Unterliegen Erzieher der Schweigepflicht?

Frage steht schon oben. Wir haben im Kiga Probleme mit der bevorstehenden Einschulung unserer Tochter.

Nun hat der Rektor der Schule, wo sie hin soll, heute morgen direkt im Kiga nachgefragt, was ich auch gut finde. Ich habe danach mit ihm telefoniert und er hat eben das Gespräch kurz zusammengefasst.

Nun die Frage: Der Kindergarten hat uns noch nicht einmal informiert, dass das Gespräch überhaupt stattfand, obwohl mein Mann heute viermal dort war, um das Kind abzuholen. Und ... unterliegen die Erzieher nicht erst einmal der Schweigepflicht?

Ich bin ohnehin schon total sauer auf den Laden und weiß aber, dass man sowas eigentlich friedlich lösen muss.

LG
Anne

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Hallo Anne,
meines Wissens nach unterstehen Erzieher auf alle Fälle der Schwiegepflicht!!
LG,
luri

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Hallo,
also ich musste vor Berufsantritt eine Schweigepflichtserklärung unterschreiben und soweit ich weiss muss das jede(r) Erzieherin/Erzieher.
Ich lasse mir für ALLE Gespräche die mit Institutionen oder Personen ausserhalb der Einrichtung stattfinden von den Eltern eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben!
Fänd ich so an Deiner Stelle auch nicht okay.
Lg, Shari #blume

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ja unterliegen sie, aber du musst mal gucken was du in deinen Unterlagen die du von der Kita bekommen hast unter schrieben hast steht da sowas wie schweigepflichtsentbindung dabei ?
MancheEinrichtungen machen das. liebe grüße helen

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Hallo,

wir mußten ein Dokument unterschreiben, in dem wir zustimmen, daß sie der Grundschule Auskunft geben dürfen.

Das hast Du bestimmt auch unterschrieben. Frage doch einfach mal nach, denn ohne Deine Zustimmung dürfen sie nicht mit Dritten über Dein Kind sprechen.

Gruß KiSi

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Haben wir auch unterschrieben

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Sie dürfen und müßen der Schule Rückmeldung geben wie das Kind ist.Klar sollten sie Euch informieren..Bei uns wußte ich vom KiGa das die Schule nachgefragt..Wer ist heutzutage mit seinem KGa zufrieden?? Ich jedenfalls nicht..

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Nur MIT einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung


LG Bianca

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Das ist mir neu..bei mir wurde nie was schriftliches gemacht..

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Hallo,

sie müssen sich eigentlich von den Eltern eine Einverständniserklärung holen, dass sie Informationen über dein Kind rausgeben dürfen!

Gruß

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Hallöchen!!!!

Ich arbeite selber als Erzieherin in einem Kindergarten. Bei uns ist es so geregelt, dass wir uns zu Beginn, zeitgleich mit Aushändigung des Betreuungsvertrages ein Schreiben unterzeichnen lassen, wo wir uns von der Schweigepflicht bezüglich des Austausches mit der Schule entbinden lassen. So ist es jedem Elternteil freigestellt. Aber ich persönlich finde den Austausch zwischen Schule und Kindergarten auch enorm wichtig um dem Kind zu helfen einen besseren STart ins Schulleben haben zu können.

Ist dies bei dir in der Einrichtung nicht geschehen unterliegt die Erzieherin der Schweigepflicht

LG Bianca