Schwanger und trotzdem in der Bundeswehr? Wer kennt sich aus?

Halli hallo!

Ich bin ungeplant schwanger geworden (trotz Verhütungsstäbchen) habe mich aber in der Bundeswehr (da ja ungeplant) für 8 Jahre verpflichten lassen.

Ich bin alleinerziehnd da der Vater des Kindes abgehaun ist :-[.
Bin also ob so oder so auf das Geld angewiesen und würde sehr gern auch meinen Dienst dort weiter ausüben.

Allerdings ist es auch so, dass ich den Kleinen nicht vernachlässigen will. Er hat doch nur mich.

Ich wollte in der Arbeit noch nicht nachfragen ob es evtl. von dort aus eine Kinderbetreuung gäbe damit er bei mir ist.

-> Ich habe in der Bundeswehr noch niemanden über meine SS informiert auch nicht im Freundeskreis o. ä. (habe Angst davor nicht mehr für voll genommen zu werden-> zu blöd zum verhüten #bla ihr kennt das ja oder denkt vielleicht auch selbst so ) -> (bin schon in der 21. SSW und so langsam sieht man was #gruebel also sollte mal eine Lösung auf den Tisch. Problem ist bloß egal wie ich es drehe und wende ich finde KEINE #heul)

#danke für eure Antworten

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hallo #liebdrueck

also die können dich soweit ich weiß nicht einfach rausschmeissen, denn du hast auch bei der bundeswehr kündigungsschutz, es ist ja in dem sinne dein "arbeitsvertrag". ich glaube das ist sogar das beste was dir passieren konnte, also sag denen bescheid bevor sie selbst etwas merken. ich glaube die bundeswehr ist gegenüber familien noch sozialer als jeder andere betrieb.

lg und herzlichen glückwunsch #liebdrueck

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Hallo,

ich habe mich mit diesem Thema ebenfalls beschaeftigt, da ich beim Bund studieren wollte und mich somit 17 Jahre haette verpflichten muessen #augen.
Dass innerhalb dieser 17 Jahre irgendwann Kinderwunsch aufkommt ist ja sehr wahrscheinlich, deshalb hatte ich mich damals darueber informiert.
Also erst einmal kann ich Dir folgenden Link empfehlen, in dem viele nuetzliche Informationen stehen :

http://www.bundeswehr.de/portal/PA_1_0_LT/PortalFiles/C1256EF4002AED30/W268SJ8M971INFODE/Info+zur+sozialen+Absicherung+von+Soldatinnen.pdf?yw_repository=youatweb

Dann wuerde ich Dir ebenfalls anraten, schnellstmoeglichst zu einem Truppenarzt oder so zu gehen, da Du ja in der Schwangeschaft Sonderregeln bzgl. Diensten etc hast, die Du in Anspruch nehmen solltest !

Dir alles Gute

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ein fehler und dummheit ist - wenn geld verloren wird (fehler) und dem unendlich nachgetrauert wird (dummheit) - geld ist ersetzbar!!!!!

in zusammenhang mit neuen leben derartige begriffe - da geht mir die hutschnur hoch! das ist lebensverachtung!

neues leben - egal wo wie wann und WARUM - und auch wie lange - ist


- NIE ein fehler

- NIE eine dummheit



oder betrachtest du deine existenz als fehler und dummheit?


dann ist die gesamte menschheit ein einziger fehler und dummheit.


du sollst nunmal jetzt schwanger sein - um eine lebenskrise zu bewältigen - ist der ganz normal lebensplan - wie für DIE die keine kinder bekommen - die sollen IHRE lebenskrise bewältigen.


und vorallem:


es nimmt dir in keinem falle - in keiner situation und in keiner freude oder trauer auch nur ein einziger mensch die verantwortung ab um das durch zustehen.

allerdings als anmerkung:

wenn dein gedanke bei ungeplanten ss so ist - dummheit fehler etcpp - dann ist es selbstverständlich das du angst davor hast deine eigenen beurteilung zu erhalten. du musst ja dann auch so von dir selber denken.

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Meine Schwägerin ist bei der Bundeswehr, hat in der Zeit zwei Kinder bekommen. Das Erste konnte sie noch mit zum Dienst nehmen, aber nur aufgrund ihres Ranges und der Sympathien der Kollegen (also quasi Vitamin B), beim Zweiten sah das dann schon anders aus, da wurde ihr diese Unterstützung nicht zuteil.

Ich sehe aber auch nicht so wirklich dein Problem, du kannst doch ganz normal für ein Jahr Elternzeit nehmen und dann geht dein Kind entweder in eine KiTa die so kleine Krümel aufnehmen (und das sind ja immer mehr) oder du musst halt in dem Jahr versuchen, eine passende Tagesmutter zu finden.

Auf jeden Fall, musst du umgehend die SS mitteilen, weil du gewisse Sachen im Dienst nämlich gar nicht mehr machen darfst, die BW nimmt das sehr genau.

Und zu dem Problem, dass du Angst hast, nicht mehr ernst genommen zu werden... also entweder hast du dir da Respekt verschafft, dann ändert auch eine SS nichts daran, oder halt nicht, aber dann brauchst du so oder so ein dickes Fell.

Gruss
pupsismum

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Hallo!

Nur falls es DIch interessiert: der Bundesgerichtshof hat gerade einen Arzt, der einen Fehler bei der Verhütungsbehandlung (IMPLANON) gemacht hat - d.h. die Patientin ist trotzdem schwanger geworden - dazu verpflichtet, bis zum 18. Lebenjahr des Kindes einen monatlichen Kindesunterhalt von 500,- EUR zu zahlen.

Ich würde mal zum Anwalt gehen!

Grüße, das teufelchen

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Hallo,

du solltest schnellstmöglichst deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren.

Wenn das Kind da ist, kannst du ganz normal in den Erziehungsurlaub gehen und dich um eine geeignete Kinderbetreuung kümmern.

Wenn das Kind in Krippe oder Kindergarten untergebracht ist, gehst du wieder zum Dienst. Ich weiß, dass das gut funktioniert, da ich eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern kenne, die auch beim Bund ist.

LG Marion

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hallo,

ich bin selbst offizier bei der budeswehr und bin momentan im erziehungsurlaub.

du bist verpflichtet in den ersten drei monaten deinen disziplinarvorgesetzten über deine schwangerschaft zu informieren. gut die sind ja jetzt schon rum. dir darf duch deine schwangerschaft kein nachteil entstehen. also du brauchst keine angst haben, dass man dich rausschmeißt!
du solltest nur so schnell wie möglich in den sanbereich gehen, und ein 90/5 bzgl. schwangerschaft machen lassen. das ist dann sozusagen dein ärztl. attest. weil du auch während der schwangerschaft unter speziellem schutz stehst. desweiteren steht da dein vorauss. ET drin, nach dem sich der Mutterschutzzeitraum bemisst. das ist also ganz wichtig. du kannst ja sagen, du hast es jetzt erst rausgefunden, dass du schwanger bist, oder je nachdem wie dein verhältnis mit deinem chef ist sagst du ihm die wahrheit. normalerweise müsste er das verstehen. es gibt allerdings auch andere....ich kenne deinen chef ja nicht.

fakt ist, dass dich weder jemand entlassen kann noch sonst was. ich weiß ja jetzt nicht ob du uffz oder fw-laufbahn machst und wie es mit deinen lehrgängen aussieht. normalerweise machst du die dann nach deiner elternzeit.

bzgl. elternzeit greift für dich ja nie neue regelung. d.h. du bekommst 68% deines nettogehalts nach dem mutterschutz (da bekommst du ganz normal dein gehalt) wenn du länger als 6 monate in erziehungsurlaub gehst, ist der dienstherr nicht verpflichtet dich wieder dort einzusetzen wo du warst sondern kann dir theoretisch eine gleichwertige stelle irgendwo geben. das solltest du bedenken. die bundeswehr hat innerhalb von kasernen keine möglichkeit zur kinderbetreuung. ausnahme ist die unibw in münchen, wobei diese einrichtung auch zivil ist. d.h. du wirst dir eine tagesmutter zulegen oder eine krippe suchen müssen. das muss ich auch.


bei weiteren fragen, kannst dich gerne an mich wenden.

lg
jekyll

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Hallo, jeder Standort hat einen Sozialberater, entweder eine Sozialarbeiterin oder eben einen Mann- Der/die informiert Dich über alle Möglichkeiten, Gesetze usw.
Aber - zuerst in den SanBereich mit Dir - aber schnell - Du brauchst Deine 90/5 !!!! Oder willst Du noch über die Hindernisbahn oder mit Gepäck Leistungsmarsch machen ?#schwitz
Alles Gute für Dich und Dein Kind - und keine Sorge - in jedem Standort gibts ein paar Schwangere - die sind schon nichts Besonderes mehr, arbeite selber beim Bund.