wie rechnet ihr das Verhinderungspflegegeld ab?

Hallo,

die Frage steht ja schon oben.

Ich möchte gerne wissen, wie ich abrechnen muß mit der Pflegekasse.
Muß ich einzelne Belege haben und müssen die von Demjenigen, der die Verhinderungspflege stundenweise durchgeführt hat, unterschrieben sein oder reicht eine Gesamtaufstellung aus.
Bisher habe ich mir die Beträge nicht quittieren lassen aber aufgelistet.

Bedanke mich jetzt schon mal für Antworten

LG

1

Hallo,

ich sammle immer etwas und reiche nicht jeden stundenweisen Einsatz einzeln bei der Pflegekasse ein.

Diejenige unterschreibt mir die Gesamtaufstellung, dass sie die Betreuung durchgeführt hat und es wird gleich auf ihr Konto überwiesen.
Ohne Unterschrift wird es sicher nicht möglich sein.

LG

Anja

2

Danke für die Antwort,

bei uns sind es nur immer andere Personen, die hier mal aufpassen und denen gebe ich das Geld schon beim Verabschieden.
Also müßte ich mir dann die Unterschriften auf meiner Liste noch nachträglich holen? Einreichen werde ich es erst zum Jahresende.
Ich finde es nur irgendwie blöd, man bedankt sich fpr das Aufpassen und sagt gleichzeitig: ich brauch aber noch deine Unterschrift, fühlt sich für mch irgendwie komisch an.

Aber nochmal danke

LG

3

Hallo,

du musst doch am Anfang eines Jahres ein Schreiben der Kk ausfüllen wer bei euch die verhinderungspflege macht....

Hast du da die verschiedenen Personen angegeben? ( nicht dass eure KK da Probleme macht)

Ich rechne monatlich mit der KK ab..ich lege das Geld vor und die KK überweist mir das dann!

LG

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6

hallo!

bin selbst behindert. und bei der verhinderungspflege bzw. stundenweise ersatzpflege (das dürfte auf dich zutreffen) gilt nach §39 SGBXI:
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse im Einzelfall 1470,00 € im Kalenderjahr; die Zahlung bezieht sich dabei auf das Kalenderjahr und NICHT auf die Pflegepersonen.

wichtig für dich dürfte sein:

"...wenn die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse regelmäßig den Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Abs. 1 nicht überschreiten, es sei denn, die Ersatzpflege wird erwerbsmäßig ausgeübt; in diesen Fällen findet der Leistungsbetrag nach Satz 3 Anwendung. Bei Bezug der Leistung in Höhe des Pflegegeldes für eine Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 4 und 5 dürfen zusammen den in Satz 3 genannten Betrag nicht übersteigen."

bei unverständnis dieses juristen-deutsch, kann ich auch gern nochmal erleutern :-)

alles gute!

7

Hallo Fossil,

dieses Amtsdeutsch habe ich auch vorliegen, hilft mir aber generell nicht weiter. Ich bin zu blöd, um das zu verstehen.
Mir geht es eigentlich nur um die Frage: dürfen meine Eltern meinen Mann stundenweise beaufsichtigen? Es wären in dem Fall ja seine Schwiegereltern und die sind mit ihm eigentlich ja in keiner Weise verwandt oder sehe ich es falsch? auch irgendwie verschwägert sind die ja nicht, oder?#kratz
Ach man, ich weiß auch nicht, aber ich muß doch mal alleine weggehen können, ohne Angst zu haben, dass mein Mann wieder gefallen ist.
Und wie sieht es mit der Freundin unseres Sohnes aus, dürfte die aufpassen kommen?
Wäre nett, wenn du mir das mal, für mich verständlich, erklären könntest. Gerne auch über VK.

Danke schon mal.

LG

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hallo!

Also, § 39 SGB XI meint im Prinzip folgendes:

1. "...Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.470 Euro .... belaufen, wenn die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben..."

wenn dein Mann also von jemandem gepflegt wird,mit dem er bis zum zweiten Grad verwandt ist UND gleichzeitig zusammenwohnt, besteht dieser pauschale Anspruch so ohne weiteres nicht.
der verwandtschaftsgrad bezeichnet die von dir aus gesehen vermittelten Geburten. (Beispiel: deine Eltern sind Verwandte ersten Grades (zwischen dir und deinen Eltern liegt eine Geburt), deine Großeltern sind Verwandte zweiten Grades (zwei geburten), deine Geschwister sind Verwandte zweiten Grades (zwei Geburten, deine Geburt und die deiner Schwester/Bruder)....) in diesem Verwandtschaftgrad werden jeweils die Ehepartner miteinbezogen. das wären dann jeweils deine Schwager/Schwägerinen ersten, zweiten etc. Grades.

zwischen deinen Eltern und deinem Mann besteht also weder ein Verwandtschaftsverhältnis noch ein schwägerschaftsverhältnis. einer Betreuung stünde also nichts entgegen.
genauso verhält es sich mit der Freundin eures Sohnes(natürlich nur, solange sie nicht mit ihm verheiratet ist dann wäre sie nämlich mit dir/euch verschwägert (1.grades))

generell sollte man sich merken, dass die Betreuung/Pflege möglichst nicht von einer Person durchgeführt wird, mit der die Pflegeperson bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, da ansonsten der Vergütungsanspruch in der Regel gekürzt wird (siehe § 37 SGB XI).

Beste grüße!
fossil76

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Hallo,

ich hab bei der KK angerufen, die schickten mir ein Formular auf dem ich die Stunden mit dem gezahlten Betrag aufgelistet habe. Dann kam nochmal ein schreiben, auf dem die Ersatzpflegeperson unterschreiben musste und nun wurde das Geld auf mein Konto überwiesen (habe im Voraus bezahlt).

Grüße

Kristin

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Hallo,

danke für deine Antwort.

Ich habe alle Formulare und auch die Bewilligung. Nur ich weiß nicht so recht, WER auf meinen Mann aufpassen darf?
Ich steige durch diese Amtsdeutscdh nicht durch.

Man, können die nacht mal irgend etwas verfassen, so dass es auch alle verstehen und nicht raten müssen, wer ist mit wem verwandt oder verschwägert?

Mir bleibt wohl doch nur, mich bei der Krankenkasse hzu erkundigen.

Nochmal danke

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Eigentlich doch alle, die nicht mit im Haushalt leben oder mit der zu pflegenden Person verwandt sind.

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