behindertenausweis + job?

abend ihr lieben,

ich hab heut mal eine frage.

es geht um folgendes: ich ahbe MS. mein hausarzt legte mir nun nahe, dass ich doch einen behindertenausweis beantragen soll. mein neurologe stimmt dem zu und sagt, ich würde minimum 50-60% bekommen.

aaaaaber... ich bin momentan hausfrau, bzw. erziehungsurlaub. MUSS ich dann bei einem neuen job meine behinderung angeben? normal bräuchte ich ohne ausweis keine angaben zur gesundheit machen.

würde der ausweis meine chancen verschlechtern? zwecks kündigungsrecht etc....


hat jemand eine ahnung? soll ich oder nicht? fühle mich an sich recht fit. brauche eben ein paar pausen mehr und ab und an lässt mich mein vokabular im stich und ich rede einfach mist. körperliche einschränkungen habe ich keine, nur konzentration und müfdigkeit machen probleme.

ich bin gelernte fremdsprachenkorrespondentin - also doch ein "anspruchsvoller" job was die geistige fitness angeht.

danke für eure antworten!

glg

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Hallo,

ich kann dir leider keine Antwort geben, bin nämlich selber gespannt auf die Antworten deiner Frage.

Bin in deiner Situation nur das ich den Ausweis habe mit 60%.
Damals wollte schon mir das Arbeitsamt mir den Ausweiß ausstellen lassen als ich meine Lehre gesucht habe. Da hieß es man könnte mich dann besser vermitteln. Nur mit 17 hatte ich darauf keine Lust mich als behindert abstempeln zu lassen.

Irgendwann in der Laufe der Zeit habe ich mir während meines festen Jobs dann doch mit 25 ca einen ausstellen lassen, was meinen Chef nicht störte.

Nun gibt es das Labor nicht mehr, ging Pleite, und ich habe immer mehr Schwierigkeiten in meinem alten Job unter zu kommen.

Zur zeit suche ich auch einen 400€ Job Vormittags und mal habe ich es angegeben und mal nicht. Weiß also nicht woran es liegt das ich nichts bekomme.

Bei mir sieht man meine leichte Behinderung und ich werde darauf angesprochen warum ich so humpel. Manchmal kläre ich die Menschen über meine MS auf und manchmal auch nicht.
In der Hinsicht ob es nun gut oder schlecht ist eine Behinderung zuzugeben, bin ich mir selber unsicher!!

Wenn du Lust hast darüber mal zu quatschen dann schreib mich doch über VK an.

Lieben Gruß

Chris

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Ich kann euch gerne mal meine Situation schildern.

Ich leide unter Epilepsie und habe einen Ausweis mit 60% Behinderung. Nun ist es so, dass mir 5 Urlaubstage mehr im Jahr zu stehen (steuerliche Vergünstigungen gibt es auch). Mein erster Arbeitgeber fand das nach meiner umschulung zur Arzthelferin nicht sooo toll und ich habe darauf verzichtet von meinen Recht gebrauch zu machen (war froh Arbeit zu haben). Jetzt im Nachhinein bereue ich es, denn er hätte mich auch so genommen. Mein zweiter AG hatte damit keinerlei Probleme.

Die Entscheidung leigt immer ganz bei dir, ob du es deinem AG sagst, bzw. dein Recht einforderst.

LG
Kathi

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Hallo :-)

Ein Ausweis hat eigentlich nur Vorteile. Du hast ja keinen Stempel vor der Stirn stehen, wo drauf steht, ich bin behindert. Den Ausweis zückst Du nur raus, wenn er Dir behilflich sein kann.

Ich habe einen seit meiner Geburt. Im Job hatte ich dadurch nie Nachteile.

Du MUSST keine Angaben über Deine Behinderung im Job machen. Du kannst ihn aber im Nachhinein vorlegen.

Dir steht mehr Urlaub zu, Du hast einen verbesserten Kündigungsschutz, bist quasi unkündbar, solange Du nicht dauernd behinderungsbedingt ausfällst.

Du musst, auch wenn Du ihn vorlegst, KEINE Angaben über Deine genaue Behinderung machen. Würde ich auch bei MS dringend von abraten, weil das eine Krankheit ist, wo es zu jeder Zeit drastische Verschlechterungen geben kann. Oder auch nicht, ich wünsche es Dir zumindest nicht.

Der Ausweis bringt Dir aber nur wirklich etwas, wenn Du über 50 % bekommst. Wenn Du drunter liegst, kannst Du aber beim Arbeitsamt einen Antrag stellen, dass Du schwerbehindert-gleichgestellt bist. Das bedeutet, dass Du ähnliche Rechte hast, wie ein "richtiger" Schwerbehinderter. D. h. Du bist auf Deinem Arbeitsplatz besser geschützt.

Bei höheren Prozentzahlen lohnt es sich auch noch steuerlich für Dich.

Solltest Du den Antrag stellen und die geben Dir erstmal unter 50, leg sofort Widerspruch ein. I. d. R. gibt es dann mehr.

LG Janette

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Hallo ich habe eine behinderung zu 40%... durch viele psychische krankheiten ausgestellt von meiner betreuerin... (ADHS,angserkrankung,borderline,kaufsucht,ab und an noch panikattacken und noch ein paar kleinigkeiten)hat so ein ausweis denn NUR vorteile?? oder auch nachteile... wenn ich meinem AG erst nach der einstellung den ausweis vorlege dann kann er mich doch noch kündigen weil ich ihm etwas vorenthalten habe also einstellung unter vorbehalt falscher tatsachen #kratz welche anchteile hat solch ein ausweis??? kann mir jemand sagen wo ich im internet einen link finde was mir mit einem solchen ausweis alles zusteht? also was ich damit anfangen kann? will jetz bald zur abendschule gehen mein abi nacholen hab ich denn da auch vorteile? fragen über fragen #bla #bla

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Nachteile hat so ein Ausweis, wenn Du ihn richtig für Deine Zwecke nutzt, wenige wenn überhaupt welche.

Wenn Du unter 50 % hast, bringt Dir ein Ausweis nur etwas, wenn Dein Arbeitsplatz gefährdet ist. Dann kannst Du Dich an das Arbeitsamt wenden und Dich schwerbehindert-gleichstellen lassen. Das bedeutet in dem Moment genießt Du denselben Kündigungsschutz, wie jemand, der 50 % und mehr hat.

Ich würde immer versuchen über 50 % zu kommen. Nur dann hast Du andere Vorteile, wie z. B. KFZ-Steuervergünstigungen, Steuervergünstigungen (gestaffelt nach dem Grad der Behinderung) und ggf. Merkzeichen im Ausweis, je nachdem, was für eine Behinderung vorliegt.

Die Landesämter für soziale Dienste, oder auch Versorgungsämter haben Broschüren darüber, was einem mit wie viel Prozent oder auch Merkzeichen zusteht.

LG Janette

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danke erstmal für die antworten.

aber eine frage steht mir noch offen, und zwar sprach kicki das schon an:

bin ich wirklich NICHT verpflichtet eine behinderung anzugeben? angenommen ich habe nen job und den ausweis, sage es dem AG aber nicht, dann würde doch der bessere kündigungsschutz auch nicht greifen?

glg

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Wenn Du ihm den Ausweis nicht vorlegst, klar, gehen Dir die Vorteile verloren.

ABER: Ich kenne viele Beispiele, wo die AN dem AG erst später den Behinderungsstatus bekannt gegeben haben, mit der Begründung Angst zu haben, dass sie deshalb nicht eingestellt werden würden.

Es liegt in Deinem eigenen Ermessen. Es ist kein Vertrauensbruch in dem Sinne. Denn jeder kann die Angst um die Nichteinstellung wegen der Behinderung verstehen.

Das ist wie mit der Schwangerschaft.... Die MUSS man bei Einstellung auch nicht bekannt geben und kann im Nachhinein deswegen auch nicht wegen "Vertrauensbruch" gekündigt werden. Für die Kündigung muss es dann andere Gründe geben.

LG Janette

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Hallo,

ich habe auch einen Behindertenausweis von 60%
Habe es immer gesagt wenn ich ein Vorstellungsgespräch hatte. Es gab da noch nie Probleme zum Glück.

Lg Irina

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Hallo!

Ich bin in genau der gleichen Situation wie Du: MS, zurZeit Elternzeit, Neuro empfiehlt Ausweis, meint ich bekäme mindestens 50%. (habe aber auch schon einen EDSS von 4.0)

Da ich auch Bedenken wegen meiner beruflichen Zukunft habe (wer stellt schon jemanden mit dieser Diagnose ein und dann auch noch mit Ausweis?), habe ich mich erstmal beim VDK zum Thema Behindertenausweis informiert.
Kann ich Dir übrigens nur empfehlen, dort wurde ich gut beraten und sie kümmern sich im Bedarfsfall auch um die Beantragung.

Nach dem Gespräch habe ich mich erstmal gegen den Ausweis entschieden. Wenn ich die Vorteile daraus haben will, dann muss ich ihn vor Arbeitsantritt vorlegen, falls ich ihn zu diesem Zeitpunkt schon besitze. Komme ich erst hinterher damit, kann mir der AG die Akzeptanz des Ausweises verweigern.

Wenn ich ihn aber erst NACH der Einstellung beantrage, also quasi im bestehenden Arbeitsverhältnis, muss der AG ihn akzeptieren und mir die Vorteile daraus gewähren.

Deshalb werde ich mir erst eine Stelle suchen und dann den Ausweis beantragen.

lg,
murkelmia

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sorry ich habe es jetzt erst per Zufall gelesen.
Es ist unbestritten das Du den Schwerbehindertenstatus beim Arbeitgeber nicht melden brauchst.
ABER Du hast dennoch den Kündigungsschutz.
Auch wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft nichts weiß.
Du kannst Dich innerhalb eines Monats nach einer erfolgten Kündigung darauf berufen.
Und noch eine kleine Randbemerkung:
Es gibt auch einen möglichen Vorteil für den Arbeitgeber dadurch. Ab durchschnittlich über 20 Arbeitnehmern muss ein Schwerbehinderter beschäftigt bzw. eine Abgabe entrichtet werden.