Kindergartenplatz einklagen?

Meine Bekannte ist letztes Jahr umgezogen und hat ihre Kinder in der alten Kita weiter betreuen lassen. Jetzt will sie die Kinder ab September in die Kita vor Ort geben. Diese sagen das sie keinen Platz haben. Kann die das einklagen?
Steht ihr nicht eine Betreuung zu? Die Eltern arbeiten beide.
Lg Danke

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Hi,
insofern das Kind älter als eins ist, ja - das Kind (!) hat einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Wahrscheinlich wird bei Klageandrohung ein Platz zugewiesen...das muss aber nicht die Wunschkita sein, sondern "irgendeine".
Wenn das Kind noch U3 ist, wäre ggf. Tamu eine Alternative.
LG

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ok. Die haben nur 1 Kita in ihrem Ort. Müssen dann wohl zur nächsten Ortschaft oder? Das große ist ein vorschulkind das kleine wird 3 am 1.10.
Danke

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Die Frage ist, hat sie denn aktuell Kindergartenplätze? Wenn sie im letzten Jahr im alten Kindergarten hat weiter betreuen lassen, liegt der Verdacht nahe, dass der alte Wohnort zum Gesamteinzugsgebiet gehört, und dann wäre der Anspruch durch die bisher genutzten Plätze erfüllt.

Ansonsten wird sie nicht zwingend Plätze im Ort, sondern in "zumutbarer Entfernung" bekommen (das muss nicht einmal zwingend der Nachbarort sein.

Was hat sie denn bislang unternommen, um einen Platz zu bekommen? Einklagen ist die letzte Instanz. Erstmal wendet man sich an das Kinder- Jugendamt, bzw. falls vorhanden die Platzvergabestelle oder auch an die anderen in Frage kommenden Kindergärten.

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Naja im Grunde glaube ich nichts.
Sie möchte dass ihre große mit denn Kindern mit denen sie zur Schule geht auch die Vorschule besucht. Da wäre eine Kita in zumutbarer Entfernung nicht so der Hit.
Jetzt gehen die in einer ganz anderen Ortschaft die gehören definitiv nicht zu einander.
Lg

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Der Ort kann aber trotzdem zum Stadtgebiet zählen. Hier gehören Viele Ort zur Stadt und alle gehören zum identischen Kindergartengebiet. Zugezogene können dann auch mal das Pech haben, aus dem Nordkreis zu kommen und einen Platz im Südkreis zugewiesen zu bekommen.
Und bei Kindergartenplätzen kann man wollen, was man will. Ein Platz in zumutbarer Entfernung (und der Begriff ist dehnbar) erfüllt den Anspruch.

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Nein, einen Platz in genau der Kita im Ort kann sie nicht einklagen. Wie schon erwähnt wurden könnte sie danneinfsxh eine Kita in „zumutbarer“ Nähe bekommen...glaub, dass können dann auch gut 15km entfernt vom Wohnort sein.
Sie kann die Kleine evtl. auf die Warteliste setzen wenn sie möchte, dass sie irgendwann in die im Ort geht. Mit Glück geht das dann.
Aber mehr ist nicht drin.

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Ihr geht es eig nur darum das die große Tochter das letzte Jahr die Kinder kennenlernt mit denen sie in die Schule geht. Das geht ja nur wenn sie in die Kita in der Gemeinde geht denke ich oder?

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Sportverein, ggf. Kinderfeuerwehr....
Und, in der Grundschule mischt sich eh alles neu. Das alleine schafft noch keinen Anspruch auf genau den einen Kindergarten.

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Sie hat aber ja eine Betreuung. Sie müsste also die Kinder aus der alten Kita erst raus nehmen. Dann kann sie klagen. zumindest wurde uns das mal.so erklärt.

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So einfach ist das nicht.
Wenn du den alten Platz kündigst, obwohl dieser im Einzugsgebiet liegt, hast du ein Problem. Denn der Anspruch war ja erfüllt.
Von daher ist das die wichtigste Frage:
Liegt der bisherige Kindergarten im Einzugsgebiet.

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Naja, aber niemand kann auf einen bestimmten Kindergarten klagen. Nur darauf, dass sie überhaupt einen Platz bekommt....und den hat sie ja aktuell.
Und wenn der nicht wäre, dann könnte man nur auf einen Platz klagen...und der könnte in zumutbarer Nähe von glaub 15km oder so sein.
Wenn eine Kita voll ist, ist sie voll. Da gibts nix dran zu rütteln.

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