Widerspruch Versorgungsamt- SBA, Merkzeichen abgelehnt

Hallo

Ich habe endlich vor einer Woche die Kopien des Befundsbericht (des KJP) vom Versorgungsamt bekommen.
Bei meinem Sohn wurde das ADHS und seine Verhaltensstörung anerkannt, er bekam 50 GdB, aber ohne Merkzeichen. Ich hatte das H und das B beantragt.
In dem Schreiben des KJP, weist er ausdrücklich darauf hin, das mein Sohn auf ständige Begleitung in der Öffentlichkeit und auch bei Benutzung von öffentliche Verkehrsmittel auf fremde Hilfe angewiesen ist, dennoch wurden die Merkzeichen abgelehnt. Die Begründung des Versorgungsamtes war: Autismus (habe ich nicht im Antrag angegeben) liegt nicht vor,die Feststellung der begehrten Merkzeichen nicht begründbar. #kratz IQ von 90.
Ich verstehe das nicht, obwohl der kJP darauf hinweist, das er auf fremde Hilfe angewiesen ist, bekam er das H und B nicht zugesprochen. Wie kann ich das jetzt im Widerspruch begründen? Soll ich den Befundbericht nochmal kopieren und das bunt makieren und ein paar Sätze zuschreiben?

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben, wie ich den Widerspruch schreiben kann.

L.G.
Sandra

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Hi,

Wie alt ist er denn?

Bei Kindern wird auch immer geprüft, ob der Betreuungsbedarf bedeutend über das altersübliche Maß hinausgeht. Ein Säugling, also auch ein gesunder zB braucht ja immer Begleitung.

Lg

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Nachtrag: bei Autismus wird in der Regel bus zum 16. lebensjahr Hilflosigkeit angenommen, deswegen stand das in der Abehnung explizit drin. Auch spricht ein IQ von 90 nicht für eine geistige Behinderung in besonderem Ausmaß, die wiedrun Hilflosigkeit bedinen könnte.
Das Versorgungsamt bzw. Der ärztliche Dienst folgt NIE einfach den eingereichten Gutachten sondern prüft nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, das wäre ja sonst auch zu einfach und würde zum Missbrauch einladen.

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Hallo

Danke für deine Antwort.
Er ist gerade 8 Jahre alt geworden.

L.G.
Sandra

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Ehrlich gesagt, Du schreibst zu wenig, weshalb er als hilflos eingestuft werden sollte, darum kann ich Dir auch kaum Tipps geben. Was für eine Verhaltensstörung hat Dein Sohn denn? Warum braucht er Hilfe beim Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln? Hat er eine Pflegestufe? Erweiterte Betreuungsleistungen?

Blind, sehbehindert oder gehbehindert ist er wohl nicht, ebenso hat er keine geistige Behinderung oder einen Hirnschaden, das wären alles Voraussetzungen für H. Wenn dies alles nicht gegeben ist, dann ist es schwer, die Voraussetzungen für H zu begründen, gerade bei einem IQ von 90 (das zählt zum Durchschnitt) und ohne körperliche Beeinträchtigungen. Bei Merkzeichen H und B schauen die Versorgungsämter besonders gründlich hin, ob sie einem Behinderten zustehen. Es sind die "beliebtesten" Merkzeichen, weil sie die größten Vergünstigungen bieten.

Merkzeichen B ohne H oder ein weiteres Merkzeichen ist fast unmöglich zu bekommen zumindest bei einem GdB von 50.

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Hallo

Seine Verhaltensstörung äußert sich so, das er sich selbst verletzt. Dazu hat er noch eine Impulssteuerungsstörung. Er hat Pflegestufe 1 und ist in der Alltagskompetenz im erheblichen Maße eingeschränkt.
Ich muss meinen Sohn überall hin begleiten, da er die Autos nicht wahr nimmt, er läuft einfach über die Straße, (er ist wie in seiner eigenen Welt) bekommt Panik und läuft weg, wenn er ein Tier sieht ( Tierphobie) und ist oft desorientiert und verwirrt, er weiß nicht wo wir gerade sind.
Daher ist er hilflos und muss stets begleitet werden.

L. G.
Sandra

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Hast Du dem Versorgungsamt mitgeteilt, dass er Pflegestufe 1 hat und er Betreuungsleistungen erhält? Ich weiß, man MUSS es nicht mitteilen aber die Versorgungsämter geben eigentlich sehr viel auf diese Einschätzung, da sie nicht von irgendeinem Arzt getroffen wurde, sondern von einem Gutachter des medizinischen Dienstes.
In Deinen Widerpruch würde ich genau das reinschreiben, dass er sich nicht gefahrlos auf der Straße bewegen kann, da er oft desorientiert ist und verwirrt und an der Hand geführt werden muss, weil er sonst bei der unerwarteten Begegnung mit einem Hund auf die Straße rennen könnte.
Ob das für B reicht, weiß ich nicht. Du kannst versuchen, B damit zu begründen, dass zu erwarten ist, dass er nicht an der richtigen Haltestelle aussteigt, ich weiß aber nicht, ob das reicht. Meine Tochter hat B u.a. deshalb, aber bei ihr kommen noch mehrere andere Gründe hinzu, wegen denen sie B bekam.

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Da wird erst Mal immer nach Diagnosestellung beurteilt.

Und ADHS ist nunmal keine schwerwiegende Diagnose und eine eher "gängige" Diagnose. Tausende von Kindern haben die Diagnose und diese bewältigen ihren Schulweg und ihren Alltag wie alle anderen Kinder auch.

Wenn es bei Deinem Kind nun anders ist, muss das genau beschrieben und attestiert sein.
Also warum er hilflos ist und immer Begleitung benötigt.
Bei einem 8jährigen Kind ( auch bei ADHSlern) geht man davon aus sie z.B. ihren Schulweg alleine besteiten, in der Schule alleine klar kommen, alleine auf Toilette gehen können, alleine Treppen steigen können etc.
Du musst halt nun darlegen warum er das Alles nicht kann

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Hallo

mein Sohn war damals gerade 6 Jahre alt als er seinen SBa mit 80% G,B,H bekommen hat. Mit den Diagnosen: ADHS,versch. Entwicklungsstörungen,Weglauftendenz.

Schau dich mal bei rehakids.de um wegen widerspruch schreiben um die haben super Tipps.

lg