Kürzung Pflegegeld bei Verhinderungspflege

Hallo,

Habe über Verhinderungspflege für gute 5 Wochen eine "Haushaltshilfe" (war die Idee der KK) erhalten. 4 Std. täglich. Nun habe ich verschiedene Aussagen gelesen und nur einen recht allgemeinen Hinweis der KK bzw. PV dass das Pflegegeld gekürzt werden kann. Teilweise wird etwas von Pflege über 8 Stunden täglich geschrieben dann Kürzung um 50%, teilweise bei unter 8 Stunden täglich keine Kürzung bzw. doch. Gibt es eine Rechtsnorm dazu? SGB XI?
Vielen Dank!

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Eine Rechtsnorm für etwas, was wirklich jede Pflegekasse insbesondere bei pflegebedürftigen Kindern regelmäßig abrechnen darf? ;) Natürlich gibt es das, aber frag nicht welcher Paragraf das ist... - ich kenne gar keine Pflegekasse, die da irgendwie herumdiskutiert.

Du musst nur STUNDENWEISE Verhinderungspflege und Verhinderungspflege wirklich genau auseinanderhalten und auf dem Abrechnungsformular der Pflegekasse das möglichst nochmal dick und fett mit Marker unterstrichen draufschreiben. Meine Kasse hat aber eh schon andere Formulare für stundenweise Verhinderungspflege als für Verhinderungspflege.

Bei Verhinderungspflege wird tatsächlich das Pflegegeld teilweise gestrichen. Das ist nicht „kann“, sondern Tatsache. Abgesehen davon wird die Pflegeperson bei der Rentenversicherung für diese Zeit abgemeldet.
Bei der stundenweise Verhinderungspflege passiert all das nicht. Voraussetzung ist, dass die Ersatzpflege nicht länger als 8 Stunden lief. Schule und Kindergartenzeiten zählen nicht mit, wohl aber alle Zeiten, in denen das Kind anderweitig betreut wurde (Vorsicht also und nochmal nachdenken, was genau die Kasse weiß - was steht im Gutachten). Bei solchen Späßchen (stundenweise Verhinderungspflege über so einen extrem langen Zeitraum) hatte ich es auch schon, dass die Kasse dann bei mir angerufen hat und versucht hat, mir zu beweisen, dass mit Therapien, Nachmittagsbetreuung das Kind über die 8 Stunden kommt.

Für das nächste mal empfehle ich dir aber deine Rechte durchzusetzen. Die Verhinderungspflege ist DEIN Budget. Darüber kannst du frei verfügen. Das ist sozusagen DEIN Urlaub/ deine freien Stunden. Es hilft dir gar nicht, wenn du in einigen Jahren vollkommen am Boden bist, weil du die Dir zustehenden Hilfen nicht genutzt hast. Pflege ist ein Knochenjob. Ganz besonders über all die Jahre und Jahrzehnte.
Die Haushaltshilfe ist eine Leistung der Krankenkasse. Dafür zahlst du jeden Monat Beiträge.

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Das ganze ist mega kompliziert.
Hatte Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft beantragt. Wurde abgelehnt und Verhinderungspflege bewilligt. Gut, Jahresende. Budget nicht angetastet, mir ging/geht es schlecht. Also genommen (blöde ich weiß), war froh das ich entlastet wurde. Ab Januar sollte ich dann neuen Antrag auf Verhinderungspflege stellen. Habe mich geweigert und explizit nochmals auf Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft bestanden. Entsprechend mit SGB V bzw. SGB XI argumentiert. Habe aber die Haushaltshilfe bekommen.
Da ich die ganze Zeit Zuhause war, und Schule auch nur 4 Stunden, ist es halt unklar. Da die Kasse eh nicht erfreut war, das ich auf der Haushaltshilfe bestanden habe, denke ich, das sie hier, ungeachtet der verschiedenen 'Töpfe' versuchen werden, Kosten zu senken. Und da ich im SGB XI jetzt nicht direkt fündig geworden bin (hatte aber auch nicht die Ruhe zu schauen) dachte ich, es wüsste jemand.
Erstmal Danke

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Verhinderungspflege muss nicht genehmigt werden, auch wenn die Kassen das gern so drehen. Der Anspruch entsteht mit dem PG.

Beim nächsten mal einfach sagen, du hast es schon genutzt ;).

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Ich weiß nur, dass das Pflegegeld für meinen Mann um jeden Tag gekürzt wurde, den er im Krankenhaus verbrachte. Einmal hab ich ihn schon morgens um 8.00 abgeholt, da habe ich mich gewehrt, da er ja den Großteil des Tages zuhause verbrachte und nicht mal im KrHs frühstückte, dem wurde auch stattgegeben.
Ist normal, dass man bei Pflege um jede Kleinigkeit kämpfen muss, ich helfe auch zwei anderen Familien. Die Pflegekassen wären sofort pleite, wenn alle pflegenden Angehörigen ausfielen. Soviel Heime gäbe es garnicht für die Unterbringung.
Ich kann Dir auf Dauer nur die Mitgliedschaft im VdK oder einem anderen Sozialverband empfehlen, da wirst Du gut beraten.
LG Moni

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Als mein Mann in Kur war für 3 Wochen habe ich tageweise Verhinderungspflege beantragt und dadurch wurde das PG um 50 % gekürzt.
Bei dir hört sich das nach stundenweise Verhinderungspflege an und da läuft alles weiter wie gehabt.