Muss ich zahlen ? Oder übernimmt es die Kasse?

Hallo ihr lieben ... bin frisch schwanger und habe morgen ein Beratungsgespräch für meinen Abbruch. Wer zahlt das denn ? Und wie viel ?

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Das habe ich auf profamilia gefunden.

Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann nur ein kleiner Teil der Kosten mit Krankenschein abgerechnet werden, nämlich

ärztliche Beratung vor dem Abbruch,ärztliche Leistungen und Medikamente vor und nach dem Eingriff, bei denen der Schutz der Gesundheit im Vordergrund steht

Die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Die von Ihnen zu tragenden Kosten belaufen sich auf ungefähr 200 bis 570 € je nach Praxis, Methode und Versicherung. Bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus müssen Sie einen Tagessatz selbst bezahlen.

Verfügen Sie nur über ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.216 € netto; für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Grenze um 288 €, ebenso bei Mietbelastungen von mehr als 356 €, maximal bis 356 Euro), können Sie jedoch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem Sie leben, übernommen, den Antrag müssen Sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Sie müssen die Kostenübernahme noch vor dem Abbruch bei Ihrer Krankenkasse beantragen und sich schriftlich zusagen lassen. Die schriftliche Zusage benötigen Sie für den Arzt (die Ärztin), der (die) den Eingriff durchführen soll.Sie brauchen den Abbruch nicht zu begründen. Die Kasse darf lediglich verlangen, dass Sie Ihre persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse "glaubhaft machen".Ob die Kasse die Kosten des Eingriffs übernimmt, hängt ausschließlich von der Höhe Ihres eigenen Einkommens und Vermögens ab. Das Einkommen Ihres Ehemannes, Ihrer Eltern oder anderer Unterhaltspflichtiger spielt keine Rolle.

Auch wenn Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie die Übernahme der Kosten des eigentlichen Eingriffs bei einer gesetzlichen Kasse Ihrer Wahl an Ihrem Wohnort beantragen. Voraussetzung ist,

dass Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb der gesetzlichen Grenzen liegen oderdass Sie z.B. Sozialhilfe beziehen oder Asylbewerberin sind.

Genauere Informationen über die Einkommensgrenzen im Einzelfall und über das Verfahren können Sie in den anerkannten Beratungsstellen oder bei einer Krankenkasse erhalten.

Wenn Sie nach dem Abbruch krankgeschrieben werden, haben Sie Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung. Ebenso wie in anderen Krankheitsfällen sind Sie nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber den Grund Ihres Fehlens zu nennen.

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Das ist Einkommensabhängig.

Es muss ein Kostenübernahmeantrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden.

Liegt man drüber muss der Betrag (400-600€) selber bezahlt werden - Bar oder mit Ec Karte.

Mit freundlichen Grüßen

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Du gehst mit deiner Bestätigung vom Frauenarzt und dem Beratungsschein zur Krankenkasse und fragst nach der Kostenübernahme für den Eingriff. Je nachdem wie viel du verdienst und welche ein und Ausgaben du hast genehmigen sie dir den Abbruch oder du zahlst ihn selber. Medikamentös zwischen 300/400 und chirurgisch zwischen 400/600 Euro.
Lg

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Hallo

Das Beratungsgespräch kostet nichts. Die Abtreibung wird übernommen, sofern Dein Einkommen maximal EUR 1'216.-- beträgt. Hast Du Kinder oder ist Deine Miete hoch, kann dieser Maximalbetrag sogar noch erhöht werden.
Stelle einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse und zwar vor der Abtreibung.
Eine Abtreibung ist dann mit einer Bedenkfrist von 3 Tagen nach der Beratung möglich.
Wünsche Dir alles Gute.

Freundlichen Gruss

tm

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Vielen lieben Dank für deine Antwort

Lg

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Im Internet findest du einen Antrag bei deiner Krankenkasse. Du musst ausfüllen was du verdienst.Ich habe z.b kein Eignes Einkommen da wird es übernommen. Das Einkommen deines Mannes zählt nicht.
Alles gute

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Das alles kannst du auch im Beratungsgespräch heute genau für dich erfragen. Die Regelungen sind von Land zu Land verschieden. Hier schreiben ja auch Schweizerinnen und Österreicherinnen. Aber klar, da du überhaupt ein Beratungsgespräch hast, wird es wohl Deutschland sein, weil es da vorgeschrieben ist.
Aber was ist darüberhinaus dein Problem? Dein nickname macht so völlig entgegengesetzte Gefühle zwischen Amok und "te amo". Auch google versteht es so und da habe ich mir grade ein Musikvideo unter te amok angehört ... voller Liebe und Sehnsucht. Was ist es wohl bei dir?
In deiner Frage ist die Frage nach dem Geld obenauf. Sind noch Fragen darunter, nimm die Gelegenheit dazu beim Beratungsgespräch wahr.
Geld ist manchmal nicht das größte Problem, nicht bei einem Abbruch und nicht bei einem Kind. Du bist frisch schwanger, schreibst du. Geh´ alle Möglichkeiten durch und nimm dir die Zeit dafür, die du brauchst. Auch das zu bedenken, was du dir wünschen würdest oder gewünscht hättest. Daraus kommt ja die Kraft, um unser Leben weiter zu führen. Das wollte ich dir gerne sagen.

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Danke für deine Antwort... es sollte tatsächlich " Te Amo " heißen... mein Handy hat es aber nicht richtig geschrieben bzw die blöde Korrektur.

Hatte mein Beratungsgespräch heute und es ist alles geklärt ...

Es ginge mir nicht ums Geld.. wollte es aus reiner Interesse mal nachfragen wie sowas abläuft, da es mein 1. Abbruch ist den ich durchführe.

Lg

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Liebe Te Amo

Du bist frisch schwanger. Überstürze nichts und überlege dir, was du wirklich möchtest.
Was sind denn die Gründe, über einen Abbruch nachzudenken? Hat dir das Beratungsgespräch nicht geholfen, eine Fortsetzung der Schwangerschaft zu erwägen?
Möchtest du mal Kinder? Manchmal läuft das Leben anders als geplant. Ich wünsche dir, dass du die überraschende Schwangerschaft noch annehmen kannst.

Lieben Gruss!

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