Mietvertrag: Unterschreibt nur einer,oder beide, oder wie...*hmpf*

Als Neuling sage ich erst einmal Hallo =)

Folgende Situation :

Mein Freund und ich wollen nun zusammen ziehen. #liebdrueck

Frage 1: Wenn er als Hauptmieter auftritt und ich nur namentlich im Vertrag stehe, also NICHT unterschreibe, muss ich dann die bekannte Selbstauskunft ebenfalls ausfüllen, oder nur er? #kratz

HIntergrund: Er hat schon länger eine unbefristete Anstellung, ich fange erst am 03.12. meine neue Festanstellung an,ein weiterer Grund ist dass ich mit meinem jetzigen Vermieter einen Riesen Krach habe - die Wohnung ist voll mit Feuchtigkeit/Schimmel, Mietminderung eingereicht usw, das liegt auch beim Anwalt und es wird Beweisklage erhoben; seither ist mit meinem Vermieter jedoch nicht mehr gut Kirschen essen und der wird an mir kein gutes Haar lassen. :-[

Daher tendieren wir dazu, dass mein Freund (absolut solvent) diese SA alleine ausfüllt und auch alleine den Vertrag unterschreibt. (siehe Frage 1)


Frage 2: Wo sind die Vor- und Nachteile ?
Klar, er kann mich dann jederzeit rauswerfen, andererseits: ggf. kann ich den Vertrag ja noch nachträglich unterschreiben,also als zweite richtige Mieterin,oder geht das nicht? Ich denke nur,wenn wir schon eine Weile dort leben und der Vermietersieht dass alles ok ist wird das eher gehen,oder?


Was würdet ihr in so einem Fall machen? Wir möchten uns so gut es geht absichern, aber auch nicht eine Absage nach der nächsten erhalten aus o.g. Gründen.

Es wäre super wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte, denn heute Abend sollen wir die SA beim neuen Vermieter einwerfen und wir häten die Wohnung gerne :-)

Sorry für den langen Text, ich freue mich aber auf Antworten =)

Gruß
mango

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also, theoretisch ist es so:

wenn ihr beide den mietvertrag unterschreibt, seid ihr gesamschuldner - mit den selben rechten und pflichten. deswegen kann es natürlich gut sein, dass der vermieter auch eine selbstauskunft von dir möchte.

wenn nur dein freund unterschreibt, ist er alleinschuldner und du wirst quasi sein untermieter - denn: auch zwischen ihm und dir wird zumindest aus dem gemeinsamen leben in der wohnung + beteiligung deinerseits an den mietkosten geschlossen, dass du untermieter bist.
die sache hat nur einen haken - der vermieter muss zustimmen, wenn dein freund die wohnung einem dritten (also dir) zum mitgebrauch überlässt. und da kann es halt sein, dass der vermieter dann doch darauf besteht, dass ihr beide unterschreibt, weil mehr schuldner sind auch für ihn besser - einfach dauerhaft einziehen wäre so gesehen nicht rechtens.
natürlich kannst du nachträglich in den vertrag aufgenommen werden - müssen nur alle bisherign vertragsparteien zustimmen.

lg - kitty

2

Naja,den eigentlichen Vertrag mit unterschreiben ist ja kein Ding. Es geht nur erst um diese Selbstauskunft, denn ich habe große Bedenken dass der Vermieter zustimmt,wenn er erfährt dass ich da so einen Stress mit meiner jetzigen Wohnung habe....

3

Also so weit ich das weiß, mußt Du auf diesen Selbstauskunftsbögen ja weder Namen noch Telefonnummer von Deinem jetzigen Vermieter angeben. Du musst nur ankreuzen, dass Du einverstanden bist, dass er nachfragt. Ich glaube eigentlich kaum, dass sich da ein Vermieter die Mühe macht und anruft. Im Prinzip geht man nach dem angegebenen Gehalt und danach, ob einem die Leute sympathisch sind. Jedenfalls habe ich das so gemacht bei unseren Mietern...

4

Hallo Mango,

wir tun mal so als wüßten wir von dir gorrnix.

Dein Freund bewirbt sich allein um die Wohnung und schließt den Mietvertrag mit dem Vermieter auch allein ab.

Dein Freund zieht in die neue Wohnung ein. Als seine beste Freundin hilfst du ihm natürlich beim Einzug. Dabei passiert es und ihr kommt euch näher.

Um einer evtl. voreiligen Abmahnung des Vermieters wegen unerlaubter Untervermietung zuvor zu kommen, meldet dein Freund dich nach dem Einzug als seine Lebensgefährtin für die Wohnung an.

Nach Art.2 , Abs.1, GG gehört dies als Teil zur Entfaltung des persönlichen Lebensbereiches und verstößt somit nicht gegen das Recht des Vermieters wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietwohnung.

Zu deiner Indentifizierung als Lebensgefährtin reicht die Angabe deines Vor und Zunamens völlig aus. Auf mehr hat der Vermieter keinen Anspruch ( LG Berlin, Urteil vom 07.10.2005 - 63S 184/05-, in: GE 2005,1554 ).

Der Vermieter darf die Zustimmung nicht verweigern.

Siehst du, so einfach geht das.

Ach so , hätte ich beinahe vergessen. Und wenn ihr euch gut vertragt, die Miete pünktlich zahlt und auch sonst nichts Vertragswidriges anstellt könnt ihr beide in Frieden in der Wohnung leben so lange ihr wollt.

Alles Gute #blume!
Nobility