Kindergartenbeiträge nun plöötzlich dicke nachzahlung!!!

Guten morgen ihr Lieben,

hier meine Story:
august 2008 ist meine große in den kiga gekommen.Da hatte sie genau ein jahr lang einen U3 platz. erst hieß es ich muss keinen beitrag bezahlen, weil ich auch unter der einkommensgrenze von 19.000 euro war. dann kam im febr. 2009 die Aufforderung mein gehalt anzugeben sofern es sich verbessert hat. Mein Gehalt ist allerdings genau gleich geblieben, das hatte ich telefonisch mit der Tante vom Jugendamt besprochen und sie sagte dann würde sie es neu ausrechnen.also sollte musste ich plötzlich was Nachzahlen ca. 400 Euro (aber erst ein halbes Jhr nachdem ich ihr mitgeteilt hatte das mein gehalt gleich geblieben ist. sie hat zugegeben das verschlampt zu haben. also nachzahlun) ab dem 3. lebensjahr dann 42 euro jeden monat.Dies blieb so mit der bitte ,wenn sich mein gehalt verbessere sollte ich mich melden. Mein Gehalt ist die ganze zeit über gleich geblieben,also habe ich mich nicht gemeldet. nun ist sie im letzten kindergartenjahr welches beitragsfrei ist. jetzt wollte die die dez abrechnung von 2009 und2008 nochmal haben und was soll ich sagen nun soll ich fast 800 euro nachzahlen.Seit 2009 war ich wohl schon in der 2 Beitragsstufe und hätte 2009 für 9 Monate 50.40 zahlen und ab dem 3 lebensjahr dann monatlich 70.50 statt 42 euro!!!!Mein Gehalt hat sich wie gesagt für mich monatlich nicht geändert also habe ich mich nicht gemeldet.Sie muss sich also 2009 schon verrechnet haben sonst hätte sie direkt herausgefunden dass ich die 2. Stufe erreicht habe!!!
werde nachher da mal hinfahren und die gehörig aufmischen und wenn sie mir das widererwarten plausibel erklären kann dann bekommt sie höchstens eine ratenzahlung aber nicht jetzt direkt 800 euro ich glaube ich spinne!!!! selbst wenn ich das geld hätte würde ich es nicht auf einmal zurrückgeben, sonst würde für meine beiden kidz weihnachten dieses jahr ausfallen. befinde mich nämlich in elternzeit also weiß wohl ein jeder wie wenig geld man da bekommt!und das gelhalt von meinem mann reicht so eben.

wer hat einen rat für mich oder ähnliche erfahrungen gemacht???

lg

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ich bin bei der r+v versichert
bei so einer sache
nehm ich den höhrer in die hand und ruf nen anwalt an

sowas kann es echt nicht sein

du kannst aber die einen schein holen und dich beim anwalt dann beraten lassen
wenn du nciht versichert bist

ich würde auf alle fälle erstmal mit nem anwalt drüber reden
der kann dir genaueres sagen

fair ist das nicht was da läuft

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nimm deine gehaltszettel mit ! ich kann mir gar nicht vorstellen , dass die sich auf was mündliches diesbezüglich verlassen ??! #kratz , sprich dass sie dir glauben , dass sich das gehalt in den letzten 3 jahren nicht geändert hat ( ein bisl muss es doch auf jedenfalls, wegen der inflation und anpassung !?? ) denke da wird es keine probleme geben, mim anwalt brauchst jetzt noch nicht antanzen, suche das ruhige gespräch!

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hallo!
habe seit fast 12 jahren keine gehaltserhöhung bekommen!!!bei meinem chef geht auch nicht ein bisl !er meint, in der heutigen zeit, darfst du froh sein arbeit zu haben!wollt ich nur zum gehalt anmerken!
mfg

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Hallo,

bei mir war genau das gleiche Problem.Sie haben 1 Jahr später erst gemerkt,das sie sich vertan haben,prima oder? Erst sollte ich 2000€ zahlen, dann doch bloß 900€ dann doch wieder 370€ und jetzt 600€, ja was stimmt denn jetzt?? Also bei uns hier ist es echt zum k*****. so rum stehen. Bei uns weis leider die rechte Hand nicht was die linke tut,ständig neue Mitarbeiter im Büro, dann Krank dann Urlaub und keinerlei Vertretung,dann gabs mal eine Vertretung im Notfall das war dann das Ordnungsamt #kratz. Also...nicht besser wie bei Dir.

Lg

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Hallo!

Bei uns war mal so ein ähnlicher Fall. Aber ich habe "IMMER" alles selbst nochmal nachgerechnet, ob es so richtig ist.

Man bekommt doch auch so eine Tabelle, wo die Beiträge und Bruttogehälter drauf stehen, bzw. kann man die sich auch über Google suchen.

Wenn die sich wirklich vertan haben, ist es schon sch....ße aber zahlen musst du in jedem Fall. Ich glaube aber auch mal gehört oder gelesen zu haben, dass Du in der Pflicht bist es nachzurechnen, da hilft Dir dann leider auch kein Anwalt.

Wird bei Euch das Gehalt von Deinem Mann nicht mit angerechnet? Du schreibst immer nur, dass Dein Gehalt sich nicht verändert hat. Was ist mit Deinem Mann, vielleicht sind da ja Änderungen. Bei uns werden zumindest beide Gehälter bzw. Einkünfte Brutto berechnet + Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und sonstige Einkünfte.

Gruss
Helga

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Ob sich etwas ändert oder nicht ist völlig egal....

Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres mache ich die Steuererklärung und der erteilte Bescheid wandert zum Jugendamt zwecks Kostenbeitrag Kindergarten und Tagesmutter der beiden Jungs.

Und ja- die Bescheide sind vorläufig und werden jährlich anhand der Steuererklärung korigiert und zwar egal ob positiv oder negativ, sprich es kann eine Erstattung oder Nachzahlung nötig sein.

LG

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Hallo,

ja, ja, die Jugendämter... Man hat wirklich den Eindruck, jede Flachpfeife, die woanders keinen Job bekommt, geht da hin. #aerger

Bei uns hatten sie die ganze Zeit für zwei Kinder Geld kassiert, obwohl wir eigentlich nur für eins bezahlen mußten - darauf hat uns die Tagesmutter aufmerksam gemacht.
Wenigstens haben sie dann zügig das Geld zurück überwiesen.

Die Vorgesetzen der Jugendämter sind die Landesjugendämter. Ich würde mal versuchen, da jemanden ans Telefon zu bekommen, der Dir kompetent Auskunft geben kann.
Eigentlich sollte es ab dem 3. Lebensjahr billiger werden, nicht teurer. Das ist jedenfalls bei uns so. #kratz
Ich könnte mir noch vorstellen, daß das Gehalt Deines Mannes bei dem Durcheinander auch eine Rolle spielt. Die Frau scheint jedenfalls völlig überfordert zu sein.
Deswegen würde ich mir, wie gesagt, Auskunft von einem "Vorgesetzten" geben lassen.

LG
Heike

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bei uns wird es bei über 3 jahren teurer.kapier ich auch nicht. hab ne neue tabelle von düsseldorf die sind komplett beitragsfrei. die tabelle ist vom 1.8.11 das sollte bitte in ganz deutschland frei sein!!!!!!!!!aber das is denen da oben ja egal hauptsache die diäten werden schön erhöht von unseren steuern aber blos nicht in die zukunft der kinder investieren!!!

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Danke für die vielen lieben antworten!!!

also mein mann ist nicht der vater meiner großen somit werden seine einkünfte nicht mit in die berrechnung mit einbezogen.lediglich der unterhalt den meine tochter von ihrem vater bekommt.

ich habe damals anfang 2009 natürlich auch die abrechnungen von den monaten die ich schon gearbeitet habe zzgl. den lohnsteuerbescheid von 2008 eingeicht somit konnte sie sich das locker hochrechnen. wo bitte kommen wir übrigens hin wenn ich mir alles selbst jedesmal ausrechnen muss, wenn die stadt es nicht schafft die kitaplätze kostenlos zu gestalten sollen die sich auch um die rechnungen kümmern dafür arbeite ich in meinem job auch gewissenhaft und korrekt.

die ausrede der dame vom jugendamt von 2009 bzgl. der nachzahlung von 400 euro war dass sie alleinerziehend ist (war ich zu dem zeitpunkt auch) und sie das einfach vergessen hat. sorry aber dann sollte sie bitte komplett zu hause bleiben oder ihren job ordentlich machen!!!!!!!

habe jetzt schon fehler gefunden in ihrer rechnung!!!die ist aber erst ab 14 uhr im amt und dann werde ich ihr meine rechnung auf den tisch legen!!!
im jugentamt unsere nachbargemeinde werden die eltern jedes jahr aufgefordert den steuerbescheid einzureichen, bei uns nicht. ja ich hab wahrlich was anderes zu tun als jedesjahr anfang des jahres meine akten rauszusuchen und zu schauen wem ich denn was zuschicke wenn die infos wollen sollen die sich bitte melden!!!! und nicht sagen wenn sich bei ihnen das gehalt verbessert melden sie sich!!!! für mich hat sich nix geändert nicht der stundenlohn nicht die arbeitstunden nix garnix.......also sah ich da keinen bedarf drin.

sie hat in ihrer jetzigen nachzahlung meine tochter komplett als Ü3 abgerechnet für 26 monate von den 26 monaten sind aber 8 noch U 3 gewesen also günstiger. somit komme ich nicht auf 741 euro sondern auf 580 euro... das ist ja wohl ein unterschied...

da bekomme ich bestimmt gleich wieder ne schöne entschuldigung und ausrede aufgetischt aber da bekommt sie ne passende antwort. bin nicht mehr die kleine alleinerziehende mama die einfach ja sagt und gut ist. hab genug mit jugendamt und anderen beamten zu tun gehabt.die sesselpuper haben zeit wenn man was von denen will ist es aber anders herum wollen die sofort alles haben. so wie die nachzahlung jetzt die sie am 1.11. abbuchen wollen. können se ja versuchen ich hab kein dispo eigerichtet und das was auf dem konto ist reicht nichtmal für die hälfte!!!! lachhaft!!!!!

so und freue ich mich auf die dame nachher schönen tag euch noch

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Hallo nochmal!!!

Ich kann Deine Wut verstehen und würde mich wahrscheinlich auch aufregen.

Aber leider ist es nunmal so (gerade bei Ämtern), dass man alles nachrechnen muss.

Das, das Gehalt von Deinem Mann nicht mit angerechnet wird, sehe ich etwas fraghaft.

Ihr lebt zusammen und seit verheiratet. Also eine Familie!!! Ist doch egal ob er der Vater ist oder nicht, er gehört doch zu Euch. Dann müsste doch das Geld mit angerechnet werden.

Nicht das ihr nochmal eine Nachzahlung bekommt, wenn das rauskommt!
Ich würde mich da nochmal erkundigen.

Gruss
helga

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nein da kann wirklich keine nachzahlung kommen bzgl. meinem mann , denn wir haben erst jetzt im august geheiratet und ab dem zeitpunkt war meine tochter beitragsfrei im letzten kindergartenjahr!!! und abgesehen davon habe ich schriftlich dem jugendamt mitgeteilt als ich mit ihm zusammengezogen bin. habe dann bescheid bekommen das das schreiben eingegangen ist. telefonisch sagte man mir dann nachdem ich nach 2 monaten warten nachgeharkt hatte dass er nicht in die berrechnung einfließt.

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Hallo,

da hast du leider keine Chance. Das Amt darf bei einer Rückrechnung Fehler in Rechnung stellen. Kulanterweise müssen sie dann eine Ratenzahlung akzeptieren.
Sag doch einfach 10€ im Monat ;-) Darüber sind sie dann froh weil sie irgendwas bekommen.

VG Nana, die Darlehenssachen Jahrelang im Sozialamt unter sich hatte.

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Also bei uns (in Düsseldorf) muss die Summe in 24 Monaten abbezahlt werden.

Andere Vereinbarungen sind Sonderregelungen, die gesondert geprüft werden und dann alle Kosten und ausgaben (Sprich: Kontoauszüge, Mietverträge, Versicherungen u.s.w.) offen legen musst. Daraus wird dann geprüft, was Du/Ihr noch zum Leben habt und ob die Rate daher geringer ausfallen kann/darf.

Gruss
Helga

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Ja, sowas versucht man als erstes um an das Geld zu kommen :-) Wenn dann 3x kein Geld kommt, dann kommt der Schuldner meist und sagt was er wirklich zahlen kann....

Ich musste jede Ratenzahlung annehmen damit überhaupt was zurückkommt.

VG

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hallo!
warum müssen wir als steuerzahler noch überprüfen, ob die auch richtig gerechnet haben??die weden dafür bezahlt!!!!wird bei uns auf der arbeit eine rechnung zu unserem nachteil falsch geschrieben, dann ist das unser pech!dann können wir ja demnächst auch das auto noch einmal komplett durchchecken, nachdem es in der werkstatt war!?da würde ich bis zur letzten instanz gehen!am besten wäre, die schnarchnase, die den fehler begangen hat,würde das von ihrem geld bezahlen!glauben sie mir, es würden keine fehler mehr passieren!!!
hab da was interssantes im netz gefunden:
Also ganz so klar ist die Sache natürlich nicht und alles darf das Amt auch nicht. Schließlich sind wir in D. - im Land der Gesetze.

Offenbar geht es um die Rücknahme eines rechtswidrigen, begünstigenden Verwaltungsaktes: Jemand hat eine Gebührenrechnung erhalten die falsch und zu niedrig ist. Nun darf für die Vergangenheit nur unter bestimmten Umständen das Geld nachgefordert werden:

Zitat §48 VwVfG (VerwaltungsVerfahrensGesetz)
"(2) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, wenn er

1. den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat;
2. den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren;
3. die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.

In den Fällen des Satzes 3 wird der Verwaltungsakt in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.
(3) Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der nicht unter Absatz 2 fällt, zurückgenommen, so hat die Behörde dem Betroffenen auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat, soweit sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist. Absatz 2 Satz 3 ist anzuwenden. Der Vermögensnachteil ist jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus zu ersetzen, das der Betroffene an dem Bestand des Verwaltungsaktes hat. Der auszugleichende Vermögensnachteil wird durch die Behörde festgesetzt. Der Anspruch kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden; die Frist beginnt, sobald die Behörde den Betroffenen auf sie hingewiesen hat.
(4) Erhält die Behörde von Tatsachen Kenntnis, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes rechtfertigen, so ist die Rücknahme nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme zulässig. Dies gilt nicht im Falle des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 1."
mfg