Schulpflichtig 2021

Hallo Liebe Mamis
Mein Sohn 08/15 geboren ist ein Schulpflichtiges Kind 2021.
Er geht in ein intergrativen Kindergarten (Entwicklungsverzögerung Feinmotorik).
Er hatte einen schlechten Start (berichtete oft darüber) in einem anderen Kindergarten.
Seit August 2019 ist er in dem intergrativen und er beherrscht die deutsche Sprache echt gut (bis August2019 konnte er sehr wenig Deutsch da er zweisprachig aufwächst.)

Ich habe heute einen Brief erhalten vom Kindergarten das er zur Förderschule soll ohne irgendwie zu erläutern WARUM sie ihm die Förderschule vorschlagen.

Klar werde ich dies morgen ansprechen aber ich wollte von euch ne Meinung hören, kann ich auch einfach 1 Jahr im Kindergarten verlängern (zurücksetzen) damit er dort in diesem einem Jahr weiterhin sprachlich und Feinmotorik verbessert damit er in eine Regelschule kommt weil wir als Eltern haben nicht das Gefühl das er gefördert werden sollte..

Ich danke euch schonmal für die Antworten.

Liebe Grüsse
Samis Mama

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Um welches Bundesland geht es?

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RLP

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Die rechtlichen Grundlage finden sich in §11 Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen vom 29. Mai 2000 .

(1) Zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erstellt die zuständige Sonderschule für die nach § 9 angemeldeten Kinder ein Gutachten. Die Schulbehörde kann auch eine andere Sonderschule mit der Erstellung des Gutachtens beauftragen. Die Leiterin oder der Leiter der Sonderschule benachrichtigt schriftlich die Eltern über die beabsichtigten Maßnahmen.

(2) Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst die Ermittlung des individuellen Förderbedarfs sowie einen Vorschlag über den Bildungsgang und den Förderort. Bei der Ermittlung sonderpädagogischen Förderbedarfs sind die diagnostischen Fragestellungen auf ein qualitatives und quantitatives Profil der Fördermaßnahmen gerichtet, das Grundlage sein soll für die angestrebte Empfehlung. Darüber hinaus sind die im konkreten Einzelfall gegebenen und organisierbaren Formen der Förderung und ihre Rahmenbedingungen in der Schule abzuklären, die die Schülerin oder der Schüler besucht oder besuchen soll. Die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht unter Mitwirkung all derjenigen, die an der Förderung der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers bisher beteiligt waren.

(3) Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beruht vor allem auf Angaben zur Vorgeschichte, der Beschreibung der Lernvoraussetzungen, des Lern- und Leistungsverhaltens, der individuellen Fähigkeiten und des Entwicklungsstandes, den Ergebnissen anerkannter Testverfahren sowie einer Darstellung der festgestellten Beeinträchtigungen in Hinblick auf den sich daraus ergebenden Förderbedarf.

(4) Bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind neben den in Absatz 3 genannten Angaben weitere vorliegende Gutachten einzuarbeiten, soweit sie für die Ermittlung des Förderbedarfs von Bedeutung sind. Soweit eine Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Entwicklung und des Gesundheitszustands vorgeschrieben ist, muss der ärztliche Bericht ( § 10 Abs. 4 ) dem sonderpädagogischen Gutachten beigefügt werden.

(5) Das Gutachten schließt mit einem der nachstehenden Fördervorschläge ab, der zu begründen ist:

1. Feststellung, dass kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt;
2. Förderung in einer Grundschule oder in einer Schule der Sekundarstufe I, verbunden mit Vorschlägen für allgemeine oder integrierte Fördermaßnahmen;
3. Förderung in einer bestimmten Sonderschulform, verbunden mit Hinweisen für den Unterrichts- und Erziehungsplan unter Einschluss des Bildungsgangs; eine Empfehlung für die Aufnahme in ein Heim oder in Familienpflege nach § 51 SchulG kann ausgesprochen werden;
4. Zurückstellung vom Schulbesuch ( § 46 Abs. 2 SchulG ) und Besuch eines Schulkindergartens, Sonderschulkindergartens, allgemeinen Kindergartens oder Sonderkindergartens;
5. Befreiung vom Schulbesuch nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 SchulG ; in diesen Fällen ist ein Hinweis auf notwendige Fördermaßnahmen zu geben.

(6) Das Gutachten und die Möglichkeiten der Förderung sind mit den Eltern zu besprechen. Das Ergebnis dieser Besprechung ist schriftlich festzuhalten.

(7) Die Schulleiterin oder der Schulleiter übersendet der Schulbehörde unverzüglich das Gutachten mit dem ärztlichen Bericht sowie die vorliegenden weiteren Gutachten (Absatz 4 Satz 1) und das Ergebnis der Besprechung (Absatz 6 Satz 2).


Der Gutachter gibt eine Empfehlung. Mögliche Empfehlungen sind in Absatz 5 geregelt. Sollten keine Probleme mehr vorhanden sind, wird die Empfehlung eindeutig sein.

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Da steht doch nur dass er zum Test geladen wurde und ihr darüber informiert werden sollt wie der Test abläuft und was danach kommen kann. In Bayern ist es m.W. z.B. so dass jedes Kind das im Vorschuljahr I-Status hat oder in einer heilpädagogischen Einrichtung ist automatisch auf sonderpädagogischen Förderbedarf für die Einschulung getestet wird.

und schon alleine Eure Einstellung dass er "einfach" ein Jahr Kindergarten länger haben sollte und ihr als Eltern "nicht das Gefühl habt dass er gefördert werden sollte" wenn er als anerkanntes I-Kind schon von Ärzten attestierten Förderbedarf hat der das Land Tausende Euros im Jahr kostet .... akzeptiert Euer Kind und seinen Förderbedarf wie es ist. Kein Kind das "nicht gefördert werden sollte" bekommt diesen Status anerkannt! JEDES Kind sollte gefördert werden, und zwar sowohl im Elternhaus als auch im Kindergarten, nur die einen halt mehr die anderen weniger, und wenn das Elternhaus schon keinen Bedarf sieht was zu tun kann ich den Kindergarten gut verstehen.

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Woher möchten Sie wissen was wir zu Hause alles machen?
Ich fragte nach Meinungen und nicht nach Ihrer Vorstellung. Unterlassen Sie solche Vorwürfe.
Was für mein Kind richtig ist muss ich am besten wissen. Ich wollte einfach mich mal erkundigen wie dies abläuft.
Ja es ist ein I Kind und ich habe ihn zum SPZ schon gebracht es war alles negativ ausser die Feinmotorik wo er auch mittlerweile fit ist (Schere halten Stifthaltung damals war er 3 und da denke ich spielt es noch keine Rolle ob mein Kind einen Stift halten kann oder nicht.)
Ich akzeptiere mein KIND wie es ist , wollte ich auch mal erwähnen.

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"damit er DORTin diesem einem Jahr weiterhin sprachlich und Feinmotorik verbessert damit er in eine Regelschule kommt weil WIR als Eltern haben NICHT das Gefühl das er gefördert werden sollte.."

hast Du so geschrieben! Wenn es anders ist ... tut mir leid, aber so stand es nun mal im Eröffnungspost. Wenn es stimmt was du schreibst wird es anders herum logisch:

Dein Kind hat I-Status, das heißt Ihr habt von einem Arzt attestiert bekommen dass Euer Kind einen höheren Förderbedarf hat als dass es das Elternhaus und ein normaler Kindergarten leisten kann! Wenn das wirklich nur war weil er mit 3 keine Schere halten konnte und das jetzt so schnell behoben werden konnte stellt sich die Frage ob der I-Status überhaupt gerechtfertigt war. Ihr bekommt deswegen Gelder vom Staat / Land! Und wenn man für sein Kind solche Unterstützung hat dann ist die Frage ob es an eine Förderschule muss bzw welcher Förderbedarf denn weiter ansteht eigentlich die einzig logische Folgerung! Vielleicht geht es ja auch darum ob er noch weiter seinen I-Status behält oder ob der aufgegeben wird! Denn wenn Deiner Meinung nach alles ok ist hat Dein Kind seinen Status zu Unrecht. Dann könnte er aber auch regelkonform eingeschult werden. Am besten setzt ihr Euch nochmal mit dem SPZ in Verbindung und lasst Euch da beraten, unser SPZ steht einem auch telefonisch zur Verfügung wenn man so ne Frage hat

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Um welchen Förderschwerpunkt geht es denn? Sprache? Oder Lernen?

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Brief was ich erhalten habe (denke Schwerpunkt lernen)

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Schwerpunkt lernen

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bei uns regelt das der Schulbezirkt, sogar die Stadt ... da helfen Dir Antworten aus ganz Deutschland wenig.

In unserer Stadt gibt es keine Rückstellung: da heisst es entweder Regelschule oder die Alternativen: Förderklasse oder Förderschule oder gar (wie heisst das politisch korrekt?) Behinderten-Schule. ---die Förderklassen sind aber eben sowas wie ein Vorschuljahr in der normalen Grundschule und mache können dort gut aufholen, wenn nicht grad ein Jahrgang voller Immigranten, die null deutsch können diese Förderklasse besuchen - die kommen da nämlich auch rein, wenn sie nicht gut genug deutsch sprechen, um in die erste Klasse zu gehen. ---

Du solltest eben in Eurer Stadt direkt fragen, welche Möglichkeiten es bei euch gibt.

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In dem Brief steht aber doch gar nicht, dass er zu der Schule gehen muss, sondern dass er zur sonderpädagogischen Begutachtung gemeldet wurde. Ich nehme an, er geht auch als I-Kind in den Kindergarten? Dann finde ich es nachvollziehbar. Mit dem Ergebnis des Gutachtens könnt ihr dann doch viel besser entscheiden, wie es für ihn weitergehen soll. Es gibt viele Möglichkeiten. Setzt Euch lieber damit auseinander als den Kopf in den Sand zu stecken!

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Hallo,

ich habe hier was für Dich gefunden:

https://bm.rlp.de/de/bildung/inklusion/inklusion-im-schulbereich/

Da steht, dass man als Eltern in RLP die Wahl hat, ob das Kind auf eine Förderschule, oder in eine Inklusionsklasse auf einer Regelschule gehen soll.

Ich vermute, dass dieses Schreiben, was Ihr bekommen habt, sich darauf bezieht, festzustellen, ob bei Eurem Sohn überhaupt noch Förderbedarf besteht. Wahrscheinlich läuft das bei I-Kindern über die Förderschulen.
Aber das ist von mir jetzt wirklich geraten. Da würde ich im Kindergarten nachfragen.

Wie es in RLP mit Rückstellungen ist, also, dass Dein Sohn einfach ein Jahr länger im Kindergarten bleibt, weiß ich nicht.

LG

Heike

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Erstmal würde ich das Gespräch mit dem Kindergarten suchen und zwar nicht zwischen Tür und Angel sondern an einem Termin. Evt. schicken sie diesen Brief auch allen die im entsprechenden Alter sind. Jetzt ist noch Zeit sich zu informieren und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Wie es in RLP ist weiß ich nicht. Ich weiß nur von hier dass es stark vom Kindergarten abhängt ob Kinder mit einem sozial-emotionalen und auch sprachlichen Förderbedarf ein weiteres Jahr bleiben können oder ob sie in eine Grundschulförderklasse müssen bzw. z. B. in einer sprachförderschule eingeschult werden. Ich würde aber den Erzieherinnen eine gewisse Kenntnis zu trauen da sie dein Kind täglich sehen und eben auch den Vergleich zu Gleichaltrigen haben. Sicherlich ist ein Termin beim Kinderarzt ebenfalls sinnvoll und hilfreich. Ich würde aber den Infoabend besuchen und dann weiter entscheiden.

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Hallo!

Das, was ich von diesem Schreiben lesen konnte, sagt lediglich aus, dass Euer Kind "zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeldet wurde".
Zu einer Informationsveranstaltung über diese Feststellung werdet ihr mit dem Schreiben eingeladen. Ich würde vorschlagen, Du gehst einfach mal zu dieser Veranstaltung und hörst Dir an, was die so sagen.
Dass diese Feststellung erfolgen soll, liegt vermutlich am I-Status des Kindes. Der sagt ja schon aus, dass zumindest mal ein besonderer Förderbedarf vorlag. Und natürlich muss hier untersucht werden, ob noch ein Förderbedarf vorliegt. Ich glaube nicht, dass Du als Mutter da so viel Erfahrung hast und das einschätzen kannst. Und WENN Dein Kind noch Förderbedarf habt, müsst ihr - am Besten zusammen mit Fachkräften - entscheiden, in welcher Form die Förderung stattfindet. Und um es einmal ganz klar auszudrücken: Ich hätte lieber ein glückliches Kind, was in der Förderschule optimal und in seinem Tempo lernen kann, als ein Kind, was in einer Regelschule überfordert ist, damit frustriert wird und keine Lust mehr am Lernen hat.

LG

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Danke für deine Antwort.

Ich habe heute das Gespräch gehabt und genau wie du sagst dadurch das er den I Status hatte sollten wir als Eltern nur uns Informationen sammeln darüber was ist wenn er den Test nicht besteht in der Regelschule. Er wurde auch der Regelschule vorgestellt und von der Schule bekommen wir auch noch eine Einladung.

Ich soll erleichtert sein, so wie wir privat ihn fördern und er innerhalb von 4 Monaten sich gut entwickelt hat geht die Sozialpädagogin davon aus das er innerhalb in einem Jahr fit genug für die Regelschule ist.

Und ja mit dem zurückstufen geht es nicht so einfach wie es in google steht...
Er müsste ein fruhchen sein, herzprobleme haben, kein deutsch sprechen können ..

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Rückstellung kann man versuchen mit: Attest vom Arzt, Schreiben Frühförderung, Schreiben vom Kindergarten und der Integrationshilfe.
Allerdings sollte klar sein, dass der Förderbedarf aufgeholt werden kann und das Kind seinen Entwicklungsstand angleicht. Einfach wird es nicht wenn sich die Schule quer stellt.

Zurückgestellte Kinder haben allerdings z.b. in Würzburg schlechte Chancen in der Förderschule aufgenommen zu werden, falls der Bedarf nicht aufgeholt werden konnte.

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Mein Sohn besucht zwar kein integrativen Kindergarten aber seit einem Jahr regelmäßig das SPZ. Nachdem wir die Diagnose PVL erhalten haben und sich der Verdacht auf geburtlichen oder vorgeburtlichen Schlaganfall bestätigt hat. Auffällig ist bei ihm ne cerebral Parese im rechten Arm. Dadurch bedingt kompensiert er alles mit links. Muss regelmäßig zur Ergotherapie und phasenweise zur Physiotherapie. Wenn dein Kind nachweislich ein motorische Defizit hat. Ist Förderung wichtig. Selbst wenn er zurück getauft würde, was dir aber dieses Jahr niemand prognostizieren wird. Mein Sohn wird zum Beispiel nahe gelegt im Vorschuljahr (2021/2022) ein bis zwei Wochen stationär aufgenommen zu werden. Damit er in eine Handschule geht wie die es nennen. Wobei diese Empfehlung bereits im zwischenbefund als "ggf nicht benötigt" eingestuft wird. Da er für seine Ausgangssituation überdurchschnittlich gut klinisch dasteht. Ich meine ganz ehrlich, ich beobachte täglich gleichaltrige die auffälligere Defizite motorisch zeigen und keine medizinischen Probleme haben. Bei ihm fällt es halt nur auf, dass er beim rennen wie ne halbseitige Ente rennt (arm geht dann in die flügelhaltung wie beim ententanz) und man ihn immer wieder erinnern muss, dass er nicht nur eine Hand besitzt. Wenn er sie aber nutzt ist er zwar schlechter in der grobmotorik aber komischerweise beherrscht er relativ altersgerechte Feinmotorik.^^

Was ich sagen will... seh Förderung nicht als Schwäche sondern Chance an. Förderung schadet nur dem der keine hat und die Kinder checken das nicht mal. Die merken nur das sich intensiver gekümmert wird und man was spielerisches unternimmt.