Kind nach Geburt dem Vater geben? geht das und wie?

Hallo ihr lieben,

Ich frage für eine Freundin.

Sie ist schwanger in der 17ssw und hat einen fast 4 jährigen Sohn der bei ihr lebt und auch weiterhin leben soll.

Der Partner der vor allem das zweite Kind wollte hat sich nun vor 3 Wochen getrennt. Sie wollte eigentlich kein zweites Kind hat sich aber ihm zuliebe dafür entschieden. Tja nun die Trennung und für einen Abbruch zu spät.

Sie möchte das Kind aber nicht bei sich aufwachsen lassen.

Daher hat sie gefragt ob man das Kind direkt nach der Geburt zum Vater geben kann? Auch das sorgerecht möchte sie eigentlich nicht. Kann man das als Mutter direkt abgeben? Weil in Deutschland hat man das bei volljährigkeit als Mutter ja (leider) automatisch.
Kontakt möchte sie zum jetzigen Zeitpunkt auch keinen mit dem Kind haben.
Zum Sohn wird der Vater wohl einen "standartumgang" haben, also jedes zweite wochenende. Die Mutter möchte aber in Zukunft nicht wirklich Kontakt zum zweiten da sie es momentan komplett ablehnt. Zahlen wird sie sobald sie ihr Studium fertig hat, sowie der Vater ja auch für seinen Sohn zahlen muss.


Ich hab bei dem Thema aber absolut keine Ahnung und zu einer Beratungsstelle möchte sie eigentlich nicht wirklich wegen der frage.

Kennt sich da jemand hier aus? Sonst ist es ja eher umgekehrt aber da ist die Rechtslage mit sorgerecht und allem ja auch eine ganz andere.

Vielen Dank schon mal

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Super, dass sich deine Freundin entschieden hat dem Kind Leben zu schenken.

Ich kenne viele Adoptivkinder, die sich doch sehr freuen am Leben zu sein und ihren leiblichen Müttern dafür dankbar sind. Die Adoptiveltern sind es auch!

Wenn sie das Kind nicht haben möchte und der Vater möchte es haben, sollte das kein Problem sein. Wenn sie noch nicht volljährig ist, wird sich das Jugendamt einschalten. Die prüfen dann, ob der Vater ein Kind betreuen kann. Wenn ja freut sich das Jugendamt, dann müssen die nicht Zeit und Geld für das Kind ausgeben.

Sie kann sich entscheiden, ob sie mit dem Kind in Kontakt bleiben möchte. Sollte sie sich nach der Geburt entscheiden, dass sie das Kind doch behalten möchte, hilft ihr der Staat da auch. Besonders Studentinnen bekommen viel Hilfe. Meine Freundin hat ihr Studium auch als alleinerziehende Mutter von 2 Kindern abgeschlossen.

Das schöne für die Mutter ist, da das Kind lebt, hat sie alle Optionen offen. Kind behalten, Kind zum Vater, Adoption......

Super, dass du deiner Freundin hilfst. Es gibt viele Organisationen z.B. Diakonie, Jugendamt, Profemina (besonders nett)..... die deiner Freundin auch gerne professionell helfen und ihr noch andere Möglichkeiten aufzeigen können.#herzlich

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Ich finde es auch schön, daß dieses Kind leben wird, aber sorry, die Frau hat sich nicht dafür "entschieden", sie hatte keine Wahl da es für Abtreibung bei der Trennung zu spät war...

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Du kannst immer abtreiben. Wenn du sagst "entweder sie entfernen das Kind auf der Stelle oder ich bringe mich um", haben die keine andere Wahl, weil Gesundheit der Mutter vor Gesundheit des Kindes steht.

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Ja, es geht. Aber vlt. ändert sich noch ihre Meinung, sie hat ja noch über 20 Wochen Zeit

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Ja natürlich kann es sein das sie ihre Meinung noch ändert. Sie wüsste nur einfach gerne WIE es dann genau ablaufen würde und müsste wenn sie es so machen möchte. Also was genau gemacht werden muss.

Weist du denn wie es dann genau gehen würde?

LG

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Wenn sie bei der Geburt noch minderjährig ist, braucht das Kind einen Vormund. Das können die Eltern der Mutter sein, eine vertraute geeignete Person oder ein Vormund vom Jugendamt. Der sorgt dafür, dass für das Kind ein sicheres Umfeld besteht. Ich würde deiner Freundin raten schon vor der Geburt möglichst viel Hilfe zu bekommen und von verschiedenen Organisationen. Dann kann sie in Ruhe entscheiden, was das Beste für sie und das Kind ist. Wenn sie sich vor der Geburt für Adoption entscheidet, kann sie das nach der Geburt ohne Probleme wieder rückgängig machen.

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Sie gehen zum Jugendamt, beurkunden vor der Geburt die Vaterschaft und das gemeinsames Sorgerecht und dann nimmt der Vater nach der Geburt sein Kind mit.

Da muss auch niemand mit dem Jugendamt drüber sprechen. Er beantragt dann noch die Elternzeit und Elterngeld. Und gut ist es.

Er ist ja kein Elternteil 2. Klasse.

Nur das mit der Abgabe ihres Sorgerechts würde ich anfangs nichts forcieren. Das kann sie später immer noch tun. Sie kann ihm aber eine Vollmacht erteilen, für Alles, was wichtig ist.

LG

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Was für eine ekelhafte alte. Hoffentlich geht das mit dem Baby

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Huhu,
also grundsätzlich wurde hier bezüglich der Regelung mit dem Vater ja schon einiges geschrieben.
Ich möchte aber mal zu bedenken geben, dass da ja noch ein 4 Jährigen Bruder ist, durch den eh Kontakt zum Vater und somit auch zum zweiten Kind bestehen wird.
Außerdem sind 4 Jährige nicht blöd. Er wird Fragen stellen.
Will sagen: Die Regelung mit dem Vater ist eine Sache. Es sollte aber auch drüber nachgedacht werden wie der Umgang unter den Geschwistern laufen soll.

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Hallo,
ich kann verstehen, dass deine Freundin sehr enttäuscht und verletzt ist.
Vielleicht auch überfordert.
Es hört sich so an als ob sie alles aufs Kind überträgt.
Dabei kann das am wenigsten etwas dafür.
Wenn sie es dem Vater geben will, kann sie das natürlich machen.
Aber es wird sicher nicht leicht, auch für den Grossen nicht.
Letztlich sind die Kinder die Leidtragenden.
Ich würde ihr wünschen, dass sich ihre negativen Gefühle noch verändern.
Schliesslich ist es auch ein Teil von ihr.
Ich hoffe, dass sich die Lage noch beruhigt und sie mit etwas Abstand ihren "Frieden" machen kann.
Soll nicht heissen dass Väter weniger wichtig für Kinder wären.
Ich wünsche ihr Alles Gute.

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Hi,
Ja das geht, der Vater meines Kindes hat nach der Geburt sofort die Betreuung übernommen, ich habe notariell festgelegt, dass er über alle Bereiche des Lebens unserer Tochter alleine entscheiden darf...SchuleWahl Medizinische Entscheidungen, Wohnort.
Er ist mit ihr ins benachbarte Ausland gezogen und ich hab nach 1 Jahr meine elterlichen Rechte komplett abgegeben, das lief übers Jugendamt.
Meine Tochter kennt mich, weiß aber dass ich kein Interesse an ihr habe.
Er wollte das Kind, ich nicht, ich hab mich dazu überreden lassen nicht abzutreiben , und die Schwangerschaft zu ertragen war schon hart genug.
Alles andere war dann seine Sache.
Wichtig ist, dass man klar ist in seiner Haltung damit der Vater weiß woran er ist.

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Rechtlich kenne ich mich da nicht wirklich aus. Dürfte aber schon möglich sein.
Möchte einen anderen Punkt zu bedenken geben.
Ich finde es wirklich schade, dass sie so garkeinen Kontakt zu dem Kind möchte. Ich finde, man hat eine Verantwortung dem Kind gegenüber, auch wenn es nicht bei einem aufwächst. Was denkt sie denn wie sich das Kind später fühlen soll? Der Bruder lebt bei der Mutter und zum 2. Kind will sie garkeinen Kontakt. Das kann schon etwas anstellen mit so einer Kinderseele. Das Kind fragt sich doch immer "wieso möchte meine Mama von mir nichts wissen? Was habe ich falsch gemacht?". Oh je, das ist so bitter. Gibt es andersrum ja leider zur genüge (Vater will keinen Kontakt).
Versteh mich nicht falsch, ich finde es legitim, dem Vater das Sorgerecht zu geben und auch dass das Kind dort aufwachsen soll. Aber dieses "ich möchte keinen Kontakt" finde ich so hart und traurig.