Behindertentestament bei autismus ohne geistigen Behinderung.

Hallo...

ich habe eine Frage...

Was würdet ihr sagen....

Soll ich bei meinem Sohn( asperga aut.regelschule mit schulbegleitung) einen Behindertentestament einsetzen??
Ich weiss jetz nicht ob er irgendwann 100% geschäftfähig ist...und was...wenn DOCH???....Kann man es auf eine begrenzte Zeit bestimmen??
Viele leute sind autisten und haben keine Diagnose....und können doch Ihre Finanzen manegmen...

Mein Mann und ich wir sind geschieden. Muss automatisch mein Ex-mann im falle meines Todes als testamentvollstrecker( aber auch Sorgeberechtiger) über die erbe verwalten...oder darf ich jemanden bestimmen...?

Viele..viele..grüße im Vorraus
M.13

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Ich habe 5 autistische Kinder (Asperger), mein Mann ist frühkindlicher Autist, ich bin noch gar nie auf die Idee gekommen, dass meine Kinder als Erwachsene nicht geschäftsfähig sein könnten, ich sehe es als meine Aufgabe, sie darauf vorzubereiten, wie nichtautistische Kinder eben auch. Die zwischenzeitlich erwachsene Tochter ist exakt so selbstständig, mindestens, wie jede andere 23jährige auch, oder wie ihre neurotypische grosse Schwester, lebt mit ihrem (ebenfalls autistischen, mittlerweile beruflich sehr erfolgreichem) langjährigen Freund zusammen, vereinbart Studium mit Arbeit usw.
Im Rahmen dessen was du testamentarisch regeln/vorsorgen kannst für allfällige minderjährige Hinterbliebe, genau so kannst du für deinen Sohn verfahren, dass hat mit Autismus ja nichts zu tun.
Sollte sich dann bei Erreichen der Volljährigkeit deines Sohnes wider erwarten zeigen, dass er nicht vollumfänglich geschäftsfähig, bzw. urteilsfähig ist, ist es immer noch früh genug entsprechende Regelungen zu treffen.

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Also eigentlich geht man bei einem Asperger Autisten schon davon aus, dass er geschäftsfähig sein wird. Der Autismus sollte ihn eigentlich nicht davon abhalten. Also da sollte schon wenigstens noch eine sehr starke geistige Behinderung dazu kommen, dass ein Gericht die Geschäftsfähigkeit einschränkt oder gar ganz ausschließt. Immerhin ist dabei die Voraussetzung, dass derjenige nicht in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden.
Dein Ex hat mit dir nichts mehr zu tun. Wieso sollte er dein Testamentsvollstrecker sein? Hast du ihn als solchen benannt? Du kannst jede beliebige Person benennen - auch deinen Ex. Du kannst auch im Testament einen Vermögensverwalter festlegen, der dann das Erbe deines Kindes verwaltet. So kannst du umgehen, dass dein Kind vielleicht Dinge tut mit dem Geld oder Vermögen, welche nicht in deinem Sinne wären (du kannst das ja genau festlegen). Der Verwalter selbst bekommt ein geringes Entgelt für seine Tätigkeit, wird aber auch vom Gericht kontrolliert.

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Ich würde mir da jetzt wirklich noch keine Gedanken drüber machen.
Laß ihn doch erstmal volljährig werden. Dann kannste immernoch überlegen, ob er allein seine Geschäfte regeln kann.