Schaden im Kindergarten, wer haftet?

Hallo,

mein Sohn hat im Kindergarten auf der Toilette den Spülkasten aufgemacht und leider ist der Deckel runtergefallen und da ist was abgebrochen, so das es nicht mehr drauf kann. Aaron wollte halt wissen was da drin ist:-p Natürlich habe ich ihm erklärt, dass man sowas nicht macht und er sich entschuldigen soll.

Heute morgen kam aber die Kiga-Leiterin und meinte wir müssten den Schaden übernehmen, weil er ja das mutwillig kaputt gemacht hat. Aber ist das denn richtig so, weil ich habe doch meine Aufsichtspflicht nicht verletzt, sondern an den Kiga übertragen oder sehe ich das jetzt falsch! Mein Sohn ist 5 Jahre alt, wenn das Alter eine Rolle spielen sollte.

LG Lena

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Hallo

Ich denk nicht des ihr den schaden übernhemen müsst , den die Erzieherinen haben in den mometn den du nicht da bist Aufsichtspflicht , also müsste der Kiga oder dei Erzieherin die nicht aufgepasst hat dazu zu kasse gebeten werden ( bzw deren Versicherung ) .

Ausserdem war es ja nicht wircklich Mutwillig , den es Kind hat den Deckle ja nicht runter geschmissen , sondern er ist runter gefallen . Aber nun gut man kann es so oder so auslagen .

Lg Martina

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Hallo,

danke schon mal für die Info!

LG Lena

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Hi,
dein Kind haftet nicht, weil es nicht deliktfähig ist.

Du haftest nicht, weil du die Aufsichtspflicht während der Betreuung an den KiGa abgegeben hast und sie ergo wohl kaum verletzen kannst. Du würdest nur haften, wenn du Schuld am Schaden bist weil du eben die Aufsichtspflicht verletzt hast. Was aber eben nicht wirklich möglich ist, wenn man die Aufsichtspflicht gar nicht hat.

Ob irgendeine Erzieherin haftet weil SIE die Aufsichtspflicht verletzt hat würde ich mal eher anzweifeln. Ich denke, man sollte 5jährigen durchaus zutrauen können alleine aufs Klo zu gehen. Die Frage wäre halt, wie lange war er alleine usw. - das ist aber keine Frage, die DU (in diesem Zusammenhang) zu klären hast, darüber sollen die sich selbst kümmern. Als Arbeitnehmer haftet man m.W. nach aber nur bei grob fahrlässigem Verhalten - was dann die nächste Frage wäre. Aber auch nichts ist, worüber du nachdenken musst ;-).

Ergo haftet eventuell gar keiner, und damit hätte der KiGa als Geschädigter Pech gehabt und bleibt auf seinem Schaden sitzen (ob man das jetzt gut oder schlecht findet ist eine andere Frage).

Wenn du eine PHV has, die Schäden nicht-deliktfähiger Kinder übernimmt wäre das vielleicht trotzdem eine Variante, wenn du das WILLST. Hängt halt auch ein bißchen davon ab, wie viel überhaupt verlangt wird.

Ansonsten bringe ich meinen Kindern allerdings bei, dass man für Sachen, die man kaputt macht geradestehen muss - ich würde den Schaden ersetzen WENN keine Erzieherin die Aufsichtspflicht verletzt hat (vollkommen abhängig von der Situation und auch davon, ob der KIGa das ausnutzen will - den Einbau einer komplett neuen Toilette "verlangt" z.B.). Auch, wenn ich nicht von mutwillig, sondern eher von einem Versehen ausgehen würde. Aber das ist eine vollkommen freiwillige Sache, und meine ganz persönliche Einstellung (und ich wäre dankbar, wenn ich dafür nicht wieder für dumm erklärt werden würde - auch schon passiert hier ;-)).

Viele Grüße
Miau2

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Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich nicht. Die Eltern haften in diesem Fall, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In solchen Konstellationen wird also die Privathaftpflichtversicherung das prüfen. Kommt sie zu dem Schluss, das die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, wird der geschädigte Anspruchsteller keine Leistung erhalten. Für Kinder vom 7. - 18. Lebensjahr gilt: Volle Haftung, wenn der Minderjährige die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt. Für den Straßenverkehr gilt eine Sonderregel s.u.

Tja, die Aufsichtspflicht habt ihr als ELTERN nicht verletzt. sondern die Erzieher :-P

http://www.palm-bonn.de/haftung.htm

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Wenn der Schaden so hoch ist, das der Träger der Kita den nicht so bezahlen kann, müssen die ihre Versicherung in Anspruch nehmen...

Du warst nicht vor Ort und dein Kind ist da nicht durch gewütet sonder es ist ausversehen passiert.
Das ein 5 Jähriger allein auf Klo ghet ist ganz normal, aber dann sollten die Klos auch so sein das er da nicht einfach mal was auseinander bauen kann.

Ich würde in der Kita bestimmt aber höflich bescheid geben, das die von mir rein gar nix bekommen werden, außer mein Kind zerstört irgendwas mit voller Absicht.

LG

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Hallo,

danke für eure Antworten. Ja klar habe eigentlich meinem Sohn beigebracht nichts kaputt zu machen, aber er ist halt furchtbar neugierig und ihm ist der Deckel aus Versehen runtergefallen und da ist eine Schnalle abgegangen.

Ich werde morgen mal bei meiner Versicherung anfragen und dann schauen wir mal was dann ist.

LG Lena

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Unsinn!

1. ist dein Kind keine 7 und daher nicht deliktfähig
2. hatte der kiga die Aufsichtspflicht

3. ist der kiga für sowas versichert
4. würde ich, wenn die mir so kommen, mal anmerken, dass ich über rechtliche Schritte nachdenke, da sie die Aufsichtspflicht verletzt haben und meinem Kind ja auch was hätte passieren können...#cool

lg

melanie

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Wie teuer ist der Schaden denn?

Die Aussage die Erzieherin die nicht aufgepasst hat, soll bezahlen finde ich nicht gut...
Kinder in dem Alter können durchaus alleine auf Toilette und bei 25 Kindern in der Gruppe ist es schwierig durchzusetzen dass man mit einem selbstständigen Kind auf Toilette geht...

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Hallo!

ich sagte mit keinem Wort, dass die erzieherin zahlen soll!
ich sagte, dass der Kiga für sowas versichert ist!

natürlich sollen 5jährige alleine auf die toilette, aber in einem kiga sollte ein Toilettenraum so konzipiert sein, dass da nicht auf die Schnelle was auseinandermontiert werden kann von nem Zwerg!

So oder so: die Eltrernm sind raus, da sie nicht die Aufsichtführenden waren.

lg

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