muss ich einen vater angeben nach geburt?

hi

Ich bin schwanger (9.SSW) von einem ONS. Nun ist es so das ich weder den Familiennamen von dem Mann weiß noch wo er wohnt oder her kam.

Wie mach ich das denn da nun nach der Entbindung? Muss ich ihn irgendwo angeben? Ich weiß ja garnix von ihm und meine Versuche ihn zu finden sind gescheitert.

Ich bin so bescheuert :( Da macht man einmal Mist und dann sowas #heul Bitte keine Vorwürfe oder ähnliches, bin mit der Situation schon überfordert genug und weiß selbst das ich absolut Mist gebaut habe.

Danke für eure Hilfe.

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Hallo!

Ja normalerweise solltest du den Vater deines Kindes schon angeben können, damit er in der Geburtsurkunde eingetragen werden kann.

Ohne Vater angeben bekommst du halt auch keine Alimente.

Ich nehme mal an, dass du ihn angeben möchtest, du es aber nicht kannst, da du seinen Namen nicht weißt.

Ich würde an deiner Stelle einfach mal beim Jugendamt nachfragen und auch deine Situation erklären, viel. helfen die dir, ihn irgendwie ausfindig zu machen.

Weißt du denn gar nichts? Viel. findest du ihn dort wieder, wo auch du ihn getroffen hast?

Wünsche dir auf jeden Fall alles Gute, glg Anna

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Hey du, so etwas passiert halt..und du bist nicht die einzige.
Ich würde dem Jamt auch ehrlich gegenüber sein und das angeben, was du hier gepostet hast.

Jedenfalls würdest du H4 für das Kind erhalten (wenn die Voraussetzungen vorliegen).

Wenn du im KH bzw. Standesamt "Vater unbekannt" angibst, kommt das Jamt auf dich zu.
Du könntest aber auch einfach dort mal anrufen.

Ich möchte dir ganz herzlich zu deiner SS und deiner schönen Entscheidung, das Baby zu behalten, gratulieren!

Ich hoffe, du hast fam. Unterstützung?

Ich wünsche dir alles, alles Gute! und deinem Bauchzwerg auch!

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Hey,

erstmal alles Gute zur Schwangerschaft und meinen grossen Respekt, dass du dein Baby behältst! Es wird nicht einfach werden als Singlemama, ich spreche da aus Erfahrung, aber du wirst das schaffen!! Hast du denn Unterstützung aus der familie? Ohne geht das kaum...

Den Vater angeben beim Amt oder sonstwo musst du nicht. Du kannst ja ehrlich sagen, dass du nicht weisst, wie der Vater heisst. Das passiert schon öfter, keine Sorge, sie werden dich dafür nicht verurteilen. Du musst nur glaubhaft machen können, dass du nicht den Vater nur vor Unterhaltszahlungen schützen willst!

Die Geburtsurkunde bekommst du ja beim Standesamt, und wenn du keinen Vater angibst (und sich kein Vater meldet), dann bleibt das Feld "Vater"halt frei!

Ich weiß zwar, wer der Vater meines Kindes ist, habe ihn aber auch nicht eintragen lassen (Dafür musste er ja auch erstmal die Vaterschaft anerkennen).

Etwas anderes ist es mit dem Geld. Du kannst beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Den bekommst du auch ohne Vater, musst aber alles tun, um das Amt zu unterstützen, den Vater ausfindig zu machen. Was ja in deinem Fall ohnehin eher mau aussieht, oder? Aber dieses Geld würde ich auf jeden Fall beantragen.

Was weisst du den alles vom Vater? Wie hast du ihn kennengelernt? Könntest du in einer Fleissaufgabe nicht zb alle Hotels und Pensionen in deiner Stadt nach seinem Vornamen und Übernachtung am xy. des Monats x plus befragen? Oder Taxifahrer befragen? Oder sonst was verrücktes?
Ich glaube, es wäre gut, auf ein paar Frage deines Kindes, die in der fernen Zukunft kommen werden, ein paar Antworten zu haben. Zumindest würde ich nichts unversucht lassen! Hat er vielleicht da wo ihr wart mit Karte gezahlt? Irgendwo Geld abgehoben? Sprach er einen leichten Dialekt, den du grob ner Region zuordnen kannst? Hat er dir irgendwas aus seinem Leben erzählt (Schule, Hobbies, Uni, Job, Arbeitgeber, .......) was dir jetzt helfen könnte ihn zu finden? Irgendwas?

Alles Gute für dich un deinen Mitbewohner :-)

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Guten Morgen und erst einmsl herzlichern Glückwunsch zur SS. Schön, dass Deine Baby leben darf.
Du musst keinen Vater angeben, aber ich an Deiner Stelle würde alles möglich machen den Erzeuger zu finden.
Der Unterhalt von ihm gehört Deinem Kind und schon deshalb sollte man alles probieren ihn zu finden.
Sicher hast Du ihn in einer Disco oder ein anderes Vergnügen getroffen. Geh dort wieder hin, frage 'Freunde und vor allem sprich ehrlich dem JA, vielleicht können sie Dir helfen.
Alles Gute!
Charlotte

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Ich danke euch allen, das ihr so lieb seit und vielen dank für eure Antworten.#liebdrueck

Ich werd denn Vater nicht wieder finden, ich hab ihn auf Teneriffa getroffen. Ich weiß leider garnix von ihm. Habe ihn auch gleich nach der Nacht versucht wieder zu finden aber nix, wie vom Erdboden verschluckt. Er war ein Deutscher, das weiß ich. Aber woher genau, das habe ich Doofe Kuh garnicht gefragt. Mist! :( Ich weiß kein Hotel, nicht mal den Ort wo er genau gewohnt hat.

Ja ich werde das Baby behalten, mir geht es auch weniger um die Geld Sache. Geld habe ich selbst genug, also dem Baby wird es auch sehr gut gehen. Habe einen festen und gut bezahlten Job und ich habe die Möglichkeit die ersten 2 Jahre daheim zu bleiben.

Aber ich bin der Meinung, ich hätte letztens mal im Radio gehört, man muss was angeben da die Väter nun mehr Rechte irgendwie hätten oder sowas in der Art.

Danke für eure Antworten, da bin ich ja froh das es mir wahrscheinlich doch nicht ganz so schwer gemacht werden wird. Hatte schon richtig Angst, weil das kleine dann ja auch angemeldet werden muss und wegen der Geburtsurkunde. Und ich dachte da muss dringend was rein.

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Vater "unbekannt" ist in etlichen Abstammungsurkunden zu finden.

Die REchte des KV sind ja nur dann von Bedeutung, wenn er sie geltend macht (Umgang, gemeins. Sorgerecht).
Da hast du ja nichts zu befürchten.

Nach der Entbindung wirst du im KH nach dem Namen des Kindes und des Vaters gefragt werden, dann meldet das KH die Geburt beim Standesamt, fertig.
Du gibst an , KV "unbekannt", das wars.
Evtl. stellt das Jugamt noch Fragen...

Ich finds schön, dass du so gute Voraussetzungen für dein Kind hast und wer weiss, wie schnell der Richtige kommt, dann hat dein Kind einen Sozialvater.

Einen schönen 3. Advent!

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Den Vater kann man nur angeben wenn er die Vaterschaftsanerkennung, vor der Geburt machen würde, ist dies nicht der Fall ist der Vater unbekannt

Meine Bettnachbarin hatte damals das Kind bekommen und hat dies nicht getan, hatte dann aber den KV angeben und musste wieder ausgetragen werden, da keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. stand dann halt unbekannt drinnen. Der war natürlich sauer immerhin ist er ja wirklich der Vater.

Die beiden waren nämlich nicht verheiratet.

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Deswegen gibt es ja die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt....

Ich war mit meinem Mann bei der Geburt unserer Tochter auch noch nicht verheiratet. Aber er hatte die Vaterschaft anerkannt und hatte auch das halbe Sorgerecht.