Beleidigung bei Facebook

Hey..

ich hab in einem Facebook-post geschrieben" die asoziale Schwester meines Exmannes" #augen

So jetzt hab ich Post von der Polizei bekommen, wegen Beleidigung.

Hab das Post gelöscht und Sie hat es gar nicht lesen können, sondern ne Bekannte hats ihr gesteckt. Wurde auch nie angeschrieben das ich es löschen soll oder sonstiges.

hab bei den Schreiben jetzt angegeben das ich die Straftat nicht zu geben und dazu geschrieben das sie es ja ned lesen konnte, ich es gelöscht habe und sie nicht namentlich genannt war.

Was macht die Polizei jetzt damit? Sollte ich mir evt. doch eher nen Anwalt holen?

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Hallo

Du hast der Polizei geschrieben das du das nicht getan hast und gleichzeitig schreibst du das sie es nicht lesen konnte weil du es gelöscht hast?#kratz

Ich denke die Polizei gibt es der Staatsanwaltschaft.

Polizei ermittelt nur

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Ich bin der Meinung, dass das was ich geschrieben habe, keine Straftat war. Daher hab ich nein angekreuzt.

Klar die geben das dann weiter, aber was macht die Staatsanwaltschaft damit dann?

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Die wischt sich damit den Popes ab...

Keine Angst, meist wird so was fallen gelassen, ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde.

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In 90% der Fälle werden solche Anzeigen wegen Beleidigung direkt von der Staatsanwaltschaft eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und man sollte schon aufpassen, was man so schreibt.........gerade auf einer öffentlichen Plattform wie Facebook.

Warte nun erstmal ab, ob Du einen Vorladung zur Polizei bekommst. Du musst dort ausser Deinen persönlichen Angaben auch keine Angaben zur Sache machen. Dann kannst Du immer noch einen Anwalt aufsuchen.

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Auf der Rückseite hab ich Angaben über meine Person schon machen müssen. Und da war eben auch ein Teil ob ich die Straftat zugeben und wenn Nein mit welcher Begründung.

Ode sollte ich die Begründung einfach weg lassen und einfach nein ankreuzen?

Ne Kopie von dem Post haben sie, das konnte ich aus den Worten des Polizisten entnehmen ( er wollte nix genaues dazusagen hab dann nur gefragt ob es um Spiele geht ( das war auch in dem Post) und da sagte er nur Ja.

Oder sollte ich ja ankreuzen aber die Begründung beifügen das ich das nicht als Straftat sehe?

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Ich würde zur Sache selbst erstmal gar nichts schreiben. Abwarten, was noch kommt von der Staatsanwaltschaft! Erst dann kannst Du zu einem Anwalt gehen und dich beraten lassen.

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Wird eh fallengelassen..
Worum soll sich die Justiz noch alles kümmern, wenns schon soweit ist? #schock

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Ja das hoffe bzw. denke ich auch.

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wenn die Schwester vom EX nun mal asozial ist, dann ist sie es.

Sag es ihr demnächst persönlich am Telefon, da kannst es dann abstreiten bei der Polizei. grins

Im Facebook wird jeder Quatsch abgespeichert