Eltern verstorben - Behinderte Schwester & Finanzen - Hilfe!!!!

Hallo Zusammen,

ich habe gerade echt das riesen Problem. Es ist kompliziert, weshalb ich mir hier Hilfe erhoffe von jemanden der sich zumindest ein bisschen auskennt oder Erfahrungen gemacht hat.

Ich fang mal an.

Meine (Pflege)Mutter hat sich vor 30 Jahren von dem Vater (den ich nicht kenne) meiner schwerbehinderten Stiefschwester scheiden lassen. Dieser verstarb dann im Jahre 2009 im Altenheim.

Meine Mutter ist vom Amtsgericht bestellte Betreuerin meiner Schwester und verstarb am 26.02.2013.

Ich bin mit meinem 3. Lebensjahr als Pflegekind in diese Familie gekommen. Deshalb ist dies auch meine Familie für mich, der "rechtliche" Status scheint aber jetzt eine große Rolle zu spielen. Ich bin Ersatzbetreuer für meine Schwester.

Meine schwerbehinderte Schwester ist 42 Jahre alt und hat Pflegestufe II. Sie war bis zum 25. Lebensjahr Zuhause und von da an nur noch Zuhause, ohne jegliche Beschäftigung. Für meine Mutter alleine (seit 10 Jahren, da ließ sie sich erneut scheiden) demnach eine 24h Pflege.

Bisher bezog meine Schwester Kindergeld, Pflegegeld und Sozialhilfe.

Da ich meine Schwester in einem Heim unterbringen muss (Meine Freundin und ich sind berufstätig), muss ich mich darum kümmern, dass die Finanzen stimmen und jemand das alles bezahlt.

- Waisenrente ist nun vorab telefonisch abgelehnt, da diese nur bis zum 27. Lebensjahr bezahlt wird, auch bei Behinderten,

- Kindergeldleistungen wurde eingestellt, da diese nur dann gezahlt werden, wenn ein Elternteil meiner Schwester noch lebt. Rückforderungsbescheid ist angekommen, jedoch ist das Konto meiner Mutter wegen der Erbausschlagung gesperrt,

- Sozialamt (Komune) fühlt sich nicht zuständig, da meine Schwester in ein Heim gehe, ist der Landschaftsverband zuständig. Rückforderungsbescheid wegen überzahlter Beträge ist vorhanden,

- Pflegegeld entfällt logischer Weise wegen Aufnahme in einer vollstationären Einrichtung, Rückforderungsbescheid wegen überzahlter Pflegeversicherung ebenfalls schon da, Konto meiner Mutter gesperrt wegen Erbausschlagung - wer zahlt zurück,

- Landschaftsverband fühlt sich nicht zuständig, denn sie zahlen nur dann, wenn es um eine Kurzzeitpflege geht.

- Sozialamt Kreis (letzter Aufenthaltsort meiner Mutter und Schwester) bekomme ich einfach nicht ans Telefon. Hab die Anträge per Email / Fax geschickt, bisher keine Rückmeldung.

Wer zahlt denn nun das Ganze? Wer ist zuständig? Stimmen die oben genannten Aussagen betreffend Kindergeld und Waisenrente?

Wie gehe ich mit der Erbausschlagung und den Rückforderungsbescheiden um?
Kann ihre noch eingegangene zustehende -rückwirkend gezahlte- Rente für die Beerdigung verwendet werden? Welche Anträge sind hierzu wo zu stellen?

Ich war Pflegekind in der Familie. Ich selbst habe schon finanziell zu knabbern (habe 2 eigene und 2 Kinder meiner Freundin zu versorgen), den Aufwand und den Sprit den ich verfahre wird mir keiner ersetzen.

Ich werde meine Schwester umziehen lassen, in ein Heim meiner Nähe - was muss ich da beachten? Ich möchte sie einfach nicht alleine lassen, gerade jetzt in der Situation und hole sie dafür jedes Wochenende zu mir nach Hause.

Gibt es da Pauschalen für mich als Hauptbetreuer?

Ich weiß echt nicht wo mir im Moment der Kopf steht, ganz abgesehen von der Emotionalen Situation - so ist sie nunmal dass man einen Menschen verliert. Aber es ging alles so plötzlich, nichts worauf man sich hätte vorbereiten können.

Ich möchte es meiner Schwester ermöglichen, dass sie ihr eigenes Einkommen hat, auch wenn es letztenendes vom Sozialamt angerechnet wird. Aber habe ich da überhaupt Möglichkeiten?

Ich bin für jeden helfenden Kommentar dankbar :-)

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Hallo,
erstmal mein Beileid zum Tod deiner Mutter.

Ich finde es toll, dass du dich deiner Schwester annimmst - je nachdem, welche Behinderung sie hat ist es sicherlich besonders schwer für sie, den Verlust der Hauptbezugsperson zu verkraften.

Leider kann ich dir nicht bei allen deiner Fragen weiterhelfen, aber bei einigen schon:

Kindergeld: M. E. stimmt die Aussage so. Kindergeldberechtigter ist immer ein Elternteil. Grundsätzlich könnte für deine Schwester Kindergeld gezahlt werden, da sie behinderungsbedingt nicht in der Lage ist, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen und die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Da aber kein Elternteil mehr lebt ist ja kein Kindergeldberechtigter mehr da, daher wird auch nichts gezahlt.

Die Frage nach der Kostenübernahme für ein Wohnheim ist nicht so leicht zu beantworten, da das von Bundesland zu undesland unterschiedlich geregelt ist. Hast du denn schon einen freien Heimplatz auftreiben können? Am besten, du rufst mal bei den Trägern verschiedener passender Einrichtungen in der Umgebung an und erkundigst dich. Die wissen mit Sicherheit auch, was wo zu beantragen ist.

Tagesstruktur für deine Schwester könnte eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) schaffen. Die Kosten dafür trägt am Anfang die Rentenversicherung (Eingangsbereich WfbM - 3 Monate), danach die Agentur für Arbeit (Berufsbildungsbereich der WfbM - 2 Jahre) und im Anschluss der Sozialhilfeträger (Arbeitsbereich der WfbM).

Zu deinen anderen Fragen kann ich leider nichts sagen, aber vielleicht konnte ich dir ja schon ein bisschen wieterhelfen.

Ich wünsche dir ganz viel Energie und Kraft!

VG,
kr.

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Guten Abend,

Anlaufstellen könnten der VDK sein, hier musst du zwar eine Mitgliedschaft eingehen jedoch ist der Beitrag gering.

Auch der Träger des Heimes können dir behilflich sein und/oder wenn du einen Platz in einer WfbM hättest diese ebenfalls, manche haben auch ein angeschlossenes Wohnheim.

Grüße Reina

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Mein Beileid und ganz viel Kraft.

Mir fallen auf die schnelle zwei Möglichkeiten ein:

Den Bestatter um Hilfe bitten, denn die sind meist wirklich fit, was die finanzielle Seite angeht.

Die zweite Möglichkeit wäre sich an eine EInrichtung wie die Lebenshilfe zu wenden, Die haben da wirklich hilfreiche Menschen sitzen.

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Sorry, aber bei dem Bestatter den ich hatte, habe ich nichts mehr zu erwarten. Da ist so dermaßen viel schief gelaufen was auch nur schieflaufen könnte. Falsche Zeitungsanzeige (Namen der Vorehe mit letzter Ehe in Doppelnamen gestrickt, das Geburtsdatum meines Vaters, meine Schwester vergessen und das Sterbedatum falsch), vergessen zu reservieren (Zitat - wir habens vergessen) und noch einige so Scherze.

Jetzt weigert er sich sogar die Rechnung auf meine Schwester auszustellen - und mich als Bürgen zu behalten. Hintergrund ist, dass meine Schwester ein leibliches Kind meiner Mutter ist und somit Bestattungsverpflichtet ist - ich als Pflegesohn hingegen nicht....

Ich hätte so die Chance wenigstens einen teil der Bestattungskosten vom Sozialamt zu bekommen, aber nein... Nun sitze ich auf etwa 4.500 Euro.

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Hallo,
du hast das etwas "verwirrend" geschrieben. Denn du bist ja eigentlich gar nicht der Bruder deiner "Schwester", sondern nur ihr Betreuer. Und mit dieser "Hauptinfo" kannst du das Ganze nun aufdröseln.
1. Ja, es steht dir eine (sehr geringe) Aufwandsentschädigung zu (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1835a.html). Derzeit ca. 323€ pauschal im Jahr oder aber Einzelkosten nachgewiesen. Also: Doch, der Sprit, den du verfährst der wird dir ersetzt. Genaugenommen wird dir jeder Kilometer mit 0,30 € vergütet. Du musst nur eine Liste schreiben. (wenn du die Abrechnung der Einzelkosten und nicht die Pauschale wählst) Das Betreueramt ist ein Ehrenamt. In vielen Landkreisen gibt es für Menschen, die Ehrenämter innehaben noch extra Vergünstigungen (kostenloser bzw. vergünstigter Eintritt in Bäder, Zoo, Parks,...). Schau mal nach bei euch.
2. Die Waisenrente war abzulehnen nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes von 2002. Das ist also richtig so.
3. Kindergeld ist so eine Sache. Es ist ja niemand mehr da, der unterhaltspflichtig gegenüber deiner Schwester ist. Deine Schwester kann ihr Kindergeld selbst nicht bekommen. Kindergeld steht immer demjenigen zu, der den Unterhalt des "Kindes" bezahlt. Wenn die Oma deiner Schwester diesen Unterhalt nun übernehmen würde, stände ihr auch Kindergeld zu. Aber du bist ja nur Betreuer. Sobald das Sozialamt auch Gelder für die Heimunterbringung zahlen muß, wird das Kindergeld direkt abgeführt ans Sozialamt.
4. Wieso entfällt Pflegegeld? Ich denke deine Schwester ist noch gar nicht im Heim? Wer pflegt sie denn jetzt? Die Mutter kann es ja kaum noch sein. Pflegeversicherungen machen gerne Mist und stellen sinnlose Forderungen. Gib da bloß nicht nach! Teile der Pflegeversicherung mit, wer jetzt (also ab dem Todestag) deine Schwester pflegt. Wird sie von einer Privatperson gepflegt, ist diese dann so versichert UND sie bekommt auch noch gut Rentenpunkte.

5. Wieso zahlt der Landschaftsverband die Kurzzeitpflege? Das zahlt die Pflegekasse.
6. Die Beerdigung kannst du auch von einem gesperrten Konto abbuchen lassen.

7. Wenn deine Schwester immer am Wochenende bei dir ist (vielleicht auch in den Ferien) steht dir anteiliges Pflegegeld zu!

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Hi,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

1.) Das mit der Pflegepauschale ist mir bekannt. Das hatte meine Mutter mir öfters gesagt, aber ich habe ja jetzt die enormen Kosten. Ich habe eine Rechnung vom Heim bekommen, wo meine Schwester als "Notlösung" untergebracht ist. Man hat mir gesagt, dass diese Rechnung vom Nachlass meiner Mutter bezahlt werden muss, aber was ist wenn nichts da ist? Irgendwie blicke ich auch da nicht durch.

3.) Meine Mutter hatte immer sehr viel wert darauf gelegt dass ich mich um das Kindergeld kümmern muss. Aber das klingt logisch und letztenendes würde es eh von der Sozialhilfe abgezogen werden.

4.) Das Pflegegeld entfält da meine Schwester zZ in einem Altenheim - Notunterkunft ist. Sie wird am Freitag in meine Nähe ziehe (Ein Heim um die Ecke) damit ich mich auch intensiv um sie kümmern kann. Dies wird auch ein Altenheim sein.

Meine Schwester war bis zum 25. Lebensjahr in der Schule, die restlichen 17 Jahre bis jetzt ausschließlich Zuhause bei meiner Mutter.
Eine Einbindung in eine Behindertenwerkstatt gestaltet sich eher -auch laut Psychiatrisches Gutachten- schwierig.

5.) Die Pflegekasse zahlt nur einen teil, der rest wird vom Landschaftsverband getragen. Sobald es denn von der Kurzzeitpflege in eine vollstationäre Einrichtung geht, wird das vom Sozialamtes des Kreises getragen - wurde mir vor 4 Stunden so von einer Arge Mitarbeiterin (wo ich dann auch noch gelandet bin) erklärt.

6.) Sicher? Gibt es da Rechtsgrundlagen zu? Ich finde dazu leider nichts :-(

7.) Das kläre ich dann nochmal ab...

Danke nochmals!

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6. Ja zu der Bestattung gibt es Rechtsgrundlagen. http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/tipps/beerdigung_pflichten.php

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hallo,

herzliches beileid zum tod deiner mutter.

ich kann die leider nur eine auskunft geben. falls das konto deiner mutter genug deckung hat, kannst du mit der rechnung des beerdigungsinstitutes zur bank deiner mutter gehen. die machen sich davon eine kopie und überweisen das geld. das habe ich beim tod meines vaters auch so gemacht.

und wegen der bezahlung des heimes: als ich für meine tochter eine betreuung gesucht habe, habe ich mir eine passende stelle ausgesucht und mich dort vorgestellt. die haben mir dann ganz genau erklärt, was ich wo beantragen muss.

ich wünsche dir noch viel kraf für die nächste zeit.

viele grüße, maren

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Hallo,

Außer dem regulären Pflegegeld könnte deiner Schwester noch Pflegewohngeld zustehen. Was die Finanzierung des Pflegeplatzes über das Sozialamt angeht, fahr am Besten hin und lasse dir einen Termin geben. Im Falle meiner Mutter war es das Kreissozialamt. Pflegegeld und Pflegewohngeld sind ebenfalls dazu da, um den Heimplatz zu finanzieren. Man kann auch eine Bekleidungspauschale/Kleidergeld beantragen.

Zusätzlich wäre eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse sinnvoll.

Frage am Besten beim Pflegeheim um Rat. Die helfen Dir gerne und regeln, soweit wie möglich, auch den meisten Papierkram.

Viel Kraft und lieben Gruß,
eurasia