Keller nicht nutzbar - Miete mindern möglich?


Hallo!

"Kurz"beschreibung der Situation:
Wir sind am 01.Juli letzten Jahres eingezogen und seit Mitte Juli besteht das Geländer zum Keller Baustellenabsperrband und diversen "Betreten verboten", "Eltern haften für ihre Kinder" etc-Schildern - nachdem der andere im Haus wohnende Mieter einen fest verankerten und als Geländerersatz gedachten Schrank abmontiert und "versteckt" hatte.
Im Keller befindet sich sowohl Waschküche (die genutzt werden muss, in der Wohnung kann die Waschmaschine nicht angeschlossen werden) und eine Art Abseite, die uns eigentlich als Abstellfläche dient und auch im Mietvertrag steht.

Wir schieben uns jetzt also seit Monaten mit vollen Wäschekörben zwischen diesen Absperrbändern durch und können den Keller ansonsten nicht benutzen. Die Vermieterin reagiert nicht wirklich und es tut sich nix.

Kann man da die Miete mindern? Und wenn ja, wieviel ungefähr?

Danke und Gruß, Caroline

1

Hallo Caroline,

um Miete in deinem Fall mindern zu können bedarf es einiger Voraussetzungen.

Der betreffende Raum z.B. Keller bzw. Kellerräume muss zur Mietsache gehören, also im Mietvertrag aufgeführt sein. Das gilt auch dann, wenn es sich um einen Gemeinschaftskeller also z.B. um den Waschraum handelt. Auch ein solcher muss im Mietvertrag benannt sein.

Ist dies nicht der Fall, gehört dieser Kellerraum nicht zur Mietsache. Eine Mietminderung wäre demnach nicht möglich.

Nehmen wir aber mal an, er gehört zur Mietsache.

Ist eine Mietsache nicht oder nur eingeschränkt nutzbar und hat der Mieter davon Kenntnis so ist er verpflichtet, einen solchen Mangel dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Fehlt es an einem solchen Nachweis und hat der Mieter seit Kenntnis des Mangels die Miete weiter in voller Höhe gezahlt so hat der Mieter den Anspruch auf Beseitigung des Mangels durch den Vermieter und auch den Anspruch auf Mietminderung verwirkt.

Du beschreibst die Situation des akuten Mangels mit "Monaten". Nun der Mangel existiert nun seit mindestens 8 Monaten, das ist mehr als ein halbes Jahr.

Gruß
Nobility

2

Hallo,

ich wuerde an euer Stelle den Mieterverein aufsuchen, denn auf eigene Hand Miete mindern ist eher gefaehrlich. Der Mieterverein (oder Mieterbund) weiss genau wie man vorgehen muss und auch um wieviel ihr die Miete mindern koennt.

LG

Biene

3

Hallo,

du musst der Vermieterin eine Frist setzen, um den Mängel zu beheben und ihr androhen, die Miete ansonsten unter Vorbehalt zu zahlen und dir einen Rechtsbeistand zu suchen. Wenn sie nicht reagiert, informierst du sie darüber, dass du aufgrund des unbehobenen Mängels die Mieter bis auf weiteres unter Vorbehalt zahlst. Da kannst du nachträglich Miete mindern, wenn du dich hast beraten lassen, um wie viel man bei so etwas wirklich die Miete mindern kann, ohne dass du Gefahr läufst, zu wenig zu zahlen.

LG,
G.

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Hallo,

ja, Keller und Waschküche stehen im Vertrag, und das Absperrband hängt seit Juli. Und unterrichtet davon ist die Vermieterin, sie hat alles selbst aufgehängt.

Zum Mieterschutzbund muss ich auf jeden Fall, glaub aber, da muss man ein paar Monate Mitglied sein, bevor die beraten ?!

Ich hatte mich vorgestern nochmal schriftlich beschwert und Minderung angedroht und bekam prompt einen Anruf vom Hausverwalter, der gern ausmessen Fotos machen möchte, weil die Wohnung auf lange Sicht verkauft werden soll - natürlich ganz "zufällig" 2 Stunden nachdem die Mail weg war ...

Nun ja ..
Grüße, Caroline

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Hallo Caroline,

ja, geh zum Mieterbund bzw. zu einem Fachanwalt für Mietrecht. Zum einen der berichtigung fälschlicher Antworten auf deine Frage und zum anderen denke ich, er wird sich mit seinen Antworten aktueller Rechtssprechung anschließen.

Noch etwas. Bei unberechtigter Mietkürzung bzw. wenn dein Vermieter eine nach seiner Meinung von dir unberechtigte Mietkürzung - und das wäre nach meiner Meinung und der der aktuell gängigen Rechtssprechung der Fall - betroffen wird, kann er auf die herausgabe der Mietkürzung gegen dich klagen. Damit wird er Erfolg haben und du mußt nicht nur die Mietkürzung raus rücken sondern darfst die Rechtsstreitkosten auch noch zahlen.

Also, mach dich vorher schlau, kostet weniger.

Gruß
Nobility

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Danke schön!
Ah ja, dann kommt das schon mal auf die ToDo-Liste :-)

Noch eine kleine Frage: was meinst du, ist eine angemessene Frist für so ein Geländer? Ist nix großes, maximal 1,30m ..

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