Bautoleranzen - evtl. @PETERPANTER! ??

Hallo Peter (du kennst dich doch immer super aus)
und hallo alle anderen (die sich auch auskennen, im gegensatz zu mir)!

wir haben probleme mit unserer baufirma wegen dem estrich - der kommt zu hoch, die sanitärobjekte sind alle laut bauplan gesetzt worden (bzw. die anschlüsse dafür), die duschtasse soll im estrich versenkt sein und 2 cm oben raus schauen, jetzt kommt der estrich gute 2 cm höher als im bauplan! dadurch sind natürlich waschbecken und wc 2 cm tiefer, duschtasse ist bodeneben!

wir wollen das so nicht, ausserdem hat uns der bauleiter darüber nicht informiert bzw. zu spät informiert, heute morgen hat er uns dann nur nochmal auf die mailbox gesprochen, dass es so gemacht werden muss und nicht so geht, wie wir das wollen, obwohl wir auf dem festnetz erreichbar gewesen wären! aber andere geschichte...

jedenfalls erzählt er uns jetzt was von bautoleranzen, die mit dieser abweichung noch immer eingehalten werden!
im netz finde ich nix, nur bücher, die 55 € kosten, die will ich mir wegen einer abweichung von 2 cm nun wirklich nicht kaufen...

kann mir jemand sagen, wieviel die toleranz bei estrich ist (bzw. bei der betondecke, die angeblich für diesen unterschied verantwortlich ist)?

ich danke euch für eure hilfe!

lg bianca

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Hallo Bianca,

ich kenne das Problem. Bei unserem Haus wurde auch der Estrich zu hoch gegossen. Wir hätten keine Fliesen mehr legen können, weil dann z.B. die Haustür sich nicht mehr hätte öffnen lassen.
Der Architekt (hatte die Bauaufsicht) zuckte nur die Schultern, fühlte sich nicht verantwortlich, der Estrichleger schobs auf den Fensterbauer (dieser hätte die Haustür zu hoch eingebaut - danach wäre der Estrich gegossen worden) und der Fensterbauer verwies auf den Meterstrich.

Der Meterstrich (wichtiges Thema!) ist der verbindliche Strich, der für alle gilt, die mit ihren Materialien die Höhe beachten müssen. Der Estrichleger muss sich auch daran orientieren und genau halten. Toleranzen sind doch Quatsch! Wir haben z.B. unterschiedliche Höhen des Estrichs bestellt, da wir z.B. im Wohnzimmer Parkett, im Flur/Küche Fliesen und im Schlafzimmer Teppich haben. Alle Materialien sind unterschiedlich hoch und sollen eine Fläche ergeben. Wie will man sonst z.B. die Türen einbauen oder die Kanten aneinanderstoßen lassen?

Wir hatten Riesentheater und man stritt sich darüber, ob der Estrich wieder abgeschliffen werden soll. Am Ende haben wir den (auch für uns) nervenschonensten Weg gewählt und die Haustür wieder ausbauen und ein Stück höher setzen lassen. Somit konnten wir Fliesen legen und trotzdem die Tür öffnen #augen.

Bianca, ich rate Euch dringend, KEINE Zahlungen vorzunehmen und nichts zu unterschreiben oder abzunehmen und Euch entweder an einen Bausachverständigen oder gleich an einen Fachanwalt für Baurecht/Architektenrecht zu wenden. Glaube mir, die Handwerker haben ein echt dickes Fell und wollen einen im Zweifel versch***ern. Jeder muss sich genau an den Vertrag halten und wenn die Arbeit nicht korrekt erledigt wird, gibt es kein Geld und keine Bauabnahme.
Lasst Euch beraten und ein Rat an jeden Bauherren: Lasst den Bau von einem Sachveständigen/Bauberater begleiten. Das Geld ist x-mal gut angelegt, wenn die Mängel erkannt werden. Wir wären heute echt ruiniert, hätten wir nicht noch im letzten Moment einen Berater rangeholt. Es sind keine Gelder mehr geflossen und die Mängel mussten abgestellt werden.

Viel Erfolg!

LG
apfelschnitz

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hallo "apfelschnitz"!

danke für deine sehr ausführliche antwort (schonmal beruhigend, dass es anderen auch so geht)!

das mit dem meterriss haben die bei uns (für sich) clever gelöst, der wurde nämlich erst letzte woche vom estrichleger eingebracht, nachdem alle anderen arbeiten erledigt waren (also auch nachdem die installateure drin waren).

mein mann ist der fliesenleger (er ist auch gelernter fliesenleger) und er will am donnerstag erstmal rüber und sich das angucken, wie die das jetzt gelöst haben. das problem ist, dass mein mann auch sehr gross ist und bei ihm zwei zentimeter waschbecken zu tief schon viel ausmachen!
angeblich haben die jetzt auch den estrich zur dusche hin angeschrägt, damit die dusche nicht ebenerdig ist! na, bin gespannt, wie das aussehen soll, vielleicht kann unsere tochter dann im bad bobbycar fahren und braucht sich nicht mehr anschieben!

nee, zur not müssen die abschleifen, da haben sie eben pech gehabt! zum glück kennt sich mein mann schon aus, aber er ist auch schon einige jahre nicht mehr auf dem bau und weiß eben deshalb diese toleranzen nicht mehr auswendig!

ohje, ich bin gespannt! jedenfalls scheint das thema estrich ein leidiges zu sein - bekannte von uns hatten auch ewig viel probleme damit!

nun ja, bis donnerstag dürfen wir ja nicht betreten, dann werden wir sehen! wir sind da sicher nicht überpingelig aber es muss schon alles seine ordnung haben, leider denkt der bauleiter wohl auch, er kann uns einen vom pferd erzählen, weil wir noch recht jung sind und ich alleine bauherrin, mein mann (also freund) nicht!

naja, wie gesagt - wir werden sehen! vielleicht weiß ja trotzdem einer diese toleranz!

lg bianca

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Hi Bianca,

ich bin leider auch nur Laie ;-)

ich kenne nur Mindesthöhen für Estrich. Diese sind allerdings unterschiedlich, je nachdem welcher Estrich es ist.

Grrundsätzlich ist die Ausführung in der DIN vorgeschrieben (DIN 18560)

http://www.d-meyer-s-oppermann.de/images/estrich%20din%2018560.pdf

Allerdings ist dies nur die Höhe des Estrichs, darüberhinaus kommt natürlich auch noch die Höhe der Dämmung hinzu.

Aber die Waschbecken kann man auch 2 cm höher an der Wand anbringen, das hat mit der Höhe des Esrtichs nur sekundär etwas zu tun, bzw. 2cm sind hier kein Problem.

Auch bei der Duschwanne sollte dies kein Problem sein, eher im Gegenteil, man hat hier noch mehr Platz für den Syphon. Die Duschwanne sitz nicht auf dem Boden. Diese ist auf einem Wannenträger montiert welcher in der Höhe verstellbar ist (ich denke die 2 cm sollten auch hier drin sein) .



grüßle

peter

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hmmm, leider kann man die duschtasse jetzt nicht mehr verstellen, weil sie ja im estrich eingelassen ist!

die haben jetzt wohl gestern ziemlichen murks gemacht und noch irgendwo was abgeschrägt!

naja, am donnerstag dürfen wir rein, dann werden wir sehen!

danke trotzdem! (überhaupt für deine immer sehr hilfreichen tipps und kommentare! #liebdrueck)

lg bianca

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Hallo Bianka,

danke fü die Blumen,

Frag noch einmal welchen Estrich sie im Bad verlegt haben. Einige Bauträger machen es sich einfach und füllen einfach Blubberestrich (Fliessesstrich bzw. Anhytritestrich) im Bad ein auch wenn keine Fussbodenheizung vorhanden ist.

Dieser Estrich auf Gipsbasis ist lt DIN für Feuchträume wie das Bad nicht geeignet. Außerdem muss er dicker (soweit ich das weiss) wie Zementestrich aufgebracht werden.

Wenn also die Estrichhöhe riesige Problem verursacht und ein Anhytritestrich verlegt wurde, solltest du darauf bestehen, das der Estrich im Bad auf Kosten des Bautägers entfernt wird und durch einen Zementestrich erstetzt wird. Hierdurch kommt man evtl. auch besser mit der Höhe hin

Im Zweifelsfalle unbedingt jemanden hinzuziehen der sich auskennt. Bauträger haben die Lizenz zum "Blödverkaufen"


grüßle

peter





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Hallo,

oh je - sind es wirklich 2 cm Unterschied zur Planung? Das ist doch ziemlich viel... Moeglicherweise wurden hier andere Massueberschreitungen mit der Estrichschicht ausgeglichen??#kratz

Gibt es Ausfuehrungsplaene? Dort muessen die Hoehen und Staerken doch genau aufgefuehrt sein? Und der festgelegte Meterriss ist auch nicht unwichtig...

Natuerlich gibt es bei der Ausfuehrung immer wieder Massabweichungen zu der Vorplanung, aber ganze 2 cm beim Estrich ist wirklich happig!
An Deiner Stelle wuerde ich mich von dem Bauleiter nicht so einfach abspeisen lassen - er soll euch genau erklaeren, warum die Ausfuehrung nun um 2 cm von der Planung abweicht und was er gedenkt, dagegen zu tun!
Ist nun z.B. eine "Stolperstufe" notwendig, um ins Bad zu gelangen?? So etwas nenne ich ja super Ausfuehrung #augen

Der Bauleiter muss sich grundsaetzlich an die Ausfuehrungsplaene halten (dafuer gibt es sie ja auch!)- kann er das nicht, muss er euch vorher informieren und Alternativen vorschlagen.

Die Din 18202 regelt die Masstoleranzen, wie schon von Peter erwaehnt. Google einmal dazu - da findest Du sicherlich genuegend Hinweise und Tabellen.

Alles Gute! #klee


LG,

Summer.

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Oi, habe gerade gesehen, dass Peter eine andere DIN erwaehnt hat... #hicks
... und das angeblich die Bodenplatte "Schuld" an dieser Abweichung ist... tjaja, man sollte eben nicht nebenbei noch arbeiten muessen, waehrend man hier eine Antwort schreibt... ;-)

Also, wenn die Bodenplatte staerker gegossen wurde, als geplant, dann nehme ich mal an, dass es im ganzen UG zur Abweichung kommt und die "Stolperstufe" somit gar nicht auftritt?

Dennoch kann ich Euren Bauleiter nicht verstehen: War er anwesend und hat es kontrolliert, als die Bodenplatte gegossen wurde? Gab es aus statischer Sicht diese Vorgabe?
Warum hat er euch nicht vorher darauf aufmerksam gemacht?

Fragen ueber Fragen, die euch wohl nur euer Bauleiter beantworten kann...

viel Erfolg!


LG,

Summer.

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ja, es sind leider 2 cm (so hat es uns der bauleiter zumindest gesagt und der neigt leider dazu, das ganze noch zu beschönigen! #schwitz)

zum glück hatten wir's so geplant, dass die duschtasse genau 2 cm über dem Fertigboden rausstehen soll, jetzt ist sie also bodeneben - wird uns nicht umbringen!

allerdings hat er gestern abend irgendwas von einem abgeschrägten fussboden im bad erzählt - zur dusche hin!
na, ich bin gespannt!

angeblich liegt es an der betondecke, dass diese 2 cm zustande kommen! wir glauben allerdings eher, dass die treppe zu hoch war. uns ist der absatz zur treppe anfangs schonmal sehr hoch vorgekommen, allerdings wurde uns dann gesagt, das wär ok - allerdings muss die treppe ja noch ausgeglichen werden in vorbereitung für die fliesenarbeiten!

na, wie gesagt, ich bin gespannt, sobald wir den super-estrich betreten dürfen, werden wir's sehen! zur not müssen sie halt wieder abschleifen oder sich sonstwas einfallen lassen!

danke und lg bianca