Grundsicherung im Alter - Fahrt zum Arzt Kosten?

Hallo,

vielleicht weiß hier einer Bescheid, meine Großtante bekommt mit Ihrem Mann eine kleine Rente + Grundsicherung im Alter. Jetzt hat sie ihr Bein
gebrochen und muss in Abständen immer mal wieder zum Arzt. Ein eigenes
Auto haben sie nicht und deshalb müssen sie sich ein Taxi rufen um zum Arzt und wieder zurück zu fahren. Dafür müssen sie 50,00 € bezahlen.
Diese Summe belastet sie sehr. Sie haben bei der Krankenkasse nachgefragt ob sie die Kosten übernehmen aber da kam nur die Antwort: Nein, die Fahrtkosten werden nicht übernommen.

Das verstehe ich nicht wo können sie sich denn Unterstützung holen, es doch ein Krankentransport.

Weiß hier jemand bescheid????

Gruß Kugel

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Hallo

Wenn sie zum Arzt muss, soll der Arzt einen Transportschein ausstellen. Darauf muss angekreuzt sein, von Wohnung zum Arzt und zurück.

Der muss vorher von der KK genehmigt werden. In der Regel muss man dann nichts mehr zahlen. Bwz nur einen geringen Teil, wenn man nicht befreit ist.

Bianca

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Den bekommt man aber nicht so einfach bei einem Beinbruch.

Ich musste meine Tochter 6 Wochen lang zur Schule fahren, zum Arzt fahren usw und habe nicht einen Cent bekommen.
Busfahren konnte sie zu der Zeit nicht das Berge Schnee lagen und sie niemals mit den Krücken bis zum Bus gekommen wäre geschweige denn vom Bus zur Schule.

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Weswegen muß sie zum Arzt? Wegen dem gebrochenen Bein, oder hat sie noch andere "Baustellen?" Hat sie eventuell einen SBA?

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Hallo,

bei Fahrten zur ambulanten Behandlung (z.B. Arzt) darf die Krankenkasse nur bei Vorliegen der Pflegestufe 2 oder 3 oder mit Schwerbehindertenausweis MIT Merkzeichen AG (außergewöhnlich Gehbehindert), BL (blind) oder H (hilfsbedürftig) die Fahrtkosten übernehmen.
Bei einer nur vorübergehenden Erkrankung/Verletzung gibt es leider keinen Fahrtkosten durch die Krankenkasse. Falls also eine Pflegestufe 2/3 oder ein Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen nicht vorliegt, kommt eine Kostenübernahme durch die KK leider nicht in Betracht.

Falls eine der o.g. Voraussetzungen vorliegt, ist es in dem von dir geschildertem Zusammenhang trotzdem fraglich, ob eine Kostenübernahme für ein Taxi in Frage kommt. Wenn es Fahrtkosten gibt, dann nur mit dem medizinisch notwendigen Beförderungsmittel, und ich bin mir nicht sicher, ob ein Taxi hier tatsächlich MEDIZINISCH notwendig ist. Ob ein Auto vorhanden ist oder nicht, spielt keine Rolle, da dies nichts mit der medizinischen Notwendigkeit zu tun hat. d.h. selbst wenn Kosten übernommen werden können, könnten ggf. nur anteilig die Kosten für das medizinisch notwendige Beförderungsmittel gezahlt werden.

ggf. können sie mal beim Sozialamt nachfragen, ob hier eine Kostenübernahme möglich ist?

ich hoffe ich konnte dir helfen.

LG
Julchen

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Achso, was ich grad noch vergessen habe (das kam in meinem Beitrag grad ggf. nicht so heraus).

Bei einer möglichen Kostenübernahme von Fahrtkosten durch die KK spielt das Einkommen grds. erstmal keine Rolle.

Jedoch ist ggf. eine Zuzahlung von 10% der Kosten mind. 5 €, max. 10 € je Fahrt zu zahlen, falls keine Befreiung von den Zuzahlungen vorliegt.

Aber "nur" geringes Einkommen ist leider kein Grund für die Kostenübernahme


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Ja, so ist das leider.

Ich arbeite beim Unfallchirurgen, d.h. wir haben täglich Fragen von Patienten, mit Knochenbrüchen oder nach Operationen, ob wir einen Transportschein ausstellen können.

Die Krankenkassen sagen ihren Mitgliedern immer, dass der Arzt halt entscheiden muss, ob es nötig ist, aber was wir dann teilweise für Briefe von den Krankenkassen bekommen ... von wegen selber entscheiden.

Bei uns "muss" es leider so laufen, wir brauchen erst eine schriftliche Genehmigung, sonst stellen wir nichts aus.

Früher hat sich jeder mal eben sowas ausstellen lassen, und nun bekommt das halt keiner mehr so einfach, leider oft nichtmal die, die es wirklich brauchen.

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