Kann man Kindergartenbeiträge zurückfordern???

Hallo zusammen,

habe vor längerer Zeit schon einmal gepostet, wie schwer sich mein Kind mit dem örtlichen Kindergarten getan hat und wie sie sich nachhaltig auch zu Hause verändert hat. Aus meiner selbstbewussten Göre wurde ein unsicheres weinerliches Kind das ohne Mama keinen Schritt mehr tun wollte. Viele Diskussionen und schlaflose Nächte haben uns dann dazu bewogen, sie rauszunehmen. Sie geht nun in einen anderen Kindergarten und ist das glücklichste mädel der Welt! Unsere Entscheidung war also völlig richtig!!!!! Nun ist es so, dass ich im sie im alten Kindergarten nur zwei Tage in der Woche bringen durfte aufgrund ihres Altes (2 dreiviertel) und die meißte Zeit (bis auf gesamt 4 Stunden) war ich dabei (in 2 monaten). Jetzt ist meine Frage, kann ich diese Beiträge zurückfordern??? im Grunde entsprach das nicht dem geringsten einer Kinderbetreuung, da ich die meißte Zeit selbst nach meiner KLeinen geschaut habe und zudem sind das miserable Zustände dort!! EIgentlich sehe ich es nicht ein, für so eine Leistung Geld zu bezahlen, geschweige denn, was ich mir hab sagen lassen müssen. Wäre nett eure Erfahrungen dazu zu hören!! Grüßle Yve

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Ich glaube kaum das du Geld erstattet bekommen wirst. Du hast den Platz gebucht und somit konnte kein anderen Kind dafür aufgenommen werden.

Das ist ähnlich wie im Fitnesscenter. Man bucht bestimmte Stunden und falls man doch nicht hingehen sollte bekommt man sein Geld auch nicht zurück.

LG Ina

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ich kann mir auch nicht vorstellen dass sie dir den betrag zurück erstatten...

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nein, kannst du nicht.
gebucht ist gebucht und vertraglich geregelt. und in der eingewöhnungsphase ist es einfach auch so, dass die eltern teilweise dabei sind. ich kann ehrlich gesagt auch nicht verstehen, wieso du die eingewöhnungsphase so lange hin gezogen hast. warst du wirklich fast 2 monate dabei?? #kratz

aber es freut mich sehr, dass es deiner kleinen dort jetzt viel besser gefällt!

lg brujita

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Hallo

Schade zu hören, dass es nicht so toll lief.
Aber andere Kinder scheinen sich dort wohler zu fühlen, und ehrlich gesagt ist der Platz in der Zeit an Euch ja auch vergeben gewesen, und kein anderes Kind konnte deswegen kommen.
Da kannst Du sicherlich kein Geld zurückfordern.
Wenn Dein Kind 4 Wochen krank ist musst Du ja auch zahlen, ob sie hingeht oder nicht.

LG
Leah

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Hallo Yve,

habe Deine vorherigen Berichte schon mit Entsetzen gelesen, und bin schon der Meinung, daß Du für diese Leistungen (die eben nicht erbracht wurden) eigentlich nicht zahlen solltest.

Wurden die Beiträge abgebucht/eingezogen, dann kannst Du versuchen sie von Deiner Bank zurückbuchen zu lassen (ich weiß, ist nicht die feine englische Art), auf diese Art und Weise ist dann der KiGa im Zugzwang und wird entweder Forderungen an Dich stellen, die Du dann mit Begründung ablehnen kannst, bzw Dich mit denen rumstreiten kannst.

Hast Du überwiesen, würde ich mich an Deiner Stelle mit einem entsprechenden Schreiben an den Träger des KiGa wenden, und das Geld zurückfordern, denke schon das man Dir hier entgegen kommen wird, und wenn es nur ein Teil des Geldes ist.

Auf keinen Fall würde ich das einfach so auf sich beruhen lassen.

Bei uns lief die Eingewöhnung über 4 Wochen, und in diesen 4 Wochen habe ich keinen Cent bezahlt.

LG
Uta & Lucia