Mega-Nebenkosten-Nachzahlung für 4 Monate! Beschissen worden...?

Hallo!

Ich wohne seit September 2008 in einer Mietwohnung und zahle:
590 kalt
180 NK (davon 90 Heizung, 90 Betriebskosten (Abfall, Abwasser, etc...)

Bei Unterzeichnung des Mietvertrages hieß es: "160€ Umlagen reichte aber eigentlich immer!", da ich aber große Nachzahlungen vermeiden wollte, habe ich vorgeschlagen, gleich 180€ vorauszuzahlen...

Nun habe ich die Nachzahlung(!) für 2008 (also NUR Sept. - Dez.) bekommen.

Für 4 Monate soll ich 353,- nachzahlen, davon ist ca. die Hälfte Heizung (die fast die ganze Zeit kaputt war, ich hatte quasi wöchentlich Monteure hier...) und die andere Hälfte die anderen Betriebskosten.

Wenn ich das aufs Jahr rechne, was mich 2009 für eine Nachzahlung erwartet, kriege ich echt Angst... #schock

Meine Frage: Kann das denn richtig sein? Und vor allem: Ist das korrekt, dass der Vermieter mir 160€ Umlagen maximal vorgaukelt und diese - wenn ich jetzt mal mit der Nachzahlung umrechne - ja in Wahrheit bei über 250€ monatlich liegen... Unter der Prämisse hätte ich die Wohnung nie genommen...

Ich fühle mich echt verarscht, bin alleinerziehend mit 2 Kindern und kann so eine Miete dann eh nicht zahlen #heulen

#danke für Tipps und Erfahrungen dazu!

LG

77ena

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Die Nachzahlung ist wirklich in dieser Höhe ungewöhnlich. Badest Du jeden Tag ?

Es ist normal, dass eine Nachzahlung anfällt, denn die 4 Monate lagen komplett in der Heizperiode. Wenn Du ein ganzes Jahr in der Wohnung bist, zahlst Du in den Sommermonaten, in denen die Heizung ja aus ist, einen Teil der Heizkosten für die Wintermonate mit. Diese Vorauszahlung fällt bei Dir im ersten Jahr weg, die Nachzahlung ist entsprechend höher.

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"Es ist normal, dass eine Nachzahlung anfällt, denn die 4 Monate lagen komplett in der Heizperiode. Wenn Du ein ganzes Jahr in der Wohnung bist, zahlst Du in den Sommermonaten, in denen die Heizung ja aus ist, einen Teil der Heizkosten für die Wintermonate mit. Diese Vorauszahlung fällt bei Dir im ersten Jahr weg, die Nachzahlung ist entsprechend höher."

So ist es.

Im Zweifelsfall (wegen der Höhe) würde ich die Abrechnung aber vom Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht überprüfen lassen.

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Hallo,

also zumindest die Hälfte mit den Heizkosten lässt sich mit der Heizperiode erklären. In den Monaten Apri bis schätzungsweise September brauchst du ja keine Heizung und verbrauchst demnach auch nichts.
Daher entzerren sich die monatlichen Kosten für die Heizung und man kommt wohl mit 80/90 Euro Heizkosten im Monat hin.

Falls es dir zu komisch vorkommt: verlange von deiner Vermieterin ALLE Unterlagen und Abrechnungen aus denen hervorgeht, wie die Nachzahlung entstanden ist.
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Dann geh zur Not zum Mieterschutzbund und lass die Abrechnung prüfen.


Zum Thema "vorgaukeln" kommt es immer drauf an. Wenn dein Vormieter damit hingekommen ist, dann hat er dir nichts vorgegaukelt. Nebenkosten liegen immer an einem selbst, wieviel man heizt, Wasser verbraucht etc pp...

Nen Bekannter von uns hat immer konstant 18 Grad im Winter in der Bude. Ist ja wohl logisch, dass der unterm Strich weniger Heizkosten hat, als jemand, der 20 Grad in seiner Wohnung haben will.
Auch kommt es auf die Mieter selbst an:
Eine Familie verbraucht im Durchschnitt mehr Wasser als z.B. ein Paar, welches kaum daheim ist und maximal 1-3 Maschinen Wäsche hat, schnell abends duscht...
Grad wenn man 2 Kinder hat, müsste deine Waschmaschine doch täglich laufen, oder zumindest fast täglich ;-)


Also im Grunde kann man deinen erhöhten Verbrauch recht gut erklären... aber zur Sicherheit: Unterlagen einfordern und kontrollieren.
Dazu hast du nämlich ein Recht.


LG
Sandra

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Hallo,

wie schon geschrieben solltest du dir die original-Unterlagen zeigen lassen und vom Miterverein überprüfen lassen

und:

wenn ein Vermieter nebenkosten absichtlich zu niedrig angibt, um einen Mieter für die Wohnung zu ködern, dann muss der Mieter diese hohen Nebenkosten nicht zahlen. Das haben schon meghrere Gerichte so entschieden. Dauert natürlich, der Weg vors Gericht und ist mit Kosten und Ärger verbunden, aber evtl ist das für vorgerichtliche Verhandlungen ein Ass im Ärmel :-)

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Hallo 77ena,

nicht wenige Vermieter sind dazu übergegangen, Angebote über zu mietenden Wohnraum möglichst niedrig und damit günstig anzubieten, indem diese Vorschusszahlungen über BK und Hk bewußt niedrig halten.

Mir ist leider keine Gesetzesgrundlage bekannt die einem Vermieter derartige Vortäuschungen untersagt.
Aus Kaufmännischer Sicht ist es jedenfalls nicht korrekt.

Die Heizkostenverordnung enthält weder generelle noch konkrete Bestimmungen, ob und wie hoch Vorauszahlungen verlangt und geleistet werden müssen.

Der Vermieter ist im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung verpflichtet, dem Mieter die Einsicht in die Originalunterlagen zu gewähren. Er kann den Mieter weder auf eingescannte Daten noch auf Unterlagen bei dem Rechnungsaussteller (der die abzurechnenden Leistungen erbracht hat) verweisen.
Dem Wohnungsnutzer ( Mieter ) steht das Recht zur Prüfung der Abrechnung zu. Gemäß § 810 BGB beinhaltet dieses Recht die Einsicht in alle Unterlagen, die zur Erstellung der Abrechnung verwendet wurden. Hierzu gehören also nicht nur die Rechnungen für die einzelnen Kosten, sondern auch die Unterlagen der anderen Wohnungsnutzer ( Mieter ). Der Vermieter darf diese nicht aus Gründen des Datenschutzes verweigern.

Du kannst selbstverständlich vom Vermieter auch alle Kopien verlangen die für eine Prüfung notwendig sind.
Obwohl die Gerichte hierzu unterschiedlichst entschieden haben, herrscht die Meinung vor, daß Mieter in preisfreien Wohnungen keinen Anspruch auf Kopien von Belegen zur Abrechnung haben. Aus § 29 Abs. 2 der Neubaumietenverordnung kann man diesen Anspruch jedoch ableiten. Der Vermieter darf dann Kosten deckende Gebühren verlangen (0,50 € pro Kopie).

Und zum Schluss;
Der Vermieter ist zu einer sparsamen Bewirtschaftung des Mietobjekts verpflichtet, daher müssen die Betriebskosten in einem vertretbaren Kosten-Nutzenverhältnis stehen (§ 566 Abs. 3S. I BGB).
Aufgrund deines Kontrollrechtes kannst du als Mieter überprüfen, ob dieses Gebot beachtet wurde, z.B. wird/wurde Heizöl wirtschaftlich in größeren Mengen eingekauft?

Das alles dürfte sich spätestens mit der nächsten BK und HK Jahresabrechnung feststellen lassen.

Gruß
Nobility

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Vielen lieben Dank für eure Antworten #liebdrueck

Ich werde das echt mal alles nachprüfen...

LG

77ena

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Wie groß ist die Wohnung?

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Meiner Mama ging es genauso. Angeblich sollten 100 € im Monat reichen. Es sind fast 200 € draus geworden#schock. Sie ist nach nur einem Jahr wieder ausgezogen.

Die neue Wohnung sollte auch 100 € NK im Monat kosten. Doch bei der Abrechnung hat sie 200 € für 11 Monate zurückbekommen :-).

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Puuuh,

also ich finde das wahnsinnig viel #schock...

Wir sind hier letztes Jahr im August eingezogen und haben das erste mal schon im Oktober geheizt!

Wir zahlen 136,50 € Nebenkosten, davon sind 70€ Heizung und 66,50€ für alles andere...

Wir haben auch eine Nachzahlung erhalten - aber nur 21 € und das ist in meinen Augen in Ordnung...

Aber bei über 300€ und 1 Monat weniger in der Wohnung - da käm ich mir auch verarscht vor #augen

Ich hoffe ihr findet die Lösung für dieses Problem, aber ich weis das ihr nicht die Einzigen seid die damit immer wieder Probleme haben #schmoll

Liebe Grüße
Skihase17