Verhinderungspflege?

Ich habe da mal eine Frage, und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?

Wir die Verhinderungspflege von dem Pflegegeld abgezogen, oder bekommt man das zusätzlich?
Bei wem muß ich das beantragen, und wie läft das dann allgemein?

Freue mich über eure Hilfe, schöne Grüße aras

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Hallo,
ich kann dir leider nur sagen wie es vor einigen Jahren war.
Uns standen 4 Wochen im Jahr Verhinderungspflege zu die zusätzlich zu dem Pflegegeld bezahlt wurden. Ich weiß allerdings nicht, ob dies immer noch so ist.
Einfach bei der Krankenkasse nachfragen.

LG
Dorothea

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Habe ich noch gefunden
flegebedürftige haben für vier Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Ersatzkraft, wenn die ehrenamtliche Pflegeperson z. B. wegen eines Urlaubes oder eigener Krankheit ausfällt. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Kosten für eine Ersatzpflegekraft trägt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 1.550,00 EUR im Kalenderjahr. Leistet eine Fachkraft eines Pflegedienstes die sogenannte Verhinderungspflege, übernimmt die Kasse die Kosten für die Ersatzpflege bis zu einem Betrag von 1.550,00 EUR.

Wird die Ersatzpflege von Angehörigen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum II. Grad verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, übernommen, so erhält er Pflegegeld entsprechend der festgestellten Pflegestufe:

Pflegestufe bis 30.06.2008 ab 01.07.2008 2010 2012
Stufe I

205 Euro

215 Euro

225 Euro 235 Euro
Stufe II

410 Euro

420 Euro

430 Euro 440 Euro
Stufe III

665 Euro

675 Euro

685 Euro 700 Euro
Entstehen der Pflegeperson Mehraufwendungen, z. B. Verdienstausfall oder Fahrtkosten, können von der Pflegekasse bis zu 1.550,00 EUR inklusive Pflegegeld gezahlt werden.

Alternativ kann der Pflegebedürftige für die Dauer von vier Wochen in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Auch hier übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu 1.550,00 EUR. Nur für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.

Ebenfalls ist eine stundenweise Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich möglich.

Urlaubs- und Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Bei Fragen helfen Ihnen die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater gern weiter. Vielleicht hiflt dir das.
doro

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Hallo!

Bei uns wurde das immer gegengerechnet. Weiß aber nicht genau wie. Da gibt es wohl einen Tagessatz, der dann vom Pflegegeld abgezogen wird. Beantragen musst Du das bei der Pflegekasse deiner Krankenkasse. Lass Dir einfach einen Antrag zuschicken.

Dann bekommst Du eine Bewilligung und mit der gehst Du zu der Stelle, die die Pflege übernehmen soll. Professionelle Pflegeeinrichtungen rechnen oft selbst mit der Kasse ab. Wenn es jemand aus Deinem Bekanntenkreis macht, dann weiß ich es nicht, frag am Besten bei der Kasse nach, wie das läuft. Ob man da nen Stundennachweis braucht oder ne Rechnung- keine Ahnung...
Zusätzlich werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen gezahlt. Vielleicht ist das auch was für euch. Das kann man z. B. stundenweise nutzen, allerdings nur über bestimmte Dienste, wie den Familienentlastenden Dienst, die das auch selber abrechnen. Musst Du mal googeln, ob ihr da reinfallt.

LG Yvonne

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Hallo,

Verhinderungspflege gibt es zusätzlich zum Pflegegeld, sofern die Betreuung unter 8 Stunden täglich ist. Nur wenn es über 8 Stunden geht, wird das Pflegegeld gekürzt.

Beantragt wird es bei der Pflegekasse, dort kann auch Kurzzeitpflege und die zusätzlichen Betreuungsleistungen beantragt werden.

Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege und den zus. Betreuungsleistungen kann die Verhinderungspflege mit Privatpersonen abgerechnet werden und ist nicht an eine Einrichtung gebunden.

Die KK schickt dafür Anträge zur Abrechnung zu, wo die Tage und Stunden eingetragen werden, so ist es bei der TK.

Bleibt am Jahresende von den 1550€ ein Rest übrig, kann es mit ins neue Jahr genommen werden und in den ersten Monaten noch abgerechnet werden.

LG
Anja

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Hallo,

der erste und letzte Tag der Verhinderungspflege,wenn sie am Stück oder täglich über 8 Stunden genutzt wird, werden auch nicht vom Pflegegeld abgezogen.

LG Ninna

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Hallo,
das handhabt wirklich JEDE Pflegekasse/Krankenkasse anders (die Beantragung und Abrechnung). Da solltest du unbedingt (reichliche Zeit) bevor du das in Anspruch nehmen willst erstmal nachfragen. Das ist natürlich mit absolut tiefster Absicht total schwierig und undurchsichtig gemacht - man soll eben am Besten gar nicht auf die Idee kommen, diese Gelder zu nutzen.

Von dem, ob und was dir zusteht, versuchen die Kassen natürlich zu tricksen, was das Zeug hält.

7

Hallo!

du kannst Verhinderungspflege über stationäre und auch stundenweise über ambulante Dienste z. B. Sozialstationen, FED usw. abrechnen, d. h. mehrmals am Tag oder für ein paar Stunden kann hier jemand kommen, dann wird dir das i. d. R. nicht vom Pflegegeld abgezogen. Im Antrag musst du aber wie gesagt auf das "stundenweise" aufpassen. Und dann auch bis 1550 € pro Kalenderjahr. Achtung: sie verfällt zum 31.12. und kann NICHT bis ins nächste Jahr genommen werden! Bewilligt wird ab Antragstellung oder wenn es dringend ist reicht auch ein Anruf bei der Krankenkasse, die schicken dir dann einen Antrag zu. Für stationäre Einrichtungen ist die Verhinderungspflege ähnlich wie Kurzzeitpflege abrechenbar. Hier wird dir allerdings anteilmäßig das Pflegegeld abgezogen.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Wenn´s zu unübersichtlich war, bitte melden.

Gruß, evimary