Urteil: Bei Geburt getöteter Zwilling

Hallo Leute,
ich weiß gar nicht ob der Beitrag hier ins Forum gehört, aber bei den Zwillingen wollte ich ihn auch nicht posten. Die sollen sich darüber nun nicht auch noch den Kopf zerbrechen.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-tod-eines-zwillings-frauenaerzte-zu-bewaehrungsstrafen-verurteilt-a-1297245.html

Habt ihr das mitbekommen? Ich finde das so eine mega traurige Geschichte und frage mich was ihr so davon haltet? Der Fall wird wahrscheinlich an die nächste Instanz gehen und was denkt ihr wie das ausgeht?

Liebe Grüße
Dachskind

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Für mich ist die wichtigste Frage ob das Kind lebensfähig gewesen wäre. Wenn die Ärzte dem Kind damit einen leidensvollen Tod ersparen wollten könnte ich das irgendwo nachvollziehen. Auch wenn ich selbst niemals so entscheiden hätte können. Ob es gegen das Gesetz geht oder nicht ist für mich eine zweitrangige Frage. Da steht die Ethik und Menschlichkeit über allem.

Problematisch finde ich eher, dass die Eltern sich erst so spät dafür entschieden haben. Natürlich weiss ich nicht wie lange sie schon von der Krankheit wussten, gehe aber davon aus, dass das schon lange vorher bekannt war.

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So wie Ich diese schlimme Geschichte verstehe war das getötete Kind schwer behindert aber lebensfähig. Es handelt sich nach meiner Meinung um Mord, wenn man in der 32.SSW ein Kind im Mutterleib tötet. Es ist ja nicht anders als wenn die Ärztin das Kind nach der Geburt getötet hätte, weil es eine starke Behinderung hätte. Auf die Idee wäre sie wohl nie gekommen..

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Ach guck mal, das hier lese ich jetzt zufällig. Wie passend nach der anderen Diskussion. Aber da sieht man mal, dass es eben tatsächlich eine zulässige Verfahrensweise ist, solange die Geburt noch nicht im Gange ist. Furchtbar.

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Ich verstehe nicht so ganz ob es sich um einen Frühgeburt in der 32.SSW handelte oder ob die Eltern tatsächlich seit der 32.SSW Bescheid wussten und erst bei der Geburt das Kind töten ließ.. Es macht nicht viel unterschied, Ich finde es absolut grausam, wenn das Kind trotz Behinderung lebensfähig war..

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Wenn ich das richtig verstanden habe, stellte es sich in der 32. SSW heraus, dass das eine Kind einen massiven Hirnschaden hat und auch das andere Kind geholt werden muss. In Deutschland darf man ja eine Schwangerschaft abbrechen, wenn das Kind behindert ist. Dafür wird das Baby im Bauch der Mutter vergiftet. Das ging jedoch in diesem Fall nicht, weil das 2. gesunde Kind sich eine Plazenta mit seinem Geschwisterchen teilte und es hätte dadurch Schaden erleiden können. Deshalb wurde das gesunde Kind per Kaiserschnitt geholt und danach erst das 2. kranke Kind getötet. Da jedoch die Geburt per Kaiserschnitt schon in Gang war, hatte das Kind bereits Menschenrechte und nicht mehr nur Rechte die dem Schutz des Ungeborenen Lebens gelten. Damit war die Tat eine Straftat und die beiden Ärzte wurden wahrscheinlich von ihren Kollegen angezeigt.

Mich lässt das nicht mehr los. Wie furchtbar ist das denn?

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Und wenns ein Einling gewesen wär und es sich um eine normale Spätabtreibung gehandelt hätte wäre der Sachverhalt anders? Da hätte dann kein Hahn danach gekräht. In solchen Situationen handeln Menschen im Extremzustand den sich hier die wenigsten vorstellen können. Überforderung, Zukunftsängste, ... Die Unterstützung die Eltern von behinderten Kindern in unserem Land erhalten sind weit weg von dem was eigentlich benötigt wird. Die Gesellschaft ist mit ihrer oft noch ablehnenden Einstellung auch nicht gerade förderlich. Wie furchtbar das ist sollte wenn überhaupt nur jemand entscheiden dürfen der in diesen Schuhen schon mal gelaufen ist.

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Hallo,

mein Mitgefühl gilt vor allem den Eltern, die sich zusammen mit ihren Ärzten zu diesem Schritt entschieden haben und nun unfreiwillig diese tragische Geschichte erneut durchleben müssen und sich sicherlich nicht zum ersten Mal fragen müssen, ob sie sich damals richtig entschieden haben.

Viele Grüße
lilavogel