Zuerst abgelehnt und dann doch noch genehmigt?

Hallo,

kurz unsere Vorgeschichte:
Mein Sohn ist 4, hat aufgrund einer Entwicklungsverzögerung unbekannter Ursache einen GdB von 50 und Pflegestufe 1.
Auf Rat von unserem Kinderarzt sollte ich einen "Verschlimmerungsantrag" stellen. Dies habe ich getan und das Merkzeichen H beantragt. Beides wurde abgelehnt. Natürlich habe ich Widerspruch eingelegt. Jetzt zu meiner Frage: Bei wem wurde der Antrag zuerst auch abgelehnt und nach Widerspruch doch bewilligt? Lehnt das Amt die Anträge aus Prinzip erstmal ab?

Grüße

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Hallo,

zu deiner Frage kann ich dir leider keine Antwort geben. Aber darf ich dich mal fragen, wie sich die Entwicklungsverzögerung bei deinem Sohn äußert?

Mein Sohn ist ebenfalls 4 und Entwicklungsverzögert. Bis jetzt haben wir keinen Ausweiß beantragt. Mich würde interessieren, ob wir überhaupt was anerkannt bekommen.
LG
Sandra

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David spricht kein Wort, gibt nur Leute von sich. Im KiGa bekommt er Logopädie zusammen mit einem Therapiehund.

Er bekommt KG seitdem er 3 Monate ist. Zuerst wegen einer Vorzugshaltung, dann weil er nicht sitzen und laufen konnte.

Er hat eine Schilddrüsenunterfunktion und bekommt Tropfen deswegen.
Laut dem Bericht von Kinderarzt ist er um 1,5 Jahre in seiner Entwicklung zurück.

Wie ist es bei deinem Sohn?

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Laute meinte ich, nicht Leute.
Er braucht leider auch noch eine Windel und muss beim Essen beaufsichtigt werden weil er so unkontrolliert ißt. Er kann keine Gefahren einschätzen und würde so auf die Straße laufen z. B.

Wenn er sich ärgert schlägt er den Kopf auf den Boden oder Wände oder beißt sich und andere. Sein Schmerzempfinden ist verzögert bis nicht vorhanden.

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Hallo,

Ich würde auf jedem Fall Widerspruch einlegen. In vielen Fällen hilft dies!

Eine frage habe ich aber noch. Wurden seine Ohren untersucht ob er höheren kann?
Und das vielleicht bei einer pädaudiologie?

Liebe Grüsse
Tanja

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Wir sind Stammgast beim HNO-Arzt bzw. Pädaudiologe. David hat schon 3 x Paukenröhrchen bekommen und der Hörtest war immer ok. Er versteht ja alles aber kann einfach nicht reden. Wir merken oft das er möchte aber nicht kann.

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Hallo,
dazu kann ich dir nicht wirklich etwas sagen, denn deine Angaben sind einfach zu wenig. Meine Söhne haben beide aufgrund einer GLOBALEN (!) Entwicklungsverzögerung einen GdB von 70 und Merkzeichen H und PS1 (der Große) bei getesteten normalen IQ und der Kleine einen GdB von 100 und den Merkzeichen B, G und H und der PS2. Ich habe übrigens bei beiden Kindern alles sofort genehmigt bekommen in dieser Höhe. Aber ich kenne auch persönlich genügend Fälle, bei denen erst einmal ein geringer GdB und keine Merkzeichen genehmigt wurden und nach Widerspruch kam dann "plötzlich" ein GdB von 100 und mehrere Merkzeichen heraus.
Wichtig wäre also zu wissen bei dir ob es tatsächlich eine GLOBALE Entwicklungsverzögerung ist - also eine Entwicklungsverzögerung in allen Bereichen, oder eben "nur" eine Entwicklungsverzögerung in einem oder mehreren Bereichen. Nur eine globale Entwicklungsverzögerung kann einen so hohen GdB erreichen. Eine "simple" Entwicklungsverzögerung kann das nicht. Dafür muß aber eben auch der Arzt aufpassen und dieses Wort oder ein gleichwertiges muß fallen. Ansonsten geht das Versorgungsamt von einer einfachen Entwicklungsverzögerung aus und da ist der höchstmögliche GdB 50 (das ist dann schon die besonders schwere Ausprägung). Bei einer globalen Entwicklungsverzögerung muß eine Einschränkung in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Wahrnehmung und Spielverhalten, Motorik, Selbständigkeit und soziale Integration vorliegen. Dann kommt es natürlich noch auf die Ausprägung an. Wurde denn mal ein Entwicklungstest mit deinem Kind gemacht? Also gibt es einen Entwicklungsquotienten? Je besser höher dieser Quotient ist, desto geringer ist der GdB und desto weniger Merkzeichen gibt es. Mein Jüngster hatte damals (und heute) einen EQ<50 und mein Großer hatte damals einen EQ von 70. Heute haben wir die tatsächlichen Diagnosen, aber nur beim Großen wurde das mittlerweile beim SBA berücksichtigt (ohne eine Änderung bei GdB oder Merkzeichen). Der SBA des Kleinen ist von vornherein bis 2016 gültig gewesen. Eine Änderung wird es aber auch da nicht geben. Höher geht ja nicht. Er erfüllt die Bedingungen zwar mehrfach, aber mehrmals "H" oder "B" kann er eben nicht bekommen.

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Danke für deine Infos. Das hat mir schon sehr geholfen.
Ich habe im Bericht vom Kinderarzt gelesen das er es als "Schwere psychomotorische Retadierung mit V.a. geistige Behinderung" bezeichnet. Kann man dies als globale Entwicklungsverzögerung sehen? David ist nämlich in allen Bereichen entwicklungsverzögert.
Ein Test wurde noch nicht gemacht. Das SPZ und auch seine Gruppenleiter im Kita raten zur Zeit davon ab, da er nicht mitmachen würde.
Jetzt zum Merkzeichen H. Warum hat er dies nicht bekommen? Im Pflegegutachen steht das seine Alltagskompetenz auf Dauer erheblich eingeschränkt ist. Reicht das nicht?

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Nein, das ist es genaugenommen nicht. Ein Verdacht ist garnichts. Das kannst du voll vergessen. Verdachtsdiagnosen zählen beim Versorgungsamt NULL. Also bleibt nur die "schwere psychomotorische Retardierung" und das ist dann eine "Entwicklungsverzögerung" in gerademal EINEM Bereich. Und da es ein besonders schwerer Fall ist, bekommt er den höchsten GdB, den es dafür gibt - also 50. Der Arzt muß wirklich diesen Wortlaut schreiben. Also entweder das Wort "global" oder "Entwicklungsverzögerung in allen Bereichen",... irgendetwas in der Richtung. So ist es falsch. Das Versorgungsamt hat so richtig beurteilt und konnte garnicht anders. Wieso würde er einen Baylay-Test nicht mitmachen? Der ist speziell für solche Kinder gemacht. Das ist nur spielen. Es ist ja kein IQ-Test.
Das Pflegegutachten hat mit dem SBA nichts zu tun. Erst ab Pflegestufe 3 wird es interessant. Eine eingeschränkte Alltagskompetenz ist nicht die Pflegestufe, sondern die zusätzlichen Betreuungsleistungen, die ihr auch noch für euer Kind bekommt.

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Hallo

mein Sohn bekam sofort einen SBA mit 80 % Merkzeichen G,B,H. Er war innerhalb von 2 Wochen da.

Hast du neue ARztbriefe wo klare Diagnosen drinstehen ?? Keinen Verdacht.

lg

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Das Versorgungsamt hat alle Unterlagen. Aber ich werde meinen Arzt um einen neuen Bericht bitten, da das was er schon geschrieben hat nicht ausreicht.
Und in der Kita werden sie einen Entwicklungstest durchführen.

Hoffentlich reicht das dann.

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Macht er Therapien ??

Wenn ja dann von dort auch alle Berichte mithinschicken.

lg

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Erstmal vorweg: Bei H auch das B beantragen!!!

Bei meinem Sohn wurde damals,als er 5 J. war, auch erst fast nix bewilligt:

30% für eine Entwicklungsverzögerung trotz eindeutiger Diagnose...das wars.
Also Widerspruch: 50% +H und dann hab ich Klage eingereicht, da ihm mehr zusteht (er ist frühkindlicher Autist ohne Intelligenzminderung): mittlerweile sind wir bei 70%+H+B.
Das Gericht klärt noch die Voraussetzungen für das Merkzeichen G, ein Gutachter bestätigt uns das nämlich. Also kämpfen lohnt sich ;-).
Pflegestufe hat er keine, aber er bekommt die zusätzlichen Betreuungsleistungen, seit Januar 2013 in erhöhtem Maß!

Meine Tochter (fast 3) hat eine globale Entwicklungsverzögerung,eine leichte Spastik und eingeschränkte Lungenfunktion und hat nun 100%+H+B+G+aG, da sie noch nicht läuft (seit kurzem mal kurze Strecken). Das wurde dank der Berichtes des SPZ sofort bewilligt. Um die Pflegestufe kämpe ich gerade noch. Die wurde abgelehnt und nun warte ich auf den Termin des Gutachters vom Gericht.