Schwangerschaft und nachtdienst

Hallo,
habe im April eine neue stelle als nachtwache angetreten und arbeite nun 1 Woche im Monat. Nun habe ich heute einen Test gemacht der positiv ausgefallen ist. Weiß jemand wie es sich nun mit dem nachtdienst verhält? Muß ich meine Stelle kündigen oder kann ich bis zu einem gewissen termin noch weiterhin im nachtdienst tätig sein? LG betty

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Hallo Betty!

Hier mal ein Auszug aus dem Arbeitsrecht und Mutterschutzgesetz:

Abend- und Nachtarbeit
Schwangere Frauen dürfen ab der achten Woche vor der Niederkunft ab 20 Uhr nicht mehr arbeiten. Sie müssen also ab dieser Zeit weder Abend- noch Nachtschicht arbeiten. Die Arbeitgeber müssen den betroffenen Frauen eine andere gleichwertige Tagesarbeit (zwischen 6 und 20 Uhr) anbieten. Können sie dies nicht, müssen sie ihnen dennoch 80 Prozent des Lohnes bezahlen.


Ich hoffe ich konnte DIr ein wenig helfen!#gruebel

LG
Katharina

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Hallo Katharina,
weißt Du vielleicht auch wie es aussieht mit einer Kündigung, da ich nur einen zeitvertrag über ein Jahr habe.
LG betty

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Hmmm...

Soweit ich weiss, muss Dein Chef diesen Vertrag dann nicht verlaengern.

Aber da bin ich mir nicht so sicher, wie das in Dtld. ist.#kratz

LG
Katharina

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Hallöchen,also ich bin Busfahrerin von Beruf,als ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt habe dass ich schwanger bin(9+2)wurde ich zum Betriebsarzt weitergeleitet.Dar ich überwiegend Frühdienste gefahren habe(also 3h morgens anfangen)hat er mir gesagt dass ich nur noch von 6h-20h fahren dürfte,und Sonn und Feiertags auch nicht mehr.Er sagte aber dass das ab sofort gillt und nicht wenn die Schwangerschafft weiter fortgeschritten ist.Ab dem 4.Monat darf ich eh gar kein Bus mehr fahren,dann muss ich ins Büro.

LG shadowlady

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Hi,

ich arbeite im Krankenhaus und habe jetzt gerade meine Belehrung erhalten: darin darf man als Schwangere generell nicht von 20.00-06.00 ( § 8 Abs. 1 MuSchG ) arbeiten, man darf auch nicht mehr als 5 kg heben #schmoll und sich nicht ständig bücken. ( Wie soll man denn das bewerkstelligen, wenn Du nachts alleine die Patienten betten oder auf die Pfanne setzen sollst ???#kratz )
Steht alles in der Broschüre "Mutterschutz in Krankenhäusern" von der Landesanstalt für Arbeitsschutz ( www.komnet.nrw.de ).
Hoffe, ich konnte Dir helfen.

LG
zwerg3

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Liebe Betty!

Nein, offiziell darfst Du nicht im Nachtdienst tätig sein.

D.h: Wenn Du Deinen Arbeitgeber nicht informierst, dass Du schwanger bist, kannst du straffrei im Nachtdienst weiterarbeiten.
Weiß er jedoch bescheid, muß er Dich in den Tagdienst versetzen!
Ich habe selbst in der Schwangerschaft als Dauernachtwache in Vollzeit gearbeitet, hatte aber keine Beschwerden und auch keinen körperlich schweren Job. Gesagt habe ich es deshalb erst ende der 17.ssw.
Danach mußte ich sofort in den Tagdienst wechseln...#schmoll

Kündigen darfst Du auf keinen Fall, da Dir dadurch einfach zuviel Geld verlohren geht!!!

Wenn Du Angst wegen Deiner Probezeit hast:
<<habe im April eine neue stelle als nachtwache angetreten>>

mußt Du in Deinen Vertrag schauen:
Steht da:
1. Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit
Dann hast Du gewonnen!
Das bedeutet, nach Ablauf der Probezeit geht das Probearbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über, und man kann Dich nicht nach der Probezeit wg. Schwangerschaft kündigen! Bei Dir greift der volle Kündigungsschutz!

Anders:
2. Befristetes Probearbeitsverhältnis

Mit dem Mitarbeiter wird ausdrücklich ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis zum Zweck der Erprobung vereinbart, § 14 Absatz 1 Nr. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Das Probearbeitsverhältnis endet hier mit Ablauf der Befristung, also durch Vertragsablauf. "Soll das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Mitarbeiter unbefristet fortgesetzt werden, müssen Sie mit ihm einen neuen Arbeitsvertrag abschließen."

Das würde aber kein Arbeitnehmer bei einer Schwangeren machen!!! Deshalb wäre es hier ratsam, die Schwangerschaft bis zum Ende Deiner Probezeit und dem neuen Vertragsbeginn zu verschweigen. Das darfst Du.

Gruß Silke
exam. Krankenschwester