Wer kommt für den Schaden auf?

Hallo,
heute komme ich mal wieder mit einer Frage. Mein Sohn 4 Jahre ist heute beim Spiel in den Putzwagen des Kindergartens gefallen und der Putzwagen ist gebrochen und muss vermutlich ersetzt werden. Jetzt bin ich gefragt worden, ob ich das über meine Haftpflichtversicherung machen kann. Aber bin ich da jetzt wirklich in der Pflicht? Müsste nicht eigentlich der Kindergarten auch eine Versicherung haben, die das im Schadensfall ersetzt? Muss ich also immer wenn mein Sohn etwas im Kindergarten kaputt macht dafür aufkommen?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Danke
sollypolly

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Dieser Fall müsste normal der KiGa selbst übernehmen / melden. Da ein Einrichtungs-Schaden durch einen Unfall passiert ist.
1. Sind Kinder unter 7 Jahre nicht haftbar.
2. Familienversicherung ist nur zuständig wenn ein Kind einem anderen Kind , einen materiellen Schaden zufügt, sofern es nicht unter 7J. ist.Wenn z.B. in der Schule ein Kind einem anderen Kind das Handy kaputt macht ect. für solche Fälle haftet keine Einrichtung.

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Danke für deine Antwort. Das hilft mir schon sehr weiter.

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Tja mit Versicherung ist das so eine Sache. Wir haben derzeit ein ähnliches Problem....die Brille meines Sohnes ist durch einen Sturz (er wurde geschubst) kaputt gegangen (Glas gerissen). Und nun ist die große Frage, wer zahlt das????
Eine direkte Versicherung beim Träger gibt es nicht mehr, die ist mit der Zeit zu teuer geworden hieß es. Da er gestürzt ist, zahlt in diesem Fall die Unfall Versicherung. Im Fall, dass ein Kind die Brille kaputt macht, würde angeblich die Haftpflicht der Eltern einspringen....wobei ich der Meinung bin, dass so etwas extra versichert sein muss, da Kinder unter 7 delikt unfähig sind. Unsere Versicherung würde zahlen, aber vermutlich nicht bei jedem anderen Elternteil.
Du siehst....es ist schwierig....

Ist dein Sohn gestürzt und dann in den Wagen gefallen oder hat er damit “falsch“ gespielt und ist dabei rein gefallen.

Meinst du einen richtigen putzwagen? Wenn ja....wie kann es sein, dass die Kinder da dran spielen?
Prinzipiell würde ich mich da nochmal beim Träger erkundigen, ob es dafür eine Versicherung gibt und streng genommen...dein Kind ist unter 7, somit nicht haftbar zu machen.

Aus gewissensgründen würde ich, wenn der Träger es nicht übernimmt, versuchen über die Haftpflicht abzurechnen.

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Danke für deine ausführliche Antwort.So wie ich es verstehe ist mein Sohn gestolpert und dabei in den Putzwagen gefallen. Er ist halt oft sehr ungeschickt und stolpert über seine eigenen Beine. Ich denke, ich würde es ähnlich machen wie du. Erst mal beim Träger nachfragen und dann schließlich über meine Haftpflicht laufen lassen.

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Hallo!

" Im Fall, dass ein Kind die Brille kaputt macht, würde angeblich die Haftpflicht der Eltern einspringen"
Das ist nicht richtig! Wie du schon schreibst, sind Kinder unter 7 nicht deliktfähig und somit nicht haftbar - können also gar nicht haftpflichtversichert werden.

Und die Eltern können nur haftbar gemacht werden, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese geht aber in dem Moment, wo das Kind im Kindergarten ist, auf die Erzieherinnen über. Der Kindergarten müsste also eine Haftpflichtversicherung für die Kids haben. Aber auch diese zahlt i.d.R. nur bei Aufsichtspflichtverletzungen.

Im Zweifelsfall bleiben also die Eltern des "Brillenkindes" auf den Kosten sitzen, wenn nicht die Eltern des anderen Kindes eine Versicherung haben, die Schäden durch deliktunfähige Kinder mit absichert. Ich würde daher gerade für Kinder eine Brillenversicherung abschließen, die kostet nicht die Welt.

LG

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Hallo,

ich persönlich würde einfach einen neuen Putzwagen besorgen. Der Schaden wäre mir zu gering als dass ich damit zur Versicherung gehen würde.

Also ich gehe ja mal davon aus, dass es sich hier um ein Spielzeug wie dieses handelt

http://www.mytoys.de/klein-klein-leifheit-besenwagen-haushaltsgeraet-4670702.html

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grins assianda, da, das ist doch nicht dein ernst..... der Vorschlag

Kitas haben andere Reinigungsgeräte

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Nö nicht zwingend und bisher wurde dazu ja auch gar nichts gesagt. Daher habe ich den Link dazu gepackt.

Eine andere fragte ja schon ob es ein Spielzeug oder ein richtiger Putzwagen war. Dazu kam auch nichts bisher.

Ich weiss nicht was die bei uns haben aber bei meinem Neffen gibs so einen auf jedenfall.

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Die Kiga kommt dafür auf.
Viele Grüße

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Ähm, noch was: wenn dein Kind sich verletzt hätte, würde der Kiga ja auch für den Schaden aufkommen. So ist es nur Sachschaden - Gott sei Dank.

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Nein ist falsch.

Es kommt nicht der kindergarten dafür auf, sondern die Gemeindeunfallversicherung

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Ja, stimmt. Kann sein.

Aber eben nicht die Eltern des Kindes.
:)

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Also ehrlich gesagt, sehe ich das etwas anders. Das war ein Unfall in der Kita. Hier hätte ich erstmal gründlichst nachgeschaut, ob meinem Kind etwas fehlt. So instabil sind die Putzwagen eigentlich nicht und wenn der bricht, verletzt man sich ja eigentlich auch. Dann wäre aber eine Meldung an die BG fällig...oder er war zuvor schon "angebrochen".
Ich würde außerdem im Kiga nachfragen, wieso ein unbeaufsichtigter und offenbar unbenutzter Putzwagen so herumsteht, dass Kindergartenkinder da drankommen und drüberstolpern können.

Und das würde ich nicht zahlen und nicht an die Versicherung melden. Ich hätte gezahlt, wenn mein Kind von einem anderen Kind etwas kaputt gemacht hätte oder vom Kindergarten....aber nicht so.

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Hallo!

Deine Haftpflicht ist eigentlich nicht leistungspflichtig, da das Kind selbst nicht deliktfähig ist und Du Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt haben kannst, da Du sie an den Kindergarten übertragen hast.

Wenn Deine Haftpflicht allerdings Schäden durch deliktunfähige Kinder miteinschließt, würde die den Schaden u.U. sogar übernehmen. Ich hatte da bei unserer Haftpflicht (hier sind deliktunfähige Kinder mitversichert) einmal nachgefragt, weil unser Sohn mit einigen anderen Kindern im Kindergarten etwas beschädigt hatte. Da wurde mir gesagt, da Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert sind, würde gar nicht geprüft werden, ob eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorlag. Allerdings hat der Kindergarten keinen Schadenersatz von uns gefordert.
Und ob der Kindergarten eine Versicherung dafür haben muss - nun ja, die Haftpflicht des Kindergartens ist auch nicht leistungspflichtig, da ja der Putzwagen vermutlich dem Kindergarten gehört. Deine Haftpflicht zahlt ja auch nicht, wenn Du eigenen Gegenstände beschädigst. Eine Inventarversicherung zahlt ähnlich wie eine Hausratversicherung nur bei Feuer, Einbruch, Sturm- und Wasserschäden, und sonst fällt mir keine Versicherung ein.

Nun ja, ich würde jedenfalls dem Kindergarten mitteilen, dass ich MEINE Haftpflicht nicht in der Pflicht sehe, da das Kind selbst ja noch gar nicht haftbar ist und die Aufsichtspflicht dem Kindergarten oblag. Wenn der Kindergarten darauf nett reagiert und meine Versicherung deliktunfähige Kinder mit einschließt, würde ich eventuell anbieten, den Schaden trotzdem der Versicherung melden.

LG

LG

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Hi, eine Frage vorab. Wieso steht im Kindergarten tagsüber wenn alle kinder am spielen und rennen sind ein putz wagen rum? Du musst dafür nichh aufkommen. Der Kindergarten ist für die Sicherheit zuständig sobald das kind im Kindergarten ist. Alles gute :-)