Urlaub eingereicht,angetreten,kind krank,und nun?

Folgende situation:
ich habe den resturlaub des jahres eingereicht
wurde genehmigt
freitags sollte der erste urlaubstag sein
donnerstag davor war feiertag
mittwochs wurde das kind vom kiga heimgeschickt und zum arzt überwiesen mit hand mund fusskrankheit(HOCH infektiös,aber nicht schlimm)
ich trat freitags den urlaub an und bekam aber zusätzlich vom kinderarzt eine kind-krank meldung bis zufällig zum letzten tag meines geplanten urlaubs.
nun die frage
ich wurde ja aufs kind krank geschrieben für genau den selben zeitraum
hab das nun an die krankenkasse geschickt und mit denen geredet sie übernehmen das.
bekomme ich nun meinen urlaub gutgeschrieben vom arbeitgeber?gibts da ein gesetz?
ODER IST ER DENOCH VERFALLEN OBWOHL ICH ÜBERS KIND KRANK GESCHRIEBEN WURDE?
???danke euerer hilfe

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Wenn du die Tage eingereicht hast bei der KK und sie die übernehmen, hast du wieder deinen urlaubsanspruch zurück.

Die mund-fuß-krankheit ist nix schönes. Es ist n Virus, den man nicht vom Genesungsprozess beeinflussen kann. Aber normaler Weise ist der nach einer Woche vorbei. Ansteckend sind die Kinder, solange diese Bläschen nicht abgeheilt sind. Dumm gelaufen würde ich sagen ;-)

Jedoch wäre ich froh, wenns im Urlaub passiert und ich nicht extra Krankengeld beantragen muss. Ich hätte es so hingenommen. Des Weiteren sind meine Kinder sowieso daheim, wenn ich Urlaub habe. Aber jeder sieht das ja anders ;-) Ich hätte wie gesagt die Tage nicht eingereicht und versucht, meine Kinder den letzten Urlaubstag wieder in den Kiga zu geben, damit ich einen Tag für mich hab :-)

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ist halt wirklich genau in die zeit des urlaubs gefallen,das kann ich ja nicht beeinflussen was der arzt auf die krankmeldung schreibt,wobei er ja garnicht wusste da ich urlaub habe .
und zusätzlich gings mir,bzw uns die ersten 3,4 tage auch nicht gut,frage nur ob es von dem virus war...jedenfalls urlaub war das nicht,dem kind gings bis zu dem vorletzten tag der krankmeldung nicht gut,und unsere geplante familienfahrt mussten wir auch absagen was gottseidank nicht mit grossen kosten verbunden war.

ich will nur rechtlich auf der sicheren seite sein wenn es probleme gibt

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Ich denke rein rechtlich dürfte es deinem AG klar sein, dass dein Urlaubsanspruch dadurch nich verfallen ist, da Krankheit Urlaub eindeutig aufhebt ;-)

Ja, is wirklich dumm gelaufen.

>,das kann ich ja nicht beeinflussen was der arzt auf die krankmeldung schreibt,wobei er ja garnicht wusste da ich urlaub habe>

sorry, aber jetzt musste ich lachen ;-) Du wusstest doch aber schon, dass du Urlaub hast, oder? Mein Arzt fragt im Übrigen immer, ob ich überhaupt ne Krankmeldung brauche. Freitags hab ich frei, da brauch ich zum Beispiel nie eine. Ist es mal unter der Woche, versuch ich die Tage zu wechseln oder hol mir unsere liebe Maus, die einspringt, wenn die Kids krank sind. In deinem Fall hätte ich gleich gesagt, dass ich das nicht brauche, da ich eh daheim bin :-)

Und ne Krankschreibung zu bekommen und sie dann einzureichen, sind zweierlei Paar Schuhe ;-) Aber wie ich gelesen hab, war es eh die erste Krankmeldung in diesem Jahr bei dir. Ich denke, dass da dein AG nix sagen wird und ihr könnt Eure Fahrt nachholen :-)

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Hi,

rechtlich steht er Dir zu, da kann der Arbeitgeber nichts machen, solange Du die Krankentage im Jahr nicht überschritten hast.

Und Moralisch....es gibt immer wieder Kollegen, bei denen es ständig ist und da stößt es schwarz auf.

Lisa

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nein sind die ersten tage die ich dieses jahr nehmen musste

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dann ist es doch OKmund legitim.
Gleich Arbeitgeber anrufen...aber das hast du schon, oder?

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HAllo,

du bekommst deinen Urlaub gut geschrieben....

Aber ging es dem Kleinen so schlecht, dass dadurch für dich keine Erholung drin war?

Aber gut ist ne andere Frage...

Grüße
Peachii

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>>... bis zufällig zum letzten tag meines geplanten urlaubs.<<

Ganz zufällig #kratz

Wie dem auch sei, der Urlaub wird Dir gut geschrieben. Mein AG wäre nicht sehr erfreut darüber, im Urlaub Kindkrankenschein von mir zu erhalten.

Hast Du Dein Kind nicht zu Hause, wenn Du eh Urlaub hast? Ist schon wirkich alles ein riesen großer Zufall #schein

LG

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Hallo,

nein, der Urlaub wird Dir wahrscheinlich nicht gut geschrieben.

Das geht nur, wenn Du selber während Deines Urlaubs krankgeschrieben wirst.

Ich hatte eine ähnlich Situation und konnte meinen Urlaub nicht stornieren.

http://eltern.t-online.de/arbeitsrecht-kind-krank-urlaubstage-verfallen-trotzdem/id_42511848/index

Liebe Grüße

Kermihh

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hmm jetzt hab ich 2 unterschiedliche meinungen ,und jetzt?:-()

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Hallo,

am besten den Arbeitgeber fragen.

Mein Arbeitgeber hat die Stornierung mit dem Hinweis auf das Bundesurlaubsgesetz nicht zugelassen. Da wird nur die eigene Erkrankung als Grund für eine Aufhebung des Urlaubs benannt.

Liebe Grüße

kermihh

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sieht natürlich doof aus, aber wenns nicht ständig passiert hätte ich da kein schlechtes gewissen, und rein rechtlich bist du ja auf der sicheren seite, wenn du deine kinder-krank.-tage noch nicht verbraucht hast...

gute besserung deinem zwerg!

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und was sagt dann der zuvor gepostete artikel:-/? hm...

http://eltern.t-online.de/arbeitsrecht-kind-krank-urlaubstage-verfallen-trotzdem/id_42511848/index

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Ich denke, das trifft zu.
Kind-krank-Tage dienen ja nur dazu, im Notfall eine Betreuung zu sichern und Du warst ja ohnehin Zuhause.
Wäre es anders, müßten ja auch Hausfrauen für die Betreuung ihrer kranken Kinder bezahlt werden von der KV...

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Hallo,

das wäre gutwill vom Arbeitgeber - er MUSS das nicht machen!
Es kann halt passieren, dass das Kind in Deinem Urlaub krank wird...eingereicht ist eingereicht. Ich kann auch nicht verstehen, warum du das der Krankenkasse schon geschickt hast, obwohl Du noch gar nicht weisst, ob der Arbeitgeber das überhaupt mitmacht#kratz...sprich am Besten erstmal mit IHM, nicht dass es von der Krankenkasse noch Ärger gibt deswegen (wenn Du Urlaub hast, müssten sie ja gar nicht zahlen...).

LG

Andrea

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irgendwie gibt es zwei meinungen aber so richtig klar scheint es nicht geregelt zu sein

bzw doch:!?

http://eltern.t-online.de/arbeitsrecht-kind-krank-urlaubstage-verfallen-trotzdem/id_42511848/index