bald wieder eingelassen.... Super, muss ich jetzt immer Angst haben, dass der Knabe sich in meinem Garten aufhält und dem womöglich was passiert.

Ich muss noch dazusagen, daß der Garten ca. 3600 m2 gross und in mehreren Ebenen unterteilt ist. Deshalb ist er vom Haus aus auch sehr schlecht einzusehen...

Weiss zufällig jemand von Euch Bescheid ??

Vielen, vielen Dank und LG

die Alex

1

Nachtrag: hab dem Kind schon gesagt, daß er das bitte nicht tun soll und ich ihm seine Bälle gerne immer wieder einsammle und aushändige. Oder er kann auch gerne anläuten...

LG die Alex

3

Ok, vergiss meinen Beitrag ich hatte Deinen Nachtrag nicht gleich gesehen bzw hat sich wohl zeitlich überschnitten.

Dann werd mal deutlicher das Du es nicht willst das er über den Zaun klettert.
Rede mit den Eltern.
Wem gehört der Zaun ?
Ein bisschen Stacheldraht oder ähnliches hällt ihn bestimmt vom rüberklettern ab.
Das klingt zwar erstmal gemein aber bevor er womöglich im Pool ertrinkt ist das wohl besser.

lg dore

6

Hey Dore, danke daß Du nochmal schreibst.
Natürlich will ich in 1. Linie, daß dem Kind nichts passiert. Um Gottes Willen. Wir haben das als Kinder ja auch gemacht, über Zäune klettern und noch viel mehr. Aber das waren auch andere Zeiten. Heutzutage herrschen ja in der Rechtssprechung ja schon fast amerikanische Verhältnisse. Bin deshalb auch so verunsichert, weil ich auch ein wenig gegoogelt habe (Fluch und Segen).

Werde die Eltern kontaktieren. Wird das Beste sein. Und unsren RA - für den Fall der Fälle #heul

LG und danke nochmals

2

Hallo,

ich würde mir den Jungen mal schnappen und ihm sagen er soll nicht auf Euer Grundstück gehen. Ihr habt nicht umsonst einen 2 Meter Zaun.
Wen das nicht hilft dann wendet Euch an die Eltern des Jungen. Wie alt ist er den ?
Wir haben auch zwei Hunde und unser Zaun ist auch ca 2 Meter hoch aber der Nachbarjunge würde nie auf die Idee kommen über den Zaun zu klettern. Wen ich sehe das irgendwelche Feder/Tennis oder Fussbälle bei uns im Garten liegen schmeiß ich sie einfach zurück. So machen wir das schon seit 5 Jahren.

Wen ich grade nicht zu Hause bin dann muss der Junge eben warten. (Das sehen seine Eltern auch so )

LG dore

4

HAllo Dore,

gesagt hab ich es ihm schon. Seine Antwort war: ja beißt der Hund denn ??? Ich hab ihm wahrheistgemäß gesagt, daß man das nie wissen kann, ich aber auch über haupt nicht mag, daß er ohne Erlaubnis zu uns rüberklettert. Der Junge ist ca. 10 Jahre, schätz ich. Die Eltern wollte ich bis dato noch nicht ansprechen, werd ich aber wohl tun müssen.

Die Rechtslage ist Dir aber zufällig nicht bekannt, sollte tatsächlich was passieren ??

LG die Alex

5

Nein die Rechtslage kenn ich leider nicht.

Sag ihm doch nächste mal einfach Euer Hund hätte jetzt jemanden gebissen ;-)

LG dore

weitere Kommentare laden
11

hallo!

meine mutter hatte letztes mal einen ähnlichen fall.
der nachbarsjunge (4) ist mit seinem freund in den garten meiner mutter/bruder/schwägerin geklettert und hat zusammen mit seinem freund ein paar zierkugeln im teich zertrümmert, pflanzen etc. zerstört.
meine mum war in dem moment nicht zuhaus.
und finde war auch nicht ihre schuld, denn die aufsichtspflicht liegt ja bei der mutter des kindes.
sie hat auch den schaden anstandslos bezahlt.

du kannst ja nicht immer im garten stehen und warten, ob jemand fremdes eindringt, sich verletzen könnte.
ihr habt eingezäunt und den rest (aufsicht etc.) haben die eltern des nachbarkindes zu erfüllen.

meine meinung...

lg, sandra

12

Hallo,
dieses Thema interessiert mich auch, auch wenn wir nur ab und zu mal einen Hund im eingezäunten Garten rumlaufen haben.
Habe vor Jahren mal gehört, dass einem von der Leiter gefallenen Einbrecher Schadensersatz zugestanden wurde!
Leider finde ich dazu auf die Schnelle bei google kein Urteil, du vielleicht?!
Aber das hier fand ich schon mal interessant:
http://www.gutefrage.net/frage/haftung-bei-unfaellen-auf-einem-privatgrundstueck
Aber du musst wohl oder übel mit den Eltern reden, ich weiß, das ist nicht unbedingt angenehm.
Alles Gute!
chili

13

Wir hatten hier vor Kurzem eine ähnliche Diskussion. Der Unterschied: es gab keinen Zaun. Die Mutter wollte wissen ob der Nachbar haften muss, wenn ihr Kleinkind im Teich des Nachbarn ertrinkt.


Ihr habe einen 2 Meter hohen Zaun !

Ihr habt Eurer Verkehrssicherungspflicht genüge getan, ich denke, ihr müsst Euch da haftungsrechtlich keine Sorgen machen. Hunde-, Privat- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung habt ihr ja wahrscheinlich sowieso.

Ich würde die Nachbarn freundlich ansprechen. Wahrscheinlich wissen die gar nichts von den Ausflügen den Sohnes. Im Wiederholungsfall würde ich das Ganze schriftlich gegen Empfangsbestätigung machen.

14

Hallo zusammen, vielen Dank für Euer Interesse und die bisherigen Antworten.

Ich werde mich morgen mit meiner Versicherung in Verbindung setzen und dann erzähl ich Euch was die gesagt haben; ich will nämlich 100 %ige Gewissheit haben, denn:

Heutzutage gibts ja bekanntlich alles: eine Verwandte von einer Freundin von mir aus Ö, hat von einer Stadt dort Schmerzensgeld bekommen, weil sie irgendwie über den Gehsteig gestolpert ist und sich sehr verletzt hat. Die genauen Umstände sind mir nicht bekannt, hab nicht nachgefragt... aber erschreckend ist das schon, womit man heute bei Gericht durchkommt. Schaut nicht beim Gehen und kriegt dann dafür ein paar Tausend Euro !! Furchtbar

LG die Alex

15


Ich würde mich intressieren was Du für Informationen bekommst bei Deiner Versicherung.
Wärst Du so nett mich auf dem laufenden zu halten ?
Schließlich haben wir auch Hunde und einen 2 Meter Zaun.

Das wäre wirklich nett von Dir.

lg doreen

16

Also mit einem 2 m Zaun hast Du Deine Pflicht erfüllt, würd ich sagen!

Zu der Polizei, um was es hier geht ist Zivilrecht, davon müssen Polizisten nichts verstehen ;-)

lg glu

17

Hallo Alex,

es wäre wirklich schön, wenn du die Aussage deiner Versicherung hier hineinschreibst.

Meines Wissens ist es so, daß man als Tierhalter IMMER dran ist, wenn das Tier jemandem etwas tut. Ich selbst halte Pferde - die sind mit E-Zaun eingezäunt und es passiert immer wieder, daß diese Zäune überstiegen werden.

Trotzdem: Kopf hoch, Gruß Katha

18

Hallo zusammen,

so hab jetzt mit meiner Versicherung telefoniert.

Tatsache ist, daß im Falle eine Falles der Tierhalter bzw. seine Hundehaftpflicht ran muß, wenn Hund das Kind (obwohl unerlaubt am Grundstück) beißt. Grund: ein Hund stellt ein permanentes Risiko dar. ABER. Wenn die Eltern Pech haben, holt sich meine Versicherung das bei denen wieder zurück, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben...

Re Trampolin/Pool. Haften wir NICHT. Da ein großer Zaun ums Grundstück verläuft, darf man dieses nicht ohne Erlaubnis betreten. Punkt. Wieder Verletzung der Aufsichtspflicht.


Ich muss den Hund auch nicht anleinen wenn er allein im Garten ist, ebenfalls muss ich auch keine Warnschilder aufhängen. Ich kann, muss aber nicht.

LG die Alex