Katzen züchten-siehe Beitrag anmama

Hallo zusammen!

ich habe als ehemaliger Katzenzüchter, mit großem staunen den unten stehenden Beitrag verfolgt.

anmama, ohne Wertend zu sein, warum suchst Du dir ein Tier aus, das im Idealfall, 15-20 Jahre alt wird und so lange mit dir lebt, im Internet aus, ohne das du sie je gesehen hast?
Ich persönlich kaufe gerade wieder 2 Katzen-für die eine fahre ich 900km, für die andere 1200km....(ein Bewerbungsgespräch, 1x Anzahlung und Kennenlernen, 1x abholen)

Ein Züchter, der ohne Papiere verkauft, ist kein Züchter-er ist schlichtweg ein "Vermehrer", der keiner Kontrolle unterliegt........da gehe ich persönlich lieber ins Tierheim....

Bevor ihr euch an die Gurgel geht und euch weiter als "Weiber" betituliert, habe ich mir kurz die Mühe gemacht und euch was zur Information hier einkopiert.

Finanzamt:

Einkünfte aus der Katzenzucht sind wie andere Einkünfte selbstverständlich einkommensteuerpflichtig. Viele Züchter sind der Auffassung, dass sie für die Mühe und Entbehrung, die sie auf sich nehmen, wenigstens die Einnahmen ungeschmälert für sich behalten dürfen. Dem ist natürlich nicht so. Auch noch so viel Aufopferung ändert nichts an der Einkommensteuerpflicht. Wer eine mühevolle und entbehrungsreiche berufliche Tätigkeit hat, würde sicher auch nicht auf die Idee kommen, deshalb seinen Lohn steuerfrei erhalten zu dürfen.

In der Steuererklärung sind die Gewinne in der GSE-Anlage unter Einkünfte aus Gewebebetrieb anzugeben. Wichtig ist, dass der Gewinn einzutragen ist. Von den Einnahmen aus dem Verkauf der Kitten sind sämtliche Ausgaben abzuziehen, nicht nur die für Futter, Kratzmöbel, Kuschelhöhlen, Katzenspielzeug, den Tierarzt, den Vereinsbeitrag und die Stammbäume, sondern auch für die Ausstellungen einschließlich Anfahrt, Hotelkosten und Verpflegungsmehraufwendungen. Wer dies nur akribisch macht, wird schnell darauf kommen, dass seine Katzenzucht doch ein ziemliches Verlustgeschäft ist.

Es bringt andererseits nichts, die Verluste in der Steuererklärung anzugeben. Früher akzeptierte das Finanzamt unter dem Begriff der Liebhaberei Verluste aus Tierzucht nicht. Das bestätigte letztlich der Bundesfinanzhof, in der er dies in einem Grundsatzurteil einem Arzt vor Augen führte, der sich verlustreich als Pferdezüchter betätigt hatte. Jetzt sind gemäß § 15 Abs. 4 EStG Verluste aus gewerblicher Tierzucht weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb, noch mit anderen Einkunftsarten ausgleichbar. Sie lassen sich nur in das letzte Jahr zurück- bzw. in die kommenden vortragen, so dass sich das Finanzamt des Begriffs der Liebhaberei in der Tierzucht gar nicht mehr zu bedienen braucht.

Wer weiß, dass seine Katzenzucht keinen Gewinn abwirft, sollte dies dennoch seinem Finanzamt formlos mitteilen. Ich habe darauf hin ein Schreiben erhalten, dass "von einer steuerlichen Erfassung meines Gewebes abgesehen werden könne." Besser so, als wenn das Finanzamt von sich aus kommt.

Noch etwas: Tierverkäufe sind umsatzsteuerpflichtig. Allerdings besteht eine Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG), die unter Hinzurechnung der (fiktiven) Umsatzsteuer im letzten Jahr lediglich bis zu € 17.500 umgesetzt haben und im laufenden voraussichtlich nicht über € 50.000 kommen werden. Vorsicht allerdings, wer mehrere kleine Geschäfte betreibt. Hier müssen für die Beurteilung alle Umsätze zusammengerechnet werden. Wer z. B. eine Photovoltaic-Anlage betreibt und auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichtet, um sich Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen, der muss dann auch beim Verkauf seiner Kitten Umsatzsteuer abführen.


Veterinäramt:


Oft wird sich darüber beschwert, dass den Katzenvermehrern, die ihre Zuchtkätzinnen außerhalb jeder Zuchtregeln ausbeuten, von staatlicher Seite kein Einhalt geboten wird. Dem ist nicht so. Allerdings treffen, was sicher nicht jedem bewusst ist, die gesetzlichen Regeln auch die in Vereinen organisierten Züchter, da die Vereine selbst keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen können.

Im Tierschutzgesetz findet sich der Begriff der "gewerbsmäßigen Zucht", der nicht mit dem der "gewerblichen Zucht" im Sinne der Gewebeordnung verwechselt werden darf. Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 a und b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere, züchten oder halten bzw. mit ihnen handeln will. Zuständige Behörde ist das örtliche Veterinäramt. Bei Antragstellung müssen Angaben zur Tierart, der verantwortlichen Person sowie zu den Räumen und Einrichtungen gemacht werden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die verantwortliche Person über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügt, was vom Veterinäramt in einem Fachgespräch zu prüfen ist, die Person zuverlässig ist und die Räume und Einrichtungen eine entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. Sie kann befristet und unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

Wer züchtet nun gewerbsmäßig? Hier gibt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes unter Punkt 12.2.1.5.1. Auskunft. Gewerbsmäßige Zucht liegt vor, wenn fünf oder mehr fortpflanzungsfähige Kätzinnen gehalten werden oder man fünf oder mehr Würfe jährlich hat. Diese Angaben sind abschließend, so dass für weitere Erwägungen bezüglich von Ausnahmen kein Raum ist. Wer nun meint, er hätte schon immer fünf Kätzinnen oder fünf Würfe pro Jahr, und müsse keine Erlaubnis beantragen, sollte sich die Bußgeldvorschriften vor Augen führen. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis gewerbsmäßig züchtet, dem droht gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 20 i. V. m. Abs. 3 TierSchG ein Bußgeld von bis zu € 25.000. Wer die Grenze der Gewerbsmäßigkeit erreicht und züchterisch ein reines Gewissen hat, sollte sich auch zum eigenen Schutz nicht scheuen, die hierfür erforderliche Erlaubnis bei seinem Veterinäramt zu beantragen.
© 2006 Dr. Frank J. Reuther-Rassekatzen Stuttgart

Wer es bis hier geschafft hat, danke fürs lesen!
Schönen Tag euch....;-)

mihasmorgul

1

Hallo,

danke!!!


LG

Nici

3

Dannke Dir!

LG

mihasmorgul:-D

2

Ach wie schön, dass dies mal wieder thematisiert wird #pro. Man kann gar nicht genug hervorheben, was es bedeutet verantwortungsvoll zu züchten!

Und all diese "Welpenfabrizierer" züchten eben nicht, sie vermehren.

Danke dafür.

Aber dieses Nullwissen über den Umgang mit Lebewesen steckt immer noch in so manchen Hohlbirnen und wird sich so schnell nicht ändern. Denn oft spielt das liebe Geld eine große Rolle.

Und so lange es im Internet mit einem Klick tausend Hunde- oder Katzenwelpen zu kaufen gibt, wird sich nicht viel ändern.


Beim Erwerb eines Tieres gibt es nur zwei Optionen:

1. Option: Tierschutz
2. Option: Zucht aus Verband

Alles andere ist und bleibt unseriös und geht IMMER zu Lasten der Tiere.

LG

4

Danke auch Dir!

Aus Erfahrung kann ich Dir gerne sagen, dass man mit verantwortungsvoller Zucht kein Geld verdient-wie oben geschrieben......

-man bezahlt unter Umständen den Deckkater
-man impft, gegen Schnupfen, Seuche, Chlamydien, evtl. Leykose und Tollwut(in der Zucht auf jeden Fall)
-man entwurmt nicht einfach, man lässt Kot untersuchen
-man macht eine Wurfabnahme beim Tierarzt
-jedes Kitten braucht ein Gesundheitszeugnis( Zahnstatus, Gelenke, Schwanzabtastung, hörfähig, Nabel io, Herz io, Brustkorb io, Augen io, Füße io.......je nach Rasse)
-man chipt
-man lässt die Elterntiere-vor der Zucht untersuchen, ob zur Zucht tauglich,zt Genetisch,
je nach Rasse zb, GSD 4 frei, HCM frei, PKD frei, PK Defizienz frei

-dann erst kann ich Papiere im Verein beantragen.....

die Kosten für akute Tierarztleistungen(evtl Kaiserschnitt, Krankheit),Futter, Möbel, Kinderstube ansonsten, sind hier nicht einberechnet.

Geschweige denn, die Kosten für Ausstellungen(Fahrten, Hotel, Arbeitsaufwand.....Faktor Zeit....) und Genetikseminare....das man weiß, was man da eigentlich macht.

Ich habe eigentlich nie was verdient -nix- das ist Liebhaberei an der Sache und der Rasseerhaltung.
Am meisten die Liebe zum Tier , bzw der Charaktereigenschaft der Rasse(ich habe sie alle gerne!)

Somit sind 750-1300E nichts für ein Tier, denn ich betreibe enormen Aufwand um gesunde, schöne Tiere zu erhalten.....

Vielleicht kommen nun einige zum Nachdenken und nicht nur zum schimpfen.#gruebel

Wir sind stolz auf das was wir leisten und geleistet haben.

Unsere Rasseschleicher waren und sind für uns der Ausgleich zum Tierschutz-

Wir nehmen, alte Katzen, junge, Kitten ohne und mit Mami auf, versorgen sie und geben ihnen das Beste(möglichst) mit auf den Weg. Stellen Fallen, kastrieren, vermitteln. Mehr kann man nicht leisten- nur immer wieder an den gesunden Verstand der Menschen appelieren.

So, nun muß mein zweibeiniges Kitten(lach) ins Bad und Bett.

schönen Abend,
mihasmorgul

5

Dieses Thema wird sich wohl nie ändern.

Ich kann nur von der Seite des Tierschutzes sprechen, aber da gibt es immer ähnliche Situationen.

Das ein Tierschutzhund nicht umsonst abgegeben wird, erscheint vielen als unseriös. Das Tierheim würde sich an den knappen 400 Euro (Preis aktuell für eine Hündin) bereichern, denn es bekommt das Tier entweder umsonst oder knöpft dem Vorbesitzer auch noch Geld ab. So die Sichtweise vieler Leute.

Unser Tierheim betreut alle Tiere ausnahmslos 4 Wochen nach Abgabe vom eigenen Tierarzt. Kostenfrei. Spezialfutter bei Krankheit oder Allergie gibt gratis.

Impfungen, Operationen, Kastrationen werden zu Lasten des Tierschutzes übernommen.

Tiere aus dem Auslandstierschutz werden über Flugpaten eingeflogen. Alle Kosten des Fluges plus Dokumente für die Reise trägt der Tierschutz. Kommt ein Flieger um 0:30 Uhr am Flughafen in DE an, steht ein Mitarbeiter des Tierschutzes bereit, um die Tiere in Empfang zu nehmen. Alles ohne Kosten für die Flugpaten...

Es ist traurig, dass diese Mühe und Arbeit, die man in ein Lebewesen steckt, oft nicht beachtet wird.


LG