Hund von mutter übernehmen?

Hallo
der Hund ist auf meine mutter angemeldet.mein Vater ist 2007 mit 70 Jahren gestorben.meine Mutter hat sich den hund 2010 angeschafft und er wird dieses Jahr 10 Jahre alt.er ist vor 14 Tagen 75 geworden.heute wurde bei ihr krebs festgestellt und weil sie nicht mehr weiß wie lange sie sich um ihren hund kümmern kann will sie den hund an mich abgeben.ich wäre an sich bereit dazu den hund aufzunehmen.nur Frage ich mich geht das überhaupt?muss ich dann auch den Hundeführerschein machen weil ich selber noch nie einen Hund hatte(ich wohne in Niedersachsen)?wie kann man den hund auf mich ummelden?
Falls es wichtig ist der Hund ist ein Jack Russel

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Korrektur:Sie(meine Mutter) ist 75 geworden

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Ich finde es toll das du den Hund deiner Mutter übernehmen willst.
Ob du einen Hundeführerschein brauchst weiß ich nicht.
Bei uns in Österreich braucht man für einen Jack Russel keinen.
Wichtig ist das die Versicherung auf dich läuft.
Und auch die Daten vom Chip änderst.
Alles Gute für deine Mutter

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Aso du musst zum Gemeindeamt gehen und denn Hund dort auf dich anmelden wegen der Hundesteuer und bei der Gemeinde von deiner Mutter (falls es nicht die Gleiche ist) den Hund abmelden

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Toll das du den Hund übernehmen möchtest!
Soweit ich weiss, muss in Niedersachsen jeder den Sachkundenachweis machen der einen Hund hält - egal welche Rasse.
Schau mal hier: https://www.planethund.com/hundehaltung/hundefuehrerschein-pflicht-niedersachsen.html

Liebe Grüße

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Wie du den Hund an- und abmelden kannst, kannst du telefonisch in den Wohngemeinden deiner Mutter und deiner selbst erfragen.

Den theoretischen Teil des Hundeführerscheins musst du bereits vor der Anschaffung des Hundes ablegen. Dies kannst du z.B. bei einem entsprechenden Hundetrainer. Bis spätestens ein Jahr nach der Anschaffung (Anmeldung) des Hundes musst du die Praxis (mit Hund) absolvieren. Auch das kannst du dann z.B. wieder bei einem entsprechenden Hundetrainer.

https://www.ml.niedersachsen.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/mit-dem-zentralen-register-und-dem-sachkundenachweis-sind-ab-01072013-alle-regelungen-des-hundegesetzes-in-kraft-93854.html