sexueller Nötigung des Vaters

Hallo,

Erstmal zu mir, ich habe drei Kinder (17, 13 und 9). Ich habe eine schlimme ehe hinter mir, er war/ist ein Narziss vom feinsten. Er hat mich krank gemacht und leide heute noch unter den Folgen. Mittlerweile bin ich aber seit 5,5 Jahren von ihm getrennt.

Seit Sommer letzten Jahres kümmert er sich nicht mehr um unsere Kinder, was auch das beste ist,was uns passieren konnte,wie sich im Nachhinein heraustellte.

Denn nun zum Anliegen.
Meine große Tochter hat mir nun anvertraut, dass sie mit ihrer kleinen Schwester vor ca 10 Jahren mit meinem exmann mehrmals zu anderen Frauen gefahren ist. Die Kinder sollten sich im nebenraum aufhalten,, damit das Schwein in ruhe Sex haben konnte. Sie wollten dort aber nicht allein bleiben und so mussten sie sich das mit angucken! Ich könnte kotzen,wenn ich mir das vorstelle.

Zu mir sagte er immer, dass sie zum schwimmen fahren. Und ich habe von all dem nichts gemerkt! Mein exmann setzte meine große Tochter unter Druck u d sagte, dass sie mir nix erzählen dürfe, denn sonst wäre sie schuld, dass die Familie kaputt geht.

Wir haben oft gestritten und er meinte auch zu ihr, sie dürfe mich auch nicht trösten, denn das hätte ich nicht verdient.

Das hat sie mir nun alles mit ihrem freund zusammen vor 2 Wochen erzählt und hat mir auch gesagt, dass sie sich seit dem (sie War 7!!!) Selbst verletzt. Ja, sie hatte sich die letzten jahre geritzt und hatte eine schlimme Depression. Aber ihr geht es mittlerweile durch die Therapie, ihrem freund und den kontaktabbruch zu ihrem Vater wieder besser.

Aber sie hat auch gesagt,dass sie seit dem immer wieder Albträume davon hat.

Er hat eine Straftat begangenen ich möchte dass er dazu zur Rechenschaft gezogen wird u d dass er keine rechte mehr an meinen Kindern hat. Aber meine Tochter möchte nicht gegen ihn aussagen. Sie hat angst, dass ihr nicht geglaubt wird.

Wie verhalte ich mich denn jetzt? Was würdet ihr tun?

Danke fürs zuhören

Lg

1

Hat sie das bei der Therapeutin auch mal angesprochen?

Und das haben die Frauen mit sich machen lassen, dass da Kinder mit zuschauen?!

2

Ja, mit ihrer Therapeutin hat sie auch schon darüber gesprochen und nächste Woche werde ich mit gehen, damit wir zu dritt Nichteinhaltung darüber sprechen.

Ich verstehe es auch nicht , wegen den Frauen. Die müssen ja genauso krank wie er sein.

3

Ich dussel, hab nun mit meinem richtigen Namen geantwortet . Nun ja, kann man nicht ändern.

4

Das ist schon starker Tobak.

Eine Straftat in dem Sinne ist es aber nicht. Er hat definitiv das Kindeswohl gefährdet, aber was willst Du da jetzt nach 10 Jahren machen?

5

Ich denke schon,, dass es eine Straftat ist. Sexueller Nötigung!

Auch wenn es schon Jahre her ist, , kann er nicht einfach so davon kommen. So sehe ich das jedenfalls

8

Du bist schon starker Tobak. Offenbar nicht nur auf dem rechten Auge blind, sondern auch noch für jede Form von sexuellen Missbrauch.
Anstatt die Opfer zu stärken, lese ich bei dir jetzt schon wieder ein “so ne echte Staftat ist das nicht“ mit der Aufforderung, die Sache auf sich beruhen zu lassen, weil man da ja eh nichts machen kann.

Kannst du diesen Senf bitte künftig nicht in einem Forum Posten? Es ist sachlich falsch und wirklich gefährlich für die Opfer, was du da immer so erzählst.

weitere Kommentare laden
6

Hallo,


das zu wissen muss für dich unerträglich sein. Ich denke aber das ein überstürztes und eventuell unüberlegtes Handeln noch mehr Schaden anrichten kann.

Deine Tochter hat in meinen Augen Recht das es wirklich sein kann das ihr nicht geglaubt wird. Sie, oder ihr müsst beweisen das es so war und das wird nach etwa 10 Jahren sehr schwer sein.

Wenn deine Tochter eine Anzeige möchte, dann lasst euch vorher beraten wie die Erfolgsaussichten einer Anzeige sind und sucht euch rechtlichen Beistand. Eine Anzeige ist für Betroffene ein sehr großer Kraftakt und eine Anzeige kann auch sehr herunter ziehen.

Wichtig ist das deine Tochter weiter therapeutische Betreuung hat und ich denke für dich kann professionelle Unterstützung um deine Erlebnisse und auch das Wissen was deiner Tochter passiert verarbeiten zu können hilfreich sein.


FG blaue Rose

7

Mein aufrichtiges Mitgefühl für deine Kinder, die so etwas erleben mussten und offenbar unter den Folgen bis heute leiden.

Natürlich handelt es sich um sexuellen Missbrauch, der nach § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB (Wortlaut: "Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt"...).

Verjährung ist aus folgendem Grund nicht eingetreten. Bei Sexualstraftaten ruht nämlich die Verjährung bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres. Erst dann beginnt die Verjährungsfrist. Der Gesetzgeber hat damit dem Umstand Rechnung getragen, dass Opfer erst mit zunehmender Reife und der Beseitigung familiärer Abhängigkeiten und ggf einer therapeutischen Aufbereitung dazu in der Lage sind, solche Straftraten zur Anzeige zu bringen.

Dass deine Tochter erst jetzt auf dich zukommt, ist also typisch in solchen Fällen.

Als Zeugenbeistand und Nebenklagevertreterin habe ich wiederholt Fälle betreut, bei denen die Tat erst viele Jahre vom mittlerweile erwachsenen Opfer angezeigt wurde, nachdem der/die Betroffene in therapeutischer Behandlung war und sich eine strafrechtliche Aufarbeitung für den weiteren Heilungsverlauf als angebracht gezeigt hat. Die Beweisführung erfolgt durch Zeugeneinvernahme, kurz: durch die Vernehmung des Opfers ("Opferzeuge") ggf mit Glaubwürdigkeitsgutachten.

Alles Gute!

11

Ich danke euch, für die guten Ratschläge!

Ich weiß, dass es schwer bis gar nicht zu beweisen ist.

In erster Linie geht es mir nur darum, meine drei Kinder vor ihm zu schützen. Ich möchte das alleinige sorgerecht, doch das wird nicht einfach sein, wenn ich den Grund dafür nicht benennen kann/ darf. Denn meine Kinder werde ich nicht mehr zu ihrem Vater lassen.

13

Wenn du einen Grund nicht benennen kannst, weil deine Tochter sich nicht dazu in der Lage sieht, sich einem solchen Verfahren zu stellen, wirst du wenig Aussicht auf Erfolg haben. Hier geht es außerdem weniger um das Sorge- als um das Umgangsrecht. Bei dem 13-jährigen Kind kann der Kindeswille durchaus schon dem Umgang entgegenstehen, sofern sie eben selbst nicht mehr zum Vater möchte.

Sehr gut ist jedenfalls, dass sich die Tochter in therapeutsche Behandlung begeben hat. Oft ist es so, dass sich im Laufe der Zeit herauskristallisierit, ob ein Verfahren den Heilungsverlauf fördert.

Die Befürchtung, es glaube ihr keiner, kann ich mehr als gut nachvollziehen.

Aus meinen Erfahrungen kann ich nur sagen, dass die Justiz im Umgang mit solchen Taten mittlerweile viel Sensibilität im Umgang mit den Opfern auch bei den Vernehmungen zeigt. Mir ist ein Fall in besonderer Erinnerung geblieben, bei dem Betroffene bei Tatbegehung zwischen 7 unnd 14 Jahre alt war und sie sich nach jahrelanger Therapie dann im Alter von ca. 25 J zur Erstattung einer Strafanzeige entschlossen hat. Bei ihr kam allerdings erschwerend hinzu, dass die Familie, insbesonder auch die Mutter, sich von ihr abgewendet hatte. Allein durch ihre Opferzeugenaussage kam es zur Verurteilung.

12

Puh, das ist hart. Mein erster Gedanke war: Kann man vielleicht die Frauen von damals ausfindig machen? Okay, die haben sich wahrscheinlich auch schuldig gemacht, aber vielleicht wurden sie auch von deinem Ex bedrängt? Ganz ehrlich, welche Frau macht so etwas freiwillig mit???
Jedenfalls wären das Zeugen.

19

Im Falle Höxter war die Frau ganz groß Mit dabei. Es gibt auch so viel kranke Weiber