Bauvertrag unterschreiben-nun keine Baugenehmigung!

Hallo,
wir wollen uns vergrößern und haben beschlossen neu zu bauen. Wir wohnen in Seevetal/Niedersachsen,
Nachdem wir uns für eine Doppelhaushälfte entschieden hatten die auf einem Grundstück in unserer Nähe gebaut werden soll haben wir der Baufirma den Auftrag gegeben unser Haus zu verkaufen, was auch erfolgreich gelang. Zum 01.08.09 soll Übergabe sein.
In der Woche nach dem Notariatstermin gingen wir zur Baufirma und haben den Bauvertrag für ein Doppelhaus auf dem genannten Grundstück unterschreiben.
Letzte woche haben wir einen Anruf erhalten dass es eine 'Geheimabsprache' gibt und dass das Grundstück nur mit einem Einzelhaus bebaut werden darf! Das war der erste Schock, zum 1.8.09 sitzen wir damit auf der Straße!
Nun hat die Baufirma uns angeboten ein Grundstück hier um die Ecke zu erstehen und sie würden uns ein Einzelhaus erstellen. Für das Grundstück verlangt er 10000 Euro mehr, aus den Extraleistungen für das Haus wurden Leistungen im Wert von 7000 Euro rausgerechnet (Kamin etc.)
Nun müssten wir also 17000 Euro mehr zahlen.
Wir waren schon beim Notar bei dem wir den Verkaufsvertrag für unser Haus unterschreiben haben. Leider kann er uns keine Auskunft geben.
Weiß hier jemand wie die Rechtslage ist bzw. an wen man sich wenden kann?
Die 10000 Euro für das Grundstück würde ich bezahlen (hätten bei dem Doppelhaus nur die Hälfte an Grundstück), aber ich bin nicht damit einverstanden dass die Extraleistungen herausgerechnet werden. Es ist schließlich nicht unser Fehler dass wir ein Bauantrag gestellt haben für ein Haus das nicht gebaut werden darf?
Ich bin über jeden Tipp dankbar!

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Hallo,

ich rate Euch einen Anwalt einzuschalten, es hört sich schon alles merkwürdig und kompliziert an.

Denn Vertrag ist Vertrag, dann müsste nach meinem Verständnis die Baufirma auch schadensersatzpflichtig sein (wenn's da nicht Ausschlussklauseln gibt, die rechtsmässig sein könnten oder auch nicht).

Außerdem kommt mir das mit den "Geheimabsprachen" äußerst dubios vor... Nicht, daß Ihr das andere Grundstück dann doch auch nicht bebauen dürft oder, oder, oder ....

Lange Rede kurzer Sinn: Anwalt - das wird gut angelegtes Geld sein (die Beratung wird schon ein paar Hunderter kosten *seufz*).

Ich drücke die Daumen!

LG Wilma

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Hallo,

" Es ist schließlich nicht unser Fehler dass wir ein Bauantrag gestellt haben für ein Haus das nicht gebaut werden darf? "

Doch !

Hier wurde der dritte Schritt vor dem ersten gemacht. Das ist im Grunde ein unverzeihlicher Fehler. Das man da ins Stolpern gerät ist doch nicht verwunderlich. Vielleicht war dies auch nicht trennbar weil eine Finanzierungsvernetzung im Wege stand.

Man kann doch nicht was altes aufgeben bevor man das neue sicher hat.

Seine Verträge sollte man dem Inhalt nach schon kennen . Zumindest was man unterschrieben hat.

Es gibt ja Anwälte die können ein Blatt drehen und aus Schwarz Weiß machen.

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Hallo,

habt ihr denn nicht vorher nachgefragt was es für einen Bebauungsplan für euer Grundstück gibt?

Was ich nicht ganz verstehe, wenn ihr auf dem neuen Grundstück auch nur ein Einzelhaus bauen wollt, warum bleibt ihr dann nicht bei dem alten Grundstück?

<<< Bauvertrag für ein Doppelhaus auf >>>
<<< aus den Extraleistungen für das Haus wurden Leistungen im Wert von 7000 Euro rausgerechnet (Kamin etc.) >>>

Also entweder ihr habt einen Vertrag für eine DoppelhausHÄLFTE unterschrieben und dann ist klar, dass das Einzelhaus teuerer wird. Da ja teilweise gemeinsam genutze Wände, Kamin, Installationsebenen, Dachkonstruktionen, Aushub für Keller usw. nicht auf zwei umgelegt werden können.

Oder

Ihr habt jetzt ein komplett anderes Haus, also statt Doppelhaus, (zwei Familien) nur noch ein Einfamilienhaus, und das müßte generell günstiger werden, außer es hat die selbe größe wie das Zweifamilienhaus.

lg
Silvia, die den Text etwas verwirrend findet.

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Hallo,

leider habt ihr da wohl was unterschrieben, was Ihr euch nicht genau angesehen habt.

Es gibt sehr wohl grundstücke da dürfen keine Doppelhäuser stehn oder aber keine Einzelhäuser usw. Das alles sieht man am Bebauungsplan.

Gruss

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ich versteh das nicht...

ihr verkauft euer altes Haus, bevor ihr die Genehmigung für en Bau des neuen Hauses habt??

was soll denn eine geheimabsprache sein? Entweder der bebauungsplan sieht den Bau von Doppelhäusern oder EFH vor oder nicht. Sowas schaut man doch nach? #kratz

Insegsamt bist du ganz schön blauäugig in dieser Sache...