Nießbrauch - wer muss die Gartenarbeit erledigen

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...

Wir wohnen zusammen mit meinen Eltern auf einen Grundstück, jeder im eigenen Haus. Meine Eltern haben sich damals bei der Grundstücküberschreibung das "Nießrecht" eintragen lassen.

Alles schön und gut, leider kommen in letzter Zeit ständig Diskussionen wer denn nun, RECHTLICH, verpflichtet ist das Grundstück zu versorgen, sprich Rasen mähen, Hecke schneiden usw.

Wir sind der Meinung das er ihr "Job" ist sich um den Garten zu kümmern weil sie ja das Nießrecht haben, sie meinen es ist unsere Aufgabe und sie "dürfen" den Garten nur nutzen für die Arbeit sei aber der Eigentümer (also wir) zuständig. Was stimmt denn nun??

#danke schon einmal für Eure Hilfe!!

LG

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Hallo,

hier: http://www.imoplex.de/immobilien/Nie%C3%9Fbrauchrecht.html

steht: "Die Pflicht des Nießbrauchers ist es, die wirtschaftliche Bestimmung der Sache zu erhalten, sowie ordnungsgemäß zu wirtschaften. "

Das heißt für mich, der Erhalt des ordentlichen Zustands des Gartens ist auch ihre Aufgabe. Denn ein völlig verwilderter Garten würde zu einer Wertminderung des Hauses führen.

Aber am einfachsten wäre es, den Notar zu fragen, der den Vertrag aufgesetzt hat. Dem werden sie eher glauben, als dem Internet oder irgendeinem User hier.

LG
Heike

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#danke

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Wenn du die Situation mal umdenkst und sie den Garten von Euch gemietet hätten müssten sie ja auch selber für Sorgen, bei mir zumindest muss ich ja den Boden auch selber wischen da kommt nicht der Vermieter für....
So ists beim Nießbrauch auch, die Eltern haben den Garten zur Verfügung und müssen somit auch den Rasen schneiden.
LG
Nikki

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Wieso muß man sich mit seinen Eltern/Schwiegereltern überhaupt wegen soetwas "streiten" ?#gaehn

Wir haben 8 Jahre mit meinen Schwiegereltern zusammen gewohnt und die Frage hat sich nie gestellt, jeder halt halt das gemacht wofür er Zeit hatte und wenn wer im Urlaub war haben die anderen alles gemacht.