Kindergarteneintritt während Elternzeit

Hallo liebe Mami´s,

ich habe eine Frage. Noch ist es nicht soweit, aber die Frage macht mich ganz kirre. Meine Tochter soll nach den Sommerferien in den Kindergarten kommen. in der Zeit kommt auch unser zweites Kind zur Welt. Den Vertrag mit der Kita bekomme ich in den nächsten Tagen zugeschickt, das ganze hatte ich letzte Jahr (bevor ich wusste, dass ich schwanger war) abgeklärt. Nun ist es ja so, dass ich genau zum Eintritt in Elternzeit wäre und höre nun von verschiendenen Müttern desselben Kindergartens, dass nur noch ein Platz von halb 8 bis 12 Uhr angeboten werden würde, da man ja in Elternzeit ist. Das ich mein Kind nicht bis halb 5 (wie eigentlich geplant) dort lassen würde, versteht sich von selbst, aber ich wollte sie auch nicht schon um halb 8 bringen und um kurz vor 12 wieder holen. Gibt es irgendwo eine Regelung, dass man zwar 4 Stunden Anspruch hat, sich aber die Zeiten mehr oder weniger selbst aussuchen darf. Bzw. eventuell auch 6 Std. (da diese ja kostenfrei sind) Anspruch hat? Ich wohne in Hessen und vielleicht hat ja die ein oder andere Mami einen Tipp oder ist selbst Erzieherin? Vielen lieben Dank im Voraus.

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das regelt jeder Kindergarten selbst. Da musst Du schon bei Deinem Kindergarten nachfragen.

Bei uns z.B. war ab 7.30h bis 13h Halbtageskindergarten, und die "Kernzeit" war ab 9 Uhr bis 12 Uhr, da dort feste Sachen geplant waren (Morgenkreis, Mittagskreis, Spaziergänge usw...) und kein Elternbringdienst gewünscht war in diesen 3 Stunden. -- die Stunden drumrum hat man zwar gezahlt, - aber war nicht verpflichtet, das Kind auch, wie zur Schule, genau auf Zeit zu bringen.
Frag einfach bei Euch nach. -- wie das gehandhabt wird, ist total frei je Kindergarten.

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Schau in deinem Vertrag nach, denn das handhabt jeder Kindergarten anders.

Es ist übrigens auch nicht schlimm, wenn man auch in EZ die Kinder ganztags in der KiTa lässt. Denn davon hat das große Kind auch nichts, wenn das Baby anstrengend ist und die Mama dadurch keine Zeit hat.

Mein Sohn ist in meiner EZ im letzten KiTa Jahr und würde mir eins husten, wenn ich ihn ständig früher abholen würde. Auch jetzt im BV ist er von 8-15:30h in der Betreuung, weil er da seine Freunde und Tobemöglichkeiten hat, die er Zuhause nicht hat.

Klar, wir machen auch mal einen Tag blau für eine große Unternehmung, aber nicht ständig.

Wenn von einer Kürzung durch EZ nichts im Vertrag steht, dann steht dir die vereinbarte Zeit auch zu.

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In manchen Bundesländern hat man nicht die Wahl das Kind trotz EZ länger gehen zu lassen, sondern darf nur bis 12, wenn man nicht arbeiten ist.

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Durchaus richtig, aber sowas ist dann vertraglich oder, übergeordnet, beim Jugendamt zu überprüfen.

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Wir sind auch in Hessen und es ist normal
(und in meinen Augen auch richtig),
dass die langen Vollzeitplätze vorrangig berufstätigen Eltern zustehen und diejenigen, die keine Arbeit nachweisen, mit der halbtags Betreuung vorlieb nehmen müssen.

Das Kind ist vormittags unter Gleichaltrigen und kann sich entwickeln.

Aber der Kindergarten ist nicht dazu da, Leuten Freizeit zu verschaffen. Jedenfalls nicht solange es einen eklatanten Mangel an Plätzen gibt.

Wenn freie Plätze „übrig“ wären, würde man Dir den Platz anbieten.
Ist aber nicht und wird in 20 Jahren auch noch nicht sein.

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Wir wohnen zwar nicht in Hessen aber ich habe mal erklärt bekommen dass die Vollzeitplätze eigentlich gar nicht für Berufstätige Eltern gedacht sind sondern eher für Familien bei denen man die Kinder lieber im Kindergarten betreut hat als im häuslichen Umfeld (seitens des Jugendamt). Danach kommen dann Alleinerziehende und dann erst Ehepaare wo beide Eltern arbeiten.

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Selbst wenn es keine Regelungen gibt, sollte man auch da mal an andere denken.
Und nicht die ego Nummer abziehen.
Soviele Berufstätige die keinen Platz haben, oder keinen mittags, obwohl Mutti zu Hause ist.
Da sollte schnell etwas passieren, sowie die Krippenplätze, die oft nur von Muttis belegt werden die daheim sind.
Einfach auch mal an andere denken, wenn man es selbst nicht benötigt.
Und wenn das Kind um 15uhr geholt wird, ist es genauso kompliziert ihm Aufmerksamkeit zu schenken, so ein Baby denkt sich doch nicht, so bis 15uhr dann kommt Max und dann bin ich lieb...

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Danke ihr lieben, es scheint im allgemeinen recht unterschiedlich zu sein. Da ich noch keinen Vetrag hatte/habe, werde ich mit dem Kindergarten wohl die weitere Vorgehensweise besprechen müssen. Im Übrigen hatte ich nur nach Erfahrungsberichten gefragt und nicht nach Meinungen, ob man eine schlechte Mutter oder was auch immer ist, wenn man sein Kind vollzeit betreuen lässt. ;-) Das sollte jeder selbst so entscheiden dürfen, wie er möchte. Das sollte hier keine Grundsatzdisskusion werden. In diesem Sinne, Thread beendet. :-)

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Hier wird es nicht überprüft, wenn man während der Vertragslaufzeit die Ansprüche auf einen Vollzeitplatz nicht mehr erfüllt. Ich hätte auf einen Regelbetreuungsplatz (hier 7.30 - 13.30Uhr) gewechselt, da ich damit aber keine Garantie auf einen Ganztagesplatz mehr nach der Elternzeit gehabt hätte, habe ich es dabei gelassen und meinen Sohn in der Regel auch um 13.30Uhr geholt, aber eben den Ganztagesplatz bezahlt. Ist wohl stark von Kommune und Einrichtung abhängig.

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Das regelt tatsächlich jede KITA anders. Die Frage wäre erstmal ob Du einen Vollzeit oder einen Teilzeit Platz hast. Bei Vollzeit kann ich mir nicht vorstellen dass man Dir auserlegt das Kind um 12:00 wieder zu holen. Bei Teilzeit wird das bei uns aktuell (seit ein paar Jahren) aufgrund von chronischem Erziehermangel auch so gemacht. Kinder bei denen mind. ein Elternteil zu Hause ist dürfen von 08:00-12:00 und dann nochmal von 14:00-16:00 Uhr in den Kindergarten gehen. Sobald eine Arbeitsbescheinigung vorliegt von 07:15 bis 14:00.