Wer kennt sich aus? KiGa-Beitrag bei Selbständigen!

Weiß jemand, wie sich der Elternbeitrag für den KiGa bei Selbständigen errechnet?

Als Selbständige haben wir kein Brutto- bzw. Nettoeinkommen. Sprich: von dem Geld, welches man eigentlich bekommt, kann man nicht automatisch darauf schließen: da bleibet soundsoviel übrig, also können die soundsoviel Beitrag zahlen. Es ist ja so, dass in dem "Bruttogehalt" fogendes enthalten ist:
-Sozialversicherungen Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil (nicht so wie bei Angestellten NUR der Arbeitnehmeranteil)
- diverse Pflichtversicherungen, die ein Selbständiger haben MUSS, um Geschäft und Arbeitsplätze abzusichern
- diverse Steuerlasten (beim Arbeitnehmer ist das NUR die Lohn- und Kirchensteuer, bei uns auch betriebliche Steuern)

Summa summarum: geht man von dem angeblichen "Brutto" aus, müssten wir so viel an KiGa-beitrag zahlen, dass wir uns das schlichtweg nicht leisten können. :-(

Wird das für Selbständige evtl. anders berechnet, so dass die Vergleichbarkeit mit normalen Verdienern eher gegeben ist? Würde man das, was uns tatsächlich übrig bleibt einmal als Netto-Einkommen eines Angestellten ansehen und dann auf dessen Brottogehalt hochrechnen, kämen wir auf einen ganz niedrigen Elternbeitrag, den wir auch finanzieren könnten.

Ich hoffe, dass sich da jemand auskennt!

LG, Cassiopeia

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Wir mußten unseren Steuerbescheid vorlegen ( sind allerdings nicht selbstständig) aber auf dem Steuerbescheid steht ja eigentlich was am Ende übrig bleibt oder sehe ich das falsch, kommen bei Selbstständigen noch extra Abzüge dazu?
Das Einfachste wird sein du fragst bei Träger nach wie das berechnet wird, der kann dir sicher die richtige Antwort geben, ich denke beim Thema Gebühren hat fast jeder Kiga ein eigenes System;-).

LG visilo

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Ja, was am Ende übrig bleibt. Aber soweit ich weiß, geht es ums BRUTTOGEHALT.

Berechnet das denn der Kindergarten? Ich dachte, das Jugendamt und das überall mehr oder weniger gleich. So sagte man es mir. Das berechnet NICHT der Träger. Dort habe ich nämlich gefragt´.

Ich weiß auch gar nicht, ab wir einen Steuerbescheid - wie er üblicherweise gemeint ist - bekommen. Bei uns gibt es einen Riesenordner mit der Bilanz. Aus der gehen die Belastungen harvor. Aber ich gebe die Bilanz doch nicht zum Jugendamt! Der Steuerberater wusste leider auch nichts genaues.

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Hier bei uns in München ist das Schul und Kultusreferat für die Gebühren zuständig, hab mir eben nochmal die Liste rausgesucht und hier steht nur "Einkünfte" also nichts von wegen Brutto oder Netto ( ich denke aber mal das es sich auf die nettoeinkünfte bezieht).
Hab mir das eben nochmal durchgelesen und hier steht das du auch eine Selbsteinschätzung über Euer Einkommen abgeben kannst, wenn man das nicht macht muß man automatisch die höchsten Gebühren zahlen. Der Einkommenssteuerbescheid muß in unserem Falle 2 Jahre alt sein, d.h. für dieses Kigajahr ( also 2007/2008) mußte der Bescheid von 2005 vorgelegt werden. Ach ja bei uns liegt der maximale Beitrag bei 202 Euro pro Monat für über 9 Stunden tägliche Betreuung dazu kommt noch Essensgeld von 2,90 Euro pro Tag ( da muß das Einkommen über 60.000 Euro betragen).

LG visilo

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Hallo
schade bei uns gibt es nur einen Beitrag für alle und der ist auch noch ziemlich hoch ;( aber egal. Trotzdem kann von euch nur der Einkommensteuerbescheid als Berechnungsgrundlage verlangt werden, da es einfach nichts anderes gibt. Und ja! das habt ihr auch, ist nämlich Pflicht, die Bilanzrechnung ist nur das was letztenendlich in die Einkommensteuerunterlagen eingetragen wird.

Dort sind die Einkünfte der Eheleute ausgewiesen und dann rechnen der Träger das vermutlich einfach auf 12 Monate um.

Ich würde mich da nicht verrückt machen, frag doch einfach den Träger, welche Unterlagen er braucht und leite die Angaben dann an deinen Steuerberater weiter.

LG
Anti

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Ja, das wollte ich ja. Der Träger konnte mir keine Auskunft erteilen, weil sie nicht für die Gebühren zuständig sind. Ich wurde ans Jugendamt verwiesen. Dort sagte man mir, es wäre z.Zt. alles im Umbruch wegen KIBIZ, also keine Antwort. Wobei ich denke, dass sich die Beitragsberechnungsgrundlage sicher nicht geändert hat durch KIBIZ. Nur die Beiträge an sich. Die hatten wohle infach keine Lust. Ich weiß auch gar nicht, WANN man aufgefordert wird, seine Sachen einzureichen. Die Anmeldung ist durch. Gehört habe ich dennoch nichts.

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Hallo,

ich noch mal. Das Jugendamt meldet sich schriftlich bei dir,wenn es um die Gebühren geht. Komme auch aus NRW.

Und es stimmt,wegen Kibiz ist alles im Umbruch und die Städte können entscheiden,wie das mit dem Einkommen ist. Bei uns in Dortmund ist es auch noch nicht entschieden,habe den einen Tag noch mit der Kigaleiterin gesprochen.

Die Träger ,wie auch das Jugendamt wissen noch garnichts.

Keine Angst,du bekommst Bescheid von denen und erst dann muss du alle Unterlagen bringen.

Als Grundlage bei euch,wird der Jahresgewinn genommen und dann durch 12 geteilt,so bekommen sie raus,wieviel Geld ihr im Monat zur Verfügung habt,ob es so ist,das ist leider euer Problem. Wir haben auch nicht jeden Monat gleich viel. Ich ja,denn ich arbeite nicht selbständig.

Von dem Jahresgewinn wird aber auch noch was abgezogen,nennt man glaube ich , Werbungskosten.

Also,wir zahlen jeden Monat 26,08 Euro an Kigagebühren.

LG Danni !!!

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