Vermieter hat nicht auf Kündigung reagiert...

Hallöchen!

Ich hatte am 26.11.08 zum 28.02.2009 meine Wohnung gekündigt, das Ganze per Einschreiben Einwurf und meinem Freund als Zeugen.

In der Kündigung habe ich einen Übergabetermin am 27.02.09 vorgeschlagen, da der 28. ja auf Samstag fällt.

Bisher kam keine Reaktion vom Vermieter auf die Kündigung - außer, dass die Wohnung ein paar Tage später wieder beim Immobilienmakler (bei dem wir die Wohnung genommen hatten) als "zu vermieten" angeboten wurde.

Nun meine Frage: Wie läuft das denn, wenn er wirklich keinen Termin mehr macht? Gebe ich die Schlüssel dann beim Immobilienmakler ab oder vllt. bei dem Anwalt, der sich z. T. um die Verwaltung kümmert? Was ist dann mit einem Übergabeprotokoll? Kann er dann im Nachhinein noch Miete verlangen? Kann er später Mängel geltend machen (angebliche)? In den Briefkasten werfen kann ich die Schlüssel bei ihm leider nicht, da er ziemlich weit weg wohnt.

Telefonisch ist er nicht erreichbar, ehrlichgesagt hatte ich auch schon so viel Ärger mit ihm, dass ich auf weitere Gespräche gern verzichte.

Falls ihr noch Angaben braucht, immer fragen - & danke schonmal im Voraus!

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Ich würde wiederum per Einwurfeinschreiben auf den Vorschlag des Übergabetermins hinweisen und um Antwort bitten. Gleichzeitig würde ich schreiben, dass Du die Schlüssel an ihn schickst, wenn Du bis 28.02.09 keine Antwort hast.

Der Vermieter ist Dein Ansprechpartner. Ich würde keinesfalls den Schlüssel an jemanden anderen geben.

Da Du ordentlich gekündigt hast, kann der Vermieter nach dem 28.02.09 keine Miete mehr verlangen. Kommt er nachträglich noch mit begründeten Nachbesserungsarbeiten, muss er Dir eine angemessene Frist zur Behebung geben, auch wenn Du nicht mehr in der Wohnung bist.

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Okay, dann setz ich jetzt ein Schreiben auf, danke!!!!

LG

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Hallo,

hinsichtlich des Übergabeprotokolls:
Gemäß Mietrecht darfst Du selbst ein Übergabeprotokoll unter anwesenheit von Zeugen (VErwandte, BEkannte) erstellen!

Wenn Du im Mieterschutzbund bist, lass Dir von dort jemanden kommen,.

LG Angelika

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Hallo lady.vampire,

Wenn du die Zustellung deiner ordentlichen Fristgerechten Wohnungskündigung an deinen Vermieter nachweisen kannst, ist Rechtlich soweit alles in Ordnung.

Wenn du in deiner Kündigung gleichzeit mit ausreichender Frist einen Wohnungsübergabetermin benannt hast, ist auch das in Ordnung. Ob gleichzeitig ein Alternativtermin angeboten werden muss entzieht sich meiner Kenntnis. In deinem Fall ist ja eine recht ausreichende Frist gegeben.

Sei zu deinem angegebenen Termin mit einem oder zwei Zeugen pünktlich zur Wohnungsübergabe in deiner Wohnung. Nimm vorsichtshalber ein vorbereitetes Formular "Wohnungsübergabeprotokoll" und wenn du hast ein Diktiergerät und einen Fotoaparat mit. Erscheint der Vermieter nicht, bzw. erscheint auch kein vom Vermieter schriftlich bestätigter Bevollmächtigter nicht, so protokollierst du die Wohnungsübergabe mit dem Zeugen durch. Dieser muss im Protokoll namentlich benannt sein und er muss das Protokoll unterschreiben.

Denke dran, die Wohnung muss fristgerecht vollständig geräumt und Besenrein sein. Sie muss dem allgemein Geschmack entsprechen und so sein, dass diese vom Vermieter wieder weiter vermietet werden kann.

Ist dies alles der Fall so übergibst du per Kurier/Boten eine Durchschrift des Protokolls in einem offenen Brief und sämtliche im Mietvertrag aufgeführte Schlüssel zwecks Übergabe an den Vermieter, oder an einem vom Vermieter bestellten Bevollmächtigten. Lege diesem Protokoll ein Anschreiben mit bei indem du nochmals sämtliche Schlüssel auflistest die du gemäß dem Mietvertrag erhalten hast und jetzt abgibst. Ein solcher Bevollmächtigter muss jedoch vorher vom Vermieter bestätigt werden.

Mit der Übergabe der Schlüssel ist das Mietverhältnis beendet.

Und denke stets daran, nicht jeder Vermieter verhält sich nach Mietbeendigung freundlich. Oft werden da unberechtigte Nachforderungen gestellt oder die Kautionsrückzahlung verweigert.

Gruß
Nobility

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frag mal beim Imobilienmakler nach, ob die dir bei der Kontaktaufnahme behilflich sein können.... nicht das der Typ noch von dir Miete haben will, weil ja angeblich nichts eingegangen ist...

aber... wir haben ja heute schon den 23.... bischen knapp jetzt, gelle....du hattes ja schon im November gekündigt, ich hätte mich aber schon zum Jahresende darum bemüht....