Verlängerung der Elternzeit im Öffentlichen Dienst????

Hallo,
wer kennt sich aus, was ich beachten soll, wenn ich eine Verlängerung der Elternzeit im öffentlichen Dienst beantragen will. #kratz
Ich bin Krankenschwester und meine 3jährige Elternzeit läuft Ende November aus, und für meine kleine Tochter habe ich keinen Kindergartenplatz bekommen. #heul
Jetzt bin ich natürlich am überlegen, wo ich die Verlängerung als erstes beantrage und ob das jetzt noch geht??? #gruebel
Hoffentlich kennt sich jemand von Euch aus: Wo, was, wann...
ich beantragen muss. #schwitz

Danke schon mal #danke
Irmi

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Hallo,

Elternzeit geht doch max. 3 Jahre, danach kann man doch gar nicht verlängern.... #kratz

LG
anastacia + Ben (15.03.2006)

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ja nur max. 3 Jahre.
Was du machen kannst Teilzeitstd. bei deinem Arbeitgeber beantragen, wenn du nicht voll arbeiten gehen willst.

Keinen Kindergartenplatz? Muss halt eine Tagesmama her, für die Stunden die du arbeiten gehst...

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Hallo Irmi!

Eine Kollegin von mir (bin Erzieherin und bei der Gemeinde angestellt) hat die Elternzeitverlängerung beim Bürgermeister als direktem Chef beantragt. Ihre Elternzeit wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Ich weiß allerdings nicht, ob das Kulanz unseres Bürgermeisters war oder ob man ein Recht darauf hat.

Grüße aus dem Allgäu :-)
Michaela

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Hallo Irmi, gilt bei euch BAT oder TVÖD? In fast allen Tarifverträgen für den ö. D. gibt es die Möglichkeit unbezahlten Sonderurlaub zu beantragen, nach BAT max. 12 Jahre (aber solange wirst du hoffentlich nicht auf nen Kitaplatz warten müssen!) Denn Elternzeit sind wirklich nur 3 Jahre, danach ist das vorbei. Sonderurlaub ginge aber.
Im Zusammenhang mit Kindererziehung wird der Sonderurlaub auch fast immer gewährt, es sei denn du wärst sehr spezialisiert und es gäbe keine Vertretung für dich. Frag mal deine Personalstelle, Personalrat oder so.
Liebe Grüße,
Kathi :-)

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Hi Irmi,
das ist keine Verlängerung der Elternzeit, sondern heißt dann Beurlaubung.
Frag' doch einfach bei deinem Arbeitgeber oder bei dem Amt von dem Du deinen Lohn bezogen hast bzw. von dem Du Kindergeld bekommst.
Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und eine Kollegin von mir hat nach 16 Jahren wieder bei uns im Amt angefangen. Sie war beurlaubt und nicht gekündigt.
Ich bin nicht in der Situation, aber ich habe vor kurzem auf der Internetseite http://www.stmf.bayern.de/default.asp?url=oeffentlicher_dienst/info_beschaeftigte/gesehen, das man sich eine Broschüre zu Elternzeit und Beurlaubung bestellen kann.
Ach ja, ich glaube es ist auch ein Unterschied ob du bei der Stadt oder beim Staat angestellt bist.
Aber ich würd' echt beim Arbeitgeber nachfragen.

Liebe Grüße
Nici

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'tschuldigung, wenn du den Link anklickst, musst Du das "gesehen" löschen, dann kommst Du auf die Seite die ich meine.

Nici