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Meines Wissens ist es nicht zulässig, dass du den Kitaplatz wieder abgeben musst, da du schon eine verbindliche Zusage hast. Allerdings könnte es sein, dass du vorübergehend auf einen Halbtagesplatz heruntergestuft wirst, falls dein Kind einen Ganztagesplatz hat. Bei einer Kollegin meines Mannes war es so, dass ihr Kind nur noch bis 15.30 Uhr in der Kita bleiben durfte, als sie in den Mutterschutz gegangen war. Ansonsten hast du aber auch als Arbeitssuchende einen Anspruch auf einen Kitaplatz, wenn du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehst. Ich habe eine Bekannte, die ebenfalls arbeitssuchend war und für ihre Tochter einen 8-Stunden-Platz bekommen hat.

Allerdings stellt sich bei dir die Frage, ob du derzeit aufgrund der Schwangerschaft eine Arbeit findest. Du könntest diese zwar im Vorstellungsgespräch verschweigen, würdest aber eben nach einigen Monaten wieder in den Mutterschutz gehen. Folglich würdest du dich von Anfang an unbeliebet machen. Außerdem könnte es sein, dass du als Arzthelferin nur noch in bestimmten Bereichen arbeiten dürftest.