Kaputt gemachtes Spielzeug bei Tagesmutter ersetzen?

Unsere Tochter (2,5 Jahre) hat bei der Tagesmutter einen sehr alten und schon geflickten Plastikroller kaputt gemacht, eine Radaufhängung ist abgebrochen :-(. Der gleiche Roller ist noch einmal vorhanden.
Jetzt sollen wir einen neuen Roller kaufen. Wir werden natürlich einen besorgen, weil wir keinen Ärger möchten.
Trotzdem würde mich interessieren, ob ihr findet, dass das gerechtfertigt ist #gruebel.

2

Als Tagesmutter wird sie hoffentlich eine ordentliche Versicherung haben.

Einen alten klapprigen Roller würde ich sicher nicht durch einen nagelneuen ersetzen. Maximal den Zeitwert des Gefährt, der wahrscheinlich schon bei 0 liegt,so wie du ihn beschreibst.

36

Das mit der Versicherung dachte ich mir auch.
Und auch abgesehen davon kann die es wohl von der Steuer absetzen?

1

Nein, selbst wenn der Roller neu wäre.

3

Es ist gerechtfertigt, etwas kaputt Gemachtes zu ersetzen.
Wenn du also den gleichen „geflickten“ Roller nicht findest, muss ein neuer her.
Sehe es als eine Spende für die Kinder. Der hält dann hoffentlich länger 😉

4

Rechtlich gesehen musst du gar nichts zahlen. Deine Tochter ist nicht deliktfähig und kann gar nicht für einen Schäden haftbar gemacht werden.
Allenfalls kann hier eine unterlassene Aufsichtspflicht vorliegen. Das kann ja aber ebenfalls nicht Dir angelastet werden, da sie ja unter der Aufsicht der TaMu war.
Somit bist du rechtlich raus.
Moralisch kann man es sicher anders sehen. Wenn der Roller aber in so einem maroden Zustand war, wie du ihn beschreibst, also klar war, dass er demnächst sowieso seinen Geist aufgegeben hätte, würde ich auf keinen Fall einen neuen Roller kaufen, max einen gebrauchten.
Und was heißt, Deine Tochter hat ihn kaputt gemacht? Hat sie ihn bewusst zerstört oder ist er beim Benutzen einfach aufgrund des Alters des Rollers kaputt gegangen und wäre dies bei jedem anderen Kind auch passiert? Es kann nicht sein, dass sich die Tagesmutter peu à peu dich die alten Spielgerätschatten von den Eltern ersetzen lässt.
Die eleganteste Lösung ist wahrscheinlich, den Schäden deiner Haftpflicht zu melden -einige prüfen bis zu einem gewissen Betrag nicht, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben- und dir den Schäden abzuwickeln.
Einen neuen Roller würde ich nur kaufen, wenn er ca 20€ kosten würde, dann wäre es mir eher Wurscht.
LG

7

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort :-)
Die Tagesmutter hat unsere Tochter nicht dabei gesehen. Es ist ihr erst nach dem Abholen aufgefallen und sie ist der Meinung, dass es unsere Tochter war, weil die anderen Kinder kleiner sind.
VG #winke

12

Na also in dem Fall würde ich ihn schon grad 3 x nicht ersetzen! Mal davon abgesehen gehe ich davon aus, dass die Tagesmutter dafür bezahlt wird, auch Spielzeug zur Verfügung zu stellen, richtig? Oder ist das im Vertrag explizit ausgeschlossen? Andernfalls geht es für mich wie in die Richtung 'Mietwohnung'. Ein Objekt wie z.B. Herd wird zur Miete zur Verfügung gestellt und muss demnach vom Vermieter unterhalten werden. Erst Recht wenn es wegen Altersschwäche kaputt geht.

Aber eben, Recht haben und Recht bekommen sind ja dann wieder 2 Paar Schuhe, ich gehe mal davon aus dass ihr keinen Streit mit der TM wollt und auf sie angewiesen seid? Dann müsst ihr wohl oder übel in den sauren Apfel beissen... Schade

weitere Kommentare laden
5

Hallo,

einen neuen würde ich nicht besorgen. Evtl. einen ähnlichen, gebrauchten Roller zwischen 10 und 20€.

LG,
ez

27

Das wollte ich auch vorschlagen.

Ich würde einen günstigen gebrauchten Roller suchen und es damit gut sein lassen.

6

Ich würde schauen das du was gebrauchtes über ebay bekommst, neu würde ich nicht kaufen.

8

Du hast weder fahrlässig deine Aufsichtspflicht verletzt, noch den Roller selbst kaputt gemacht. Entsprechend bist du auch nicht haftbar.

9

Hat sie den mit Absicht kaputt gemacht? Dann würde ich ihn wahrscheinlich ersetzen.

Ansonsten: wenn ich eine Tagespflege betreibe muss ich damit rechnen, dass auch mal was kaputt geht. Allein schon durch normalen Gebrauch und Abnutzung. Da von den Eltern Ersatz zu verlangen finde ich schon frech.

10

Kinder in dem Alter sind gesetzlich noch lange Zeit gar nicht haftbar für Schäden und zwar bis zum 7. Lebensjahr und auch wir müssen nicht haften, wenn wir unsere Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Es gab mal den Fall, dass ein Kind, in der ersten Klasse, auf dem Nachhauseweg die Autos der Nachbarn verschönern wollte und in jedes Auto Bildchen geritzt hat, Blümchen, Schmetterlinge und sowas ;). Die Besitzer waren logischerweise hellauf begeistert, aber das Kind war noch zu jung, die Eltern hatten ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und somit musste niemand für den Schaden haften.

Als Tagesmutter muss man für seine Geschäftstätigkeit einplanen, dass es Verschleiß gibt und dass Dinge von Kindern beschädigt werden können. Insbesondere das Spielzeug in einem gewissen Umfang ersetzt oder erneuert werden muss, versteht sich doch von selbst, wenn ich so eine Einrichtung betreibe. Darüber hinaus muss ich mich versichern und meines Wissens nach auch gegen Schäden durch Kinder. Im Grunde hat ja auch sie die Aufsichtspflicht verletzt. Hätte sie es gesehen, hätte sie es ja verhindern können.

Kurzum: Sie begibt sich auf dünnes Eis und kann es eigentlich nicht verlangen. Aber Betreuungsplätze sind Mangelware und ob man sich deswegen zerstreiten will, müsst ihr am Ende wissen. Ich würde sie aber so oder so über die Rechtslage belehren und ihr mitteilen, dass ihr für dieses Mal die Kosten übernehmt, aber sie doch in der Pflicht seht sich dagegen in Zukunft besser abzusichern, denn so kleine Kinder, sind halt Kinder und ihr hattet nun einmal in dieser Zeit nicht die Aufsicht.

37

Und deswegen Augen auf bei der Auswahl der Haftpflichtversicherung !!
Ganz viele schließen deliktsunfähige Kinder aus wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde und das ist ein Unding.

Es ist eine Frechheit, dass die Leute von deinem Beispiel auf ihren Schaden sitzen bleiben.
Als Eltern hätte ich in den sauren Apfel gebissen und den Schaden bezahlt, immerhin ist es ja meine Schuld, wenn ich keine gescheite Haftpflichtversicherung habe.

Dass sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind, weiß ich. Aber moralisch !

42

Welche moralische Verpflichtung? Das Kind wurde nicht bei der Nutzung des Rollers gesehen und wenn die Radaufhängung bricht, weil eine 2,5 Jährige mit dem Roller fährt, ist der Roller abgenutzt und der Schaden nicht dem Kind anzulasten. Für die TM sind Spielzeug und sonstige Beschäftigungsmaterialien Betriebsausgaben, die sie in tatsächlicher Höhe steuerlich geltend machen kann. Die Forderung der TM ist einfach unverschämt.

Wenn ein Kind etwas bei einem anderen Kind privat kaputt macht, sehe ich eine moralische Pflicht den Schaden als Eltern zu ersetzen, unabhängig davon, ob meine Versicherung das abdeckt oder nicht, aber doch nicht im geschilderten Fall.

weitere Kommentare laden