Schornsteinfegerrechnung, müssen wir bezahlen?

Wir sind vor kurzem in unser neues Haus gezogen. Wenige Tage vor dem Kauf ( ist ein "gebrauchtes Haus") war der Schornsteinfeger turnusmäßig zum Messen da. Das kostet knapp 50€. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir den Vertrag beim Notar noch nicht unterschrieben. Nun will die vorherige Besitzerin das Geld von uns haben. Meiner Meinung nach ist das nicht ok, denn wenn ich mein Auto durch den TÜV fahre, es kurz danach verkaufe, kann ich ja auch nicht das Geld für den TÜV vom Käufer verlangen.
Sie hätte ja sagen könne, dass sie verkauft und er Schornsteinfeger dann wieder kommen soll oder sehe ich das falsch?
#danke für eure Meinung,
Maren

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Hallo

Also da das Haus euch noch nicht gehörte, must Du auch nicht zahle. Wie Du schon mit dem Auto erwähntest. Ich würde auch nicht zahlen. Sie hätte den Schornsteinfeger ja auch sagen können, er soll kommen, wenn die neuen Besitzer drinn sind.


Bianca

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Zu dem Zeitpunkt gehörte Euch das Haus (noch) nicht.

Also muss die Vorbesitzerin zahlen.

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In jedem Kaufvertrag sollte der Zeitpunkt des Überganges des Nutzens und der Lasten geregelt sein.

Guckst Du mal in den Kaufvertrag !

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hallo

im grunde mußt du es nicht bezahlen
du hast im prinzip recht
aber die frage ist nur ob es 50€ wert sind sich da rum zu streiten, denke bei der kaufsumme werden die 50€ keine rolle spielen.
und wenn sie ihn nicht hätte kehren lassen dann wärst du sie jetzt los
und so hast du zumindesten einen sauberen kamin und kannst gleich mit heizen los legen bei dem wetter ist das auch nötig

lg sabine

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Vielen Dank für deine Antwort.
Der Schornsteinfeger hat nicht gekehrt, er hat gemessen. Natürlich sollte man sich nicht wegen 50€ streiten. Nur ist es so, dass wir ihr schon jeden "Pubs" bezahlt haben. Ständig kommt sie noch mit was anderem um die Ecke. Irgendwann ist doch auch mal gut und wir sind keine Kuh, die man unbedenklich dauernd melken kann. Auch unser Geld ist irgendwann mal alle ;-)
Mal sehen, vielleicht einigen wir uns auf die Hälfte.

Maren

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Du kaufst ein ganzes Haus und machst wegen 50 Euro den Aufstand?

Nicht wirklich, oder?

Gruß

Manavgat

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Oh doch.... streiten. Wenn ich mich recht erinnere muss den Schornsteinfeger der Eigentümer zahlen. Es geht nicht um die 50€ sondern ums Prinzip. Aber da muss im kaufvertrag oder so stehen.
Ansonsten würde ich es so betrachten. Soll sie doch klagen wenn sie im recht ist. Für 50 € passiert nix.
Jedenfalls hat die genug Geld bekommen , wo soll das sondt hinführen. Zum Schluss sollt Ihr am Ende noch die Grundsteuer anteilig zahlen oder was....

Grüße lea