Zurückstellen vs. Schulbegleiter

Hallo ihr Lieben
Mein Sohn ((pflegegrad 3, SBA 70 H G B) muss im Dezember für die Schule angemeldet werden und ja, ich weiß es ist noch lang hin. Dennoch gab es bereits Gespräche darüber mit Ergotherapeutin, Spz und auch der Kita (Integrativplatz).
Ich und auch die Ergo sowie Spz sind der Meinung es wäre gut ihn zurückstellen zu lassen. Die Kita hingegen sagt einschulen,notfalls mit Schulbegleiter. Der Junge Mann wird im Juli der Einschulung 6 Jahre alt.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht mit Schulbrgleitung und auch mit Zurückstellen lassen?

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Hallo!

Mein Sohn (PG4, GdB 100,G,B,H) hatte im letzten KiGa Jahr schon eine Individualbegleitung. Mit dieser wurde er auch eingeschult (Regelschule).
Er kam mit 6 Jahren und 2 Monaten in die Schule.
Der KiGa hätte ihn nicht mehr länger genommen.

Für uns war es die richtige Entscheidung.
Ich hätte Bauchschmerzen gehabt, wenn er noch länger in diesen KiGa gehen hätte müssen.

Wenn sich dein Kind im KiGa wohl fühlt und er dort gut aufgehoben ist, würde ich ihn zurückstellen lassen.

Liebe Grüße!

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Willst du dein Kind in die Förderschule oder die Regelschule schicken? Also in der Förderschule muss dein Kind schon sehr schwer betroffen sein, damit eine Schulbegleitung genehmigt wird. Welchen Förderbedarf würde denn dein Kind bekommen?

Könnt ihr denn zurückstellen lassen in den Kindergarten? Da müssen ja nun mehrere Behörden ihr ok geben. Wenn bei euch der Kiga schon JETZT nein sagt, würde ich davon ausgehen, dass es von Kiga-Seite nicht möglich ist.
Es gibt nämlich sonst auch noch eine Rückstellung in die Förderschule. Dort besucht man dann solange eine Art Vorklasse, bis man für die 1. Klasse bereit ist.

Ansonsten wäre die Frage, inwieweit eine Rückstellung überhaupt sinnvoll ist. Mein Ältester Sohn (70 H, PG2) wurde in die Vorklasse der Sprachheilschule zurückgestellt und danach mit Schulbegleitung inklusiv beschult. Er leidet ursächlich an einer Vergiftung, die noch aus der Schwangerschaft stammt. Es ist bekannt, dass die Vergiftungssymptome, d.h. unter anderem die Entwicklungsverzögerung mit dem 6. Lebensjahr langsam reduziert wird.
Mein Jüngster (100 B, G, H, PG4) wurde direkt eingeschult .... mit Schulbegleitung in einer Regelschule. Er hat zu viele Behinderungen. Das ist nicht heilbar.

Eine Rückstellung in den Kindergarten erachte ich nur in den allerwenigsten Fällen bei behinderten Kindern als sinnvoll. Kann dein Kind seine Behinderung denn in dem Jahr aufholen? Oder geht es nur um „ein Jahr mehr Kindheit“? Ich persönlich finde dieses „Jahr Kindheit“ fatal, denn es ist ein verlorenes Jahr der intensiven Förderung. In einer guten Schule kann ein Kind sehr viel mehr und schneller lernen als in einem guten Kindergarten.

Zum Thema Schulbegleiter kann ich nur sagen, dass es schwierig ist. Sowohl der Antrag bzw. die Genehmigung ist schwierig (ganz besonders seit Corona, da die Ämter offensichtlich sparen müssen), als auch die Suche nach einer geeigneten und vertrauenswürdigen Person ist schwierig. Abgesehen davon ist die Bezahlung maximal der Mindestlohn. Mehr zahlen eben die Ämter nicht (ungelernte Kräfte) und wer Fachkräfte will, muß den Bedarf erstmal begründen.