Vermieter will plötzlich Wohnung verkaufen!! Was können wir tun??

Hallo!

Ich bin total am Ende....

Haben am Freitag einen Anruf vom Vermieter bekommen, dass er die Wohnung verkaufen will, in der wir wohnen.

Vorher wohnten hier Mitnomaden und er hätte jetzt so viele Schulden dadurch, dass er sie verkaufen muss.

Wir könnten sie kaufen wenn wir wollen, ansonsten würde er uns dann kündigen.

Ich bin im 8. Monat schwanger und wir haben noch ein 2-jähriges Kind, und wohnen gerade mal 1 Jahr hier.

Als wir eingezogen sind, hat er uns schon damals gesagt, er sucht langfristige Mieter, mind. 5 Jahre.

Wir haben extra eine ausreichend große Wohnung für teures Geld angemietet, um auch mit 2 oder 3 Kindern genügend Platz zu haben.

Daraufhin haben wir uns einen Bausparvertrag angelegt der bis 2013 läuft um dann selber zu bauen/kaufen.

Wir haben auch 2 Katzen und jetzt nochmal für 3 Jahre eine Wohnung suchen mit 2 Katzen und 2 kleinen Kindern, ist echt eine Qual hier.

Die meisten fragen nur, wie alt, wenn wir dann sagen 25 und 26, dann kommt meistens schon, ach noch so jung.

Ach und ein kleines Kind, nee zu laut usw usw. sie machen sicher oft Party und wer weiss wie lange sie noch zusammen sind usw usw.

Sie wollen weder wissen, ob wir einen anständigen Beruf haben, noch ob wir uns die Wohnung leisten könnten...

Wir haben schon 1,5 jahre gesucht, bis wir diese hier hatten.

Die Wohnung zu kaufen, kommt für uns nicht in Frage, da sie uns jetzt nicht sooo top gefällt, dass wir uns vorstellen könnten hier lange bzw. ewig zu wohnen.

Mein Vermieter hat sie schon in die Zeitung gesetzt, er meinte er will mal schauen, wie sie ankommt....

Und dass er vom 25.3.-10.4. Urlaub hat und dann wir uns darauf einstellen könnten, dass dann 3-4 Besichtigungen jeden 2.-3. Tag auf uns zukommen.

Ist das überhaupt erlaubt??

Vorallem welche Rechte habe ich, das fällt genau in den Zeitraum der Entbindung.

Ich will hier niemanden Fremden haben, der durch meine Wohnung schlappt, während hier ein Frisch geborenes Kind liegt.

Wer weiss, was die alles an Ausschlägen, Viren usw mit sich rumschleppen.

Am besten grabschen die gleich noch das Baby an....

Was können wir nun tun?
Kann er uns ohne Grund kündigen, bzw. nur weil er Schulden hat, von denen er ja damals auch schon wusste??

LG von der verzweifelten Karin

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Hallo,

wen ich jetzt nicht ganz falsch liege dann kann er die Wohnung zwar verkaufen aber er kann Euch deswegen nicht kündigen. Der Käufer müsste Euch als Mieter quasi mit übernehmen.

Seit ihr im Mieterverein ? Sonst wäre dies warscheinich der geeignete Moment dort einzutreten.

Liebe Grüße und erstmal ganz ruhig bleiben.

dore

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Also erstmal beruhigen!
Wir hatten auch das Problem!
Besichtigungstermine mußt du zulassen,darf er aber nur mit deiner Absprache machen!
Dann muß der Käufer euch erstmal übernehmen und Eigenbedarf anmelden!
Und bis er euch raus hat das kann dauern,ihr dürft nie einen neuen Mitvertrag unterschreiben,neuer Käufer übernimmt automatisch den alten!
Aber ,ob ihr euch den Stress antun wollt!
Ist ne andere Sache,kann sehr böse werden ,wenn die neuen Eigentümer selber rein wollen!
Wenn dein Vermieter verkaufen will kannste nix machen!
LG

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Wen er verkaufen will dann kann er verkaufen.

Der neue Eigentümer müßte euch aber als Mieter übernehmen ausser er will selber in die Wohung oder seine Familie.

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Hey!

Also er kann wie schon geschrieben die Wohnung verkaufen (passierte bei unserer mittlerweile schon 2mal).

Der Käufer kann dann Eigenbedarf anmelden und euch deshalb auch fristgerecht kündigen, ABER, und das wissen viele nicht, er ist verpflichtet euch eine gleichwertige Wohnung anzubieten. Da du ja vorher schon lange gesucht hast, wird das höchstwahrscheinlich nicht so einfach werden :-p!

Also erstmal keine Panik, kann ja auch gut sein, dass es wie bei uns ist und jemand die Wohnung kauft und nur auf die Mieteinnahmen scharf ist :-D!

Gruß, Nudelmaus

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Hallo,
wo hast du denn das "Gerücht" her das der neue Eigentümer eine "adäquate" Wohnung für die Mieter suchen muss?

Wenn der neue Eigentümer berechtigten Eigenbedarf anmeldet und deshalb fristgerecht kündigt, dann muss er gar nichts, sondern die Mieter müssen ausziehen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Es gibt zwar manchmal längere Kündigungsfristen, oder Härtefälle, aber das kommt auf den Einzelfall an und ist nicht die Regel.

Gruß
Demy

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Hallo!

Das ist kein Gerücht! Als unsere Wohnung zum ersten Mal verkauft werden sollte, wurden wir auch unter Druck gesetzt, von wegen: "Kaufen Sie lieber die Wohnung selber, denn der neue Eigentümer will bestimmt selbst einziehen und dann sind sie schwupst raus"! Da habe ich mich anwaltlich beraten lassen ob man einfach so wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann. Der Anwalt sagte da: Man kann gekündigt werden, wenn man nachweislich keine Miete zahlt, wenn das Gebäude abgerissen werden soll bzw. so umgebaut wird, dass kein Wohnraum mehr zu Verfügung steht und bei Eigenbedarf, allerdings dann nur, wenn der Käufer eine gleichwertige Wohnung empfehlen kann.

Und mein Schwiegervater z. B. wohnte auch in einer Wohnung, wo das ganze Haus verkauft wurde. Beim Verkauf wurde gesagt, dass er quasi zum Inventar gehört und mit übernommen werden muss. Letztendlich ist er aber freiwillig ausgezogen, weil ihm eine kleinere Wohnung genügt.

So leicht ist es schon nicht jemanden einfach so vor die Tür zu setzen und im Fall der Threaderöffnerin denke ich schon, dass dort versucht wird nur unter Druck zu setzen, weil vielleicht sonst niemand die Wohnung kauft und der derzeitige Besitzer wohl Geld braucht.

Gruß, Nudelmaus

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Hallo Karin,

erst mal keine Panik, so schnell geht da gar nichts!

Das Wichtigste wurde ja bereits in den vorherigen Antworten erwähnt, aber schau doch mal unter

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/eigenbedarf.htm

da steht eigentlich alles Wichtige.

Alles Gute und liebe Grüße,
Dany

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Hi Karin,

Euer vermieter kann Euch nicht einfach kündigen, weil
Haus- bzw. Wohnungsverkauf kein Kündigungsgrund ist.
Weiß ich, da wir selbst Vermieter sind.
(Und übrigens auch Mietnomaden haben - ist ein echt ätzendes Thema, aber das ist eine andere Sache).

LG catsan

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Hallo,
stimmt, Haus- bzw. Wohnungsverkauf ist kein Kündigungsgrund.

Eine berechtigt angemeldete Eigenbedarfskündigung des neuen Eigentümers aber schon und dann muss der Mieter raus.
Das es Härtefälle gibt ist natürlich klar, aber das sind dann Einzelfallentscheidungen.

Gruß
Demy

PS: Bei Mietnomaden würde ich persönlich glaube ich zum "russischen Entmietkommando" tendieren.
Inklusive Strafverfahren was einem blühen kann, ist es glaube ich billiger als den normalen Justizweg zu gehen.

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na dann gib mir mal Tipps:

Unsere Mieterin haben wir im gegenseitigen Einverständnis zum 31.12. gekündigt.
Unterschrift ist also drauf und mein Mann hat sie ein halbes Jahr bei der Wohnungssuche unterstützt. Keiner wollte sie haben, bis wir erfahren haben warum. Sie hat mietschulden aus einem früherem Mietverhältnis in Höhe von 4.500 €. Diese Schufa-Einträge hat sie in ihrer Selbstauskunft wissentlich verschwiegen - sie hat die Selbstauskunft bei uns unterschrieben, was uns den Vorteil gibt, sie nochmal fristlos kündigen zu können. Haben wir getan, sie hat Einspruch erhoben.
Unser Käufer - wir wollen das Haus verkaufen - springt uns nun ab, weil ihm alles zu lange dauert (er wollte im Sommer 09 einziehen). Alle Sch... zurzeit - wir warten auf den Gerichtstermin zur Räumungsklage.

Nun sag mir mal, was wir da tun sollten #schmoll
Büdde...

LG catsan

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Er kann Euch nicht kündigen. Sollte er das doch tun, dann widersprecht ihr der Kündigung.

Kauf bricht nicht Miete. Wird die Wohnung verkauft, was - wenn noch Mieter drin sind - sehr lange dauern kann, dann habt ihr 3 Jahre Schonfrist, falls der neue Eigentümer auf Eigenbedarf hin kündigt. Falls kein Eigenbedarf vorliegt und ihr immer Eure Miete zahlt, kann auch nix passieren.

Cool bleiben und Vermieter mitteilen, dass ihr nicht vorhabt die Wohnung aufzugeben.

Gruß

Manavgat

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Hallo,
du solltest bedenken dass die von dir gemeinte Frist von 3 Jahren
ausschließlich bei umgewandelten Wohnraum gilt.

Wenn ich z.B. meine vermietete Wohnung verkaufe und der Käufer hat sie zum selber bewohnen gekauft, dann kann der neue Eigentümer die Wohnung mit einer Eigenbedarfskündigung je nach Dauer der Vermietung mit 3-9 monatiger Kündigungsfrist kündigen.

Zieht der Mieter dann nicht aus, oder geht er erfolglos gegen die Eigenbedarfskündigung vor, dann wird der Mieter mit allen unangenehmen Konsequenzen schadenersatzpflichtig.

Ist alles geregelt in §573BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

Du meinst die Frist die in §577a BGB genannt ist, sie kann sogar bis zu 10 Jahren betragen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/577a.html
Gilt wie gesagt nur bei umgewandelten Wohnraum.

Eine berechtigte Eigenbedarfskündigung geht recht häufig sehr schnell wenn es blöde läuft.
Also vorsicht mit der trügerischen Sicherheit ;-)

Gruß
Demy

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#heul

Naja, wir werden eben ganz böse sein, wenn jemand kommt und die Wohnung anschaut :DD

vielleicht will sie dann keiner kaufen :D

ach man, naja wenigstens muss ich nicht jeden tag dann hier jemanden reinlassen.

wieviele besichtigungen sind denn zulässig??

und in welchem zeitraum?

und wie ist das, wenn ich gerade frisch entbunden hab?? Muss ich die dann auch reinlassen??

LG