ETW und Klettergerüst?

Hallo,
wir leben in einer ETW mit dem alleinigen Sondernutzungsrecht für den Garten. Zum Frühjahr würden wir da gern einen Kletterturm mit Rutsche aufstellen.

Müssen wir die anderen Mitbesitzer dafür um Erlaubnis fragen? Beim Gartenhaus haben wir das gemacht, aber das hat ja auch ein Fundament und ist umbauter Raum. Aber ein Klettergerüst? #kratz
Wäre Euch für ne Antwort dankbar, viele Grüße,
Rapuenzel

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Benutzt ihr den Garten ganz alleine? Gibt es noch andere Kinder im Haus?

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Wir haben das alleinige Sondernutzungsrecht, sprich wir nutzen den alleine und ausser unseren beiden gibt es keine anderen Kinder im Haus. Der Garten ist komplett umzäunt.
Schönen Gruß, Rapuenzel

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Hallo

Auch wenn Ihr Sondernutzungsrecht habt, wäre es besser einen Antrag zu stellen. Smit seid ihr immer auf der sicheren Seite.

Bei meinen Eltern ist es ähnlich, ETW mit Garten (Sondernutzungsrecht - auch vertraglich geregelt). Auch meine Eltern haben immer vorher einen Antrag bei der Eigentümergemeinschaft gestellt. Leider gab es bei uns immer wieder irgendwelche Querolanten (schreibt man das so?) die sich aus lauter langeweile über alles aufgeregt haben. Selbst wenn es um besondere Pflanzen ging. Aso besser immer mit Antrag absichern.....

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