Folgende situation:
ich habe den resturlaub des jahres eingereicht
wurde genehmigt
freitags sollte der erste urlaubstag sein
donnerstag davor war feiertag
mittwochs wurde das kind vom kiga heimgeschickt und zum arzt überwiesen mit hand mund fusskrankheit(HOCH infektiös,aber nicht schlimm)
ich trat freitags den urlaub an und bekam aber zusätzlich vom kinderarzt eine kind-krank meldung bis zufällig zum letzten tag meines geplanten urlaubs.
nun die frage
ich wurde ja aufs kind krank geschrieben für genau den selben zeitraum
hab das nun an die krankenkasse geschickt und mit denen geredet sie übernehmen das.
bekomme ich nun meinen urlaub gutgeschrieben vom arbeitgeber?gibts da ein gesetz?
ODER IST ER DENOCH VERFALLEN OBWOHL ICH ÜBERS KIND KRANK GESCHRIEBEN WURDE?
???danke euerer hilfe
Urlaub eingereicht,angetreten,kind krank,und nun?
Hi,
rechtlich steht er Dir zu, da kann der Arbeitgeber nichts machen, solange Du die Krankentage im Jahr nicht überschritten hast.
Und Moralisch....es gibt immer wieder Kollegen, bei denen es ständig ist und da stößt es schwarz auf.
Lisa
nein sind die ersten tage die ich dieses jahr nehmen musste
dann ist es doch OKmund legitim.
Gleich Arbeitgeber anrufen...aber das hast du schon, oder?
HAllo,
du bekommst deinen Urlaub gut geschrieben....
Aber ging es dem Kleinen so schlecht, dass dadurch für dich keine Erholung drin war?
Aber gut ist ne andere Frage...
Grüße
Peachii
>>... bis zufällig zum letzten tag meines geplanten urlaubs.<<
Ganz zufällig
Wie dem auch sei, der Urlaub wird Dir gut geschrieben. Mein AG wäre nicht sehr erfreut darüber, im Urlaub Kindkrankenschein von mir zu erhalten.
Hast Du Dein Kind nicht zu Hause, wenn Du eh Urlaub hast? Ist schon wirkich alles ein riesen großer Zufall
LG
Hallo,
nein, der Urlaub wird Dir wahrscheinlich nicht gut geschrieben.
Das geht nur, wenn Du selber während Deines Urlaubs krankgeschrieben wirst.
Ich hatte eine ähnlich Situation und konnte meinen Urlaub nicht stornieren.
http://eltern.t-online.de/arbeitsrecht-kind-krank-urlaubstage-verfallen-trotzdem/id_42511848/index
Liebe Grüße
Kermihh
hmm jetzt hab ich 2 unterschiedliche meinungen ,und jetzt?)
Hallo,
am besten den Arbeitgeber fragen.
Mein Arbeitgeber hat die Stornierung mit dem Hinweis auf das Bundesurlaubsgesetz nicht zugelassen. Da wird nur die eigene Erkrankung als Grund für eine Aufhebung des Urlaubs benannt.
Liebe Grüße
kermihh
sieht natürlich doof aus, aber wenns nicht ständig passiert hätte ich da kein schlechtes gewissen, und rein rechtlich bist du ja auf der sicheren seite, wenn du deine kinder-krank.-tage noch nicht verbraucht hast...
gute besserung deinem zwerg!
und was sagt dann der zuvor gepostete artikel:-/? hm...
http://eltern.t-online.de/arbeitsrecht-kind-krank-urlaubstage-verfallen-trotzdem/id_42511848/index
Ich denke, das trifft zu.
Kind-krank-Tage dienen ja nur dazu, im Notfall eine Betreuung zu sichern und Du warst ja ohnehin Zuhause.
Wäre es anders, müßten ja auch Hausfrauen für die Betreuung ihrer kranken Kinder bezahlt werden von der KV...
Hallo,
das wäre gutwill vom Arbeitgeber - er MUSS das nicht machen!
Es kann halt passieren, dass das Kind in Deinem Urlaub krank wird...eingereicht ist eingereicht. Ich kann auch nicht verstehen, warum du das der Krankenkasse schon geschickt hast, obwohl Du noch gar nicht weisst, ob der Arbeitgeber das überhaupt mitmacht...sprich am Besten erstmal mit IHM, nicht dass es von der Krankenkasse noch Ärger gibt deswegen (wenn Du Urlaub hast, müssten sie ja gar nicht zahlen...).
LG
Andrea
irgendwie gibt es zwei meinungen aber so richtig klar scheint es nicht geregelt zu sein
bzw doch:!?
http://eltern.t-online.de/arbeitsrecht-kind-krank-urlaubstage-verfallen-trotzdem/id_42511848/index